Die Absenkung der Altersgrenze für den Jugendfischereischein für Kinder von zehn auf sieben Jahren ist rechtskräftig.

Am 9. Oktober 2024 wurde im Landtag Baden-Württemberg mehrheitlich beschlossen, dass die im Fischereigesetz für Baden-Württemberg festgelegte Altersgrenze, ab der Kindern der Jugendfischereischein erteilt werden kann, von zehn auf sieben Jahre gesenkt wird.

Der Gesetzesbeschluss des Landtags zur Änderung des Mindestalters von zehn auf sieben Jahre für die Ausstellung von Jugendfischereischeinen
wurde am 23. Oktober 2024 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht und ist damit ab dem 24. Oktober rechtskräftig

Das ist ein großer Erfolg für uns Angler. Endlich können wir auch unsere jüngeren Kinder mit ans Gewässer nehmen und frühzeitig für die Fischerei begeistern.

Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg hat sich seit vielen Jahren für diese Gesetzesänderung zur Herabsetzung des Mindestalters eingesetzt.

Bitte beachten Sie, dass es noch einige Zeit dauern kann, bis die zuständigen Behörden eine formelle Benachrichtigung erhalten.

Hier können Sie das Gesetzesblatt einsehen.

Für die Änderungen im Fischereigesetz sind Artikel 1 und Artikel 9 relevant.