Hier finden Sie alle relevanten Gesetze und Vorschriften zur Fischerei.
Für spezielle Auskünfte stehen Ihnen unsere Geschäftsstellen zur Verfügung.
Folgende Gesetze und Vorschriften sind für die Fischerei in Baden-Württemberg relevant:
Landesfischereiverordnung mit Schonzeiten und Mindestmaßen
Zur Allgemeinverfügung zum Schutz der Äsche im Hochrhein
Mindestmaß für Bodenseefelchen aufgehoben zum 1.1.2017 per Anordnung Regierungspräsidium Tübingen (Obersee einschließlich des Überlinger Sees)
Änderung der Unterseefischereiordnung (30. November 2017)
Fischereigesetz für Baden-Württemberg
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Fischereigesetzes
Fischseuchenverordnung
Hinweis: Ein erwerbsmäßiges Handeln ist nicht erforderlich. Die FSV erfasst somit auch einschlägige Tätigkeiten eines Fischereivereins! Grundlegendes zur neuen Fischseuchen-Verordnung (Information des Fischgesundheitsdienstes)
Tiergesundheitsgesetz (Fischseuchen)
EU-Tiergesundheitsrechtsakt/Animal Health Law = AHL
Wassergesetz Baden-Württemberg
Verwaltungsvorschrift Warn- und Alarmplan Rhein
Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer