Datenschutzerklärung Fischerprüfung

 

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten  zur    Fischerprüfung

 

 

Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. ist verpflichtet, Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten entsprechend Kapitel 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Kapitel 2 Landesdatenschutzgesetz Baden Württemberg (LDSG BW) zu informieren:

 

  1. Ihre Daten werden ausschließlich für den Zweck der Organisation, Durchführung und Auswertung der Fischereiprüfung, sowie zur Ausstellung des Prüfungszeugnisses verarbeitet.
  2. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage des Fischereigesetzes Baden-Württemberg (FischG), der Landesfischereiverordnung (LFischVO), der zugehörigen Verwaltungsvorschriften, der DSGVO und des LDSG BW.
  3. Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. ist mit der Organisation und Durchführung der Fischereiprüfung offiziell beauftragt. Diesem obliegen die ordnungsgemäße Umsetzung der Aufgaben und die dazugehörige Dokumentation zur Erfüllung einer gesetzlich übertragenen Verpflichtung entsprechend Art. 6 Abs. 1 c, e DSGVO und des § 4 LDSG BW.
  4. Mit der Anmeldung zur Staatlichen Fischereiprüfung entsteht ein Vertragsverhältnis mit dem Landesfischereiverband. Die Datenverarbeitung erfolgt entsprechend Art. 6 Abs. 1 b, c DSGVO.
  5. Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. hat in diesem Zusammenhang die erforderliche und zweckgebundene Datenverarbeitung auf Dauer sicherzustellen. Dazu gehören die Verarbeitung erforderlicher personenbezogener Daten, die Prüfung von Nachweisen der Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen und Praxistagen, die Durchführung und Auswertung der Fischereiprüfung, die Ausstellung des Prüfungszeugnisses, sowie die gesetzlich vorgesehenen anonymisierten Meldungen an Ministerien u.a.
  6. Die Auswertung der Prüfungsunterlagen wird durch eine neutrale Stelle vorgenommen, die vertraglich und weisungsgebunden vom Landesfischereiverband beauftragt ist.
  7. Alle organisatorisch mitwirkenden Personen, Prüfer und beauftragte Mitarbeiter des Landesfischereiverbandes sind zum Datenschutz verpflichtet und haben Maßnahmen zum Datenschutz anzuwenden.
  8. Jeder Betroffene hat entsprechend Kapitel 3 DSGVO und Abschnitt 2 LDSG BW einen Anspruch auf die Einsicht in seine persönlichen Daten und auf Richtigkeit seiner Angaben.
  9. Die Aufbewahrung der Daten und deren Löschung erfolgt entsprechend aktuell geltenden Verordnungen des Landes Baden-Württemberg.
  10. Eine Übermittlung an Dritte oder zu anderen Zwecken findet nicht statt.
  11. Ein Anspruch auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung kann insoweit bestehen, als nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
  12. Bei vermuteter Verletzung des Datenschutzes können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e.V. oder an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg,
    Lautenschlager Straße 20, 70173 Stuttgart, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

 

15.07.2022