Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg kann für besondere und hervorragende Verdienste und Leistungen folgende Personen oder Institutionen ehren:
- Vereinsvorstände
- Vereinsmitglieder
- Verbandsmitglieder
- Vereinsjubiläum für Mitgliedervereine des LFVBW
- Persönlichkeiten, die sich um die Förderung der Fischerei, der Vereine, des Verbandes oder seiner Gliederungen besondere Verdienste erworben haben.
Ehrenordnung:
Antrag auf LFVBW-Ehrenzeichen:
Anträge auf Verleihung von Auszeichnungen des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e.V., sind mindestens vier Wochen vor dem Verleihungstermin an die Geschäftsstelle Freiburg (per Fax 0761/37527 oder ehrungen@lfvbw.de ) einzureichen. Da wir immer versuchen, die Ehrungen durch einen Verbandsfunktionär verleihen zu lassen, geben Sie bitte immer an, ob dies gewünscht wird – und wenn ja, geben Sie bitte nicht nur das Ehrungsdatum, sondern auch die Uhrzeit und die navifähige Adresse der Veranstaltung an.
Richtlinien und Antrag für die Verleihung von Auszeichnungen des DAFV