Fischerpass

Mitglieder der Fischereivereine erhalten über den LFVBW den DAFV-Sportfischerpass. Dieser wird vom Bundesverband zum Stückpreis von 2,49 € zur Verfügung gestellt.
Der DAFV-Fischer-Pass ist für die Angler der Nachweis, dass man Mitglied in einem dem Verband zugehörigen Fischereiverein ist. Die Angler erhalten den Fischer-Pass über den Verein. In den Fischer-Pass werden auch die Jahresmarken eingeklebt, die der Beleg für den bezahlten Verbandsbeitrag sind. Diese erhalten die Vereine von uns, wie gewohnt nach Eingang der jährlichen Mitgliedermeldung an den Verband, zur Weitergabe an die Mitglieder.

In der Regel ist der Fischer-Pass nicht nötig, um einen Angelerlaubnisschein zu erhalten. Allerdings werden mancherorts Verbandsmitglieder (= Fischer-Pass-Inhaber) bevorzugt bei der Vergabe von limitierten Erlaubnisscheinen behandelt, bzw. kann der Fischer-Pass auch Voraussetzung sein, um einen Erlaubnisschein für bestimmte Gewässer zu erhalten.

Benefit durch Mitgliedschaft

Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V.
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