Die FischHegeGemeinschaft Jagst und der Sportfischerverein Adelsheim e.V. sind Gewässer-Verbesserer im Oktober 2024

Die Fischhegegemeinschaft Jagst (FHGJ) an der Seckach in Adelsheim hat eine umfangreiche Schulung für Gewässerwarte organisiert. Die FHGJ ist ein Zusammenschluss von rund 25 Vereinen mit über 4000 Mitgliedern und Gemeinden entlang der Jagst von Neckar bis Crailsheim. Im Fokus der Veranstaltung stand die Aufwertung der Fischhabitate im Mündungsbereich der Kirnau an der Seckach im Neckar-Odenwald-Kreis.

 

Neues Waffenrecht -Was Anglerinnen und Angler hierüber wissen müssen-

Symbolbild Angel und Messer

Wie sicherlich bekannt ist, ist zum 31. Oktober 2024 eine Verschärfung des Waffengesetzes eingetreten. Verschärft wurden neben vielen anderen Regelungen auch die Regelungen bezüglich des Mitführens, also des bei sich Tragens eines Messers.

Nun zählt ein Messer für Anglerinnen und Angler zum unverzichtbaren Werkzeug zur Ausübung der Anliegerfischerei.

Daher stellen sich viele Anglerinnen und Angler die Frage, ob nun ab der Geltung dieses verschärften Waffengesetzes auch Einschränkungen bei dem Gebrauch eines Messers bei Ausübung der Angelfischerei zu beachten sind.

Hierzu wollen wir kurz die für die Angelfischerei relevanten Einschränkungen nach dem neuen Waffengesetz mitteilen.

Bereits nach dem bisherigen Recht war das Tragen eines Messers mit über 12 cm Klingenlänge bei feststehender Klinge oder eines Einhandmessers mit feststellbarer, also mit einem Verriegelungsmechanismus feststellbarer Klinge an sich verboten. Solche Messer durften nur bei sich getragen werden, wenn es hierfür einen sogenannten allgemein anerkannten Grund gibt. Dieser allgemein anerkannte Grund ist aber die Ausübung der Angelfischerei.

Dies hat aber nicht bedeutet, dass ein Angler ein solches Messer immer bei sich hätte tragen dürfen, dies war lediglich beim Ausüben der Angelfischerei der Fall. Folglich durfte man ein solches Messer nur dann bei sich tragen, soweit dieses zur Ausübung der Angelfischerei gebraucht wurde.

Messer ohne einhändig feststellbare Klinge oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von weniger als 12 cm durften jedoch auch dann bei sich getragen werden, wenn man nicht beim Angeln war.

Ausnahmen bestanden nur bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen wie für Theater-, Kino- und Diskothekenbesuche, sowie Tanzveranstaltungen, soweit das mitgeführte Messer als Waffe im Sinne des Waffengesetzes einzustufen war. Dasselbe hat auch in errichteten Waffenverbotszonen gegolten.

Nach dem neuen Waffengesetz wird nunmehr nicht mehr unterschieden, ob ein Messer als Waffe im Sinne des Waffengesetzes einzustufen ist, sondern Messer sind nun unabhängig von ihrer Größe und Beschaffenheit bei solchen wie oben genannten Veranstaltungen und in speziellen Messerverbotszonen generell verboten.

Die für uns als Anglerinnen und Angler relevanten Verschärfungen bestehen nun nicht  darin,  dass  wir  diejenigen  Messer,  welche  wir  bisher  zur  Ausübung  der Angelfischerei benutzen durften, hierfür künftig nicht mehr verwenden dürften, hieran hat sich nichts geändert, sondern darin, wann und wo diese Messer bei sich getragen werden dürfen, bzw. wie diese Messer zum Angelplatz zu transportieren sind.

Die wesentliche Neuerung beinhaltet, dass die Bereiche in denen Messer gänzlich verboten sind, erheblich ausgeweitet wurden, bzw. werden können.

So sind jetzt Messer generell nicht nur bei den oben genannten öffentlichen Veranstaltungen verboten, sondern auch  in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personen-Fernverkehrs sowie in Bahnhöfen und Haltestationen, sofern diese mit Seitenwänden versehen sind.

Darüber hinaus wurden in dem neuen Waffengesetz die Voraussetzungen für die einfache Schaffung vieler weiterer Messerverbotszonen geschaffen, sodass jetzt auch ohne nähere Begründung viele weitere Bereiche zu Messerverbotszonen erklärt werden können, also z.B. auch im Personennahverkehr.

Es ist daher damit zu rechnen, dass in nächster Zeit eine Vielzahl von neuen Messerverbotszonen entstehen werden.

Wenn man sich also auf den Weg zu seinem Angelplatz macht, kann man nie vollkommen sicher sein, dass man hierbei nicht eine Messerverbotszone durchquert.

Eine Messerverbotszone darf mit einem Messer aber nur durchquert werden, wenn dieses Messer nicht zugriffsbereit transportiert wird. Nicht zugriffsbereit ist ein Messer nach der gesetzlichen Neuregelung dann, wenn mehr als 3 Handgriffe, also mindestens 4 (!) Handgriffe notwendig sind, um das Messer erreichen zu können.

Wenn also ein Messer lediglich in einer Angeltasche oder einem Angelkoffer transportiert wird, ist dies nicht ausreichend. Auch wenn ein Messer nicht offen in einer Angeltasche oder einem Angelkoffer liegt, sondern in einer Messerscheide steckt, ist dies immer noch nicht ausreichend, denn das Öffnen des Angelkoffers oder der Angeltasche, sowie das Herausziehen des Messers aus der Scheide erfordert weniger als die geforderten vier Handgriffe.

Es bleibt nun abzuwarten, welche Art des Transportes künftig von den Gerichten als „nicht zugriffsbereit“ eingestuft werden wird und welche nicht.

Wir können unseren Anglerinnen und Anglern daher nur empfehlen, bis hier eine endgültige Klarheit herrscht, sicherheitshalber Messer so zu transportieren, dass mindestens vier Handgriffe erforderlich sind, um das Messer zu erreichen. Daher sollte das Messer in einer Messerscheide stecken und soweit der Angelkoffer oder die Angeltasche nicht im verschlossenen Kofferraum eines Autos sondern zu Fuß transportiert wird, die Angeltasche oder den Angelkoffer mit einem zusätzlichen Schloss versehen werden oder das Messer in dem Angelkoffer oder der Angeltasche noch zusätzlich in einem weiteren geschlossenen Behältnis verwahrt werden, welches dann zusätzlich noch geöffnet werden muss, um an das Messer zu gelangen.

Sobald sich hier eine klare Linie in der Rechtsprechung herauskristallisiert hat, werden wir umgehend hiervon informieren.

Angeln ab 7 – Sinn oder Unsinn?

Zugegeben, die Herabsetzung des Jugendfischereischeins von 10 auf 7 Jahre ist nicht für jeden Angler ein Thema, vor allem, wenn er erwachsen ist und keine Kleinkinder hat. Doch die meisten Angler selbst sind bereits als Kleinkinder mit dem Papa zum Angeln gefahren, obwohl man still sein musste und kaum spielen oder gar rumtoben durfte. Langweilig! Doch diese Monotonie wurde sofort unterbrochen, wenn man selbst zum „Angler“ wurde. Papa übergab einem die Obhut einer Angel, zeigte, wie man Köder anbietet und richtig wirft. Plötzlich war nichts spannender als die Pose auf dem Wasser zu beobachten, zuckt sie oder nicht und natürlich war man auch leise, kein Interesse mehr am Spielen und Rumtoben. Man wurde eins mit der Umgebung. Insekten flogen um einem herum, vor Spinnen hatte man keine Angst mehr, Mäuse und andere Kleintiere querten den Angelplatz, Vögel zwitscherten munter vor sich hin, ja, so mancher Angler kann sogar davon berichten, dass Eisvögel die über dem Wasser hängende Rutenspitze als idealen Ansitz nutzten um selbst „fischen zu gehen“. Es war und ist jedes Mal wieder ein schönes Gefühl, mit der Natur zu verschmelzen, kleinste Bewegungen wahrzunehmen, die Sinne für Gerüche des Lebens zu sensibilisieren. Man hat Zeit und Muße, dieses Habitat ausführlich zu betrachten und unzählige Beobachtungen zu machen und entwickelt ein Verständnis für die Zusammenhänge in diesem so wichtigen Lebensraum Wasser/Ufer. Natürlich lernten wir auch, die mitgebrachten Dinge und den entstandenen Abfall wieder mitzunehmen, möglichst keine Spuren einer Anwesenheit zu hinterlassen und somit die Natur zu respektieren und zu schützen. Man ist als Kind in jungen Jahren überaus lernfähig, vor allem, wenn es aus eigenem Antrieb kommt und man auch etwas erleben kann. Diese Erlebnisse prägen das weitere Leben.

Als Angler weiß man, dass Fische nicht auf Bäumen wachsen oder in Plastikschalen zur Welt kommen. Man versteht die Ernährungskette und deren Wichtigkeit. Einhergehend mit dem Angeln ist die Nachhaltigkeit, Fischlarven schlüpfen aus ihren Eiern, wachsen frei heran und einige werden dann Jahre später kontrolliert und unter Einhaltung aller Tierschutzrechte entnommen. Jeder Angler hat hierzu eine spezielle Ausbildung mit einer aus über 800 Fragen ausgewählten Prüfung absolviert. Umfangreiche Kenntnisse über den aquatischen Lebensraum mit Fischkunde, Fischfauna, Lebensweise und Gefährdungsursachen, Fischkrankheiten, Gewässerökologie und Fischhege, Fischereirecht etc., theoretische und praktische Ausbildung natürlich auch mit Gerätekunde und Verwertung der gefangenen Fische machen jeden Angler zu einem ausgebildeten Naturschützer. Im Gegensatz zu anderen Naturschutzvereinigungen sind alle Angler fachkundig. Dies ist sogar politisch anerkannt und man nennt sie auch das Frühwarnsystem der Gewässer. Wenn irgendetwas im und am Gewässer nicht stimmt, merken es die Angler in der Regel als Erste und können wie oft schon geschehen, direkt Gegenmaßnahmen einleiten lassen.

Mainstream ist auch eine Vorhaltung des ökologischen Fußabdrucks – da sieht es für das Angeln aber sehr positiv aus, denn letztendlich kann hier nur das Bewegen zum und vom Angelplatz gewertet werden. Kein Strom, keine klimatisierte Stallung und in der Regel keine Zufütterung – frei geboren und aufgewachsen, dann entnommen und als gesundes Lebensmittel genutzt, denn auch ein Süßwasserfisch verfügt über viel Eiweiß, gesunde Fette, Mineralien und Vitamine – es gibt kaum bessere Ernährungsmöglichkeiten. Klar kann man auch die Produktion der Angelgeräte miteinbeziehen, andererseits muss man auch erwähnen, dass laut DAFV (Quelle: Infobroschüre Angeln in der Mitte der Gesellschaft – sehr lesenswert) über 6 Mio. Menschen mindestens einmal pro Jahr angeln gehen und einen Umsatz von über 6 Mrd. € erwirtschaften. Hiervon hängen etliche Arbeitsplätze, auch im Tourismus ab.

Viele Organisationen wollen sich durch Aktionen für den Naturschutz besonders hervorheben, es ist gerade sehr angesagt und hat natürlich auch Profilierungspotential: sie rufen zum Aufräumtag in der Natur auf. Angler machen dies schon seit zig Jahren ohne dies großartig in der Öffentlichkeit kund zu tun und achten dabei sogar noch auf die Lebensweise im jeweiligen Habitat, denn Anfang März ist hier eine gute Zeit, die Brut- und Schonzeit der Salmoniden ist zu Ende und die Vögel haben noch nicht mit dem Nestbau begonnen. Somit sind die Störungen in Flora und Fauna sehr gering. Natürlich nimmt man da auch ungemütliches Wetter in Kauf, aber es geht um die Natur und nicht um ein öffentlichkeitswirksames Schönwetterevent. Gut gemeint aber manchmal schlecht umgesetzt.

Die örtlichen Fischereivereine übernehmen auch die Hege- und Pflegepflichten von Pachtgewässern der Gemeinden und tragen somit aktiv zum Wohle der Bürger bei: Arbeits- und somit Kostenersparnis der Städte und Gemeinden sowie das Bewahren von intakten Gewässern und Uferzonen, dies verdanken wir den ehrenamtlich Tätigen!

Gerade in den örtlichen Vereinen werden das Familienleben und der regionale Zusammenhalt sehr gepflegt, auch Spiel und Spaß kommen in Vereinen nicht zu kurz. Sich zu engagieren und einzubringen und stolz darauf zu sein, was man geleistet hat, dass trifft auch auf das Besitzen eines Jugendfischereischeins zu und dokumentiert ebenfalls eine Leistung auf die Kinder Stolz sein dürfen. Die für erbrachte Leistungen erhaltene Wertschätzung ist ohne Zweifel charakterprägend.

Wären es nicht verpasste Chancen, wenn man unseren Kindern nicht die Möglichkeit geben würde, sich früh mit Natur und Lebensraum auseinander setzen zu dürfen? Unterricht findet hauptsächlich in geschlossenen Räumen statt, keine Verbindung zur Natur, dafür direkter Zugang zur Unterhaltungselektronik. Durch die Herabsetzung des Jugendfischereischeins von 10 auf 7 Jahre kann man früher diesem phlegmatischen Lebenswandel entgegenwirkten. Vielleicht wird aus dem Jungangler von heute ein engagierter Naturschützer von morgen – und dies mit Fachwissen. Man erzieht Kinder nicht zu Mördern, wenn man sie zum Angeln bringt, wie von mancher Tierschutzorganisation polemisch behauptet wird, sondern bringt sie der Natur und dem natürlichen Kreislauf näher.

Entscheiden Sie: Sinn oder Unsinn ?

 

Text: © Wolfgang Groth / LFVBW kostenlose Nutzung Originaltext freigegeben 25.10.2024

 

8. Fachforum Angelfischerei

Die Forelle: Vom „Leitfisch“ zum „Leidfisch“

Um aktuelle Herausforderungen in der fischereilichen Bewirtschaftung und Hege von Gewässern ging es am Samstag, 26. Oktober beim Fachforum für Angelfischerei in Friedrichshafen.

Friedrichshafen, 26.10.2024

Bereits zum achten Mal trafen sich an der Fischerei Interessierte und Experten im Graf-Zeppelin-Haus in Friedrichshafen. Das Fachforum für Angelfischerei wird vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg gemeinsam mit der Fischereiforschungsstelle Langenargen organisiert und unterstützt vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Mehr als hundert Gäste aus ganz Baden-Württemberg nahmen am Fachforum teil.

In sechs Fachvorträgen wurden drei wesentliche, aktuelle Herausforderungen der Fischerei vorgestellt und diskutiert. So sind die vorgestellten Erkenntnisse über neue Fraßfeinde, den Klimawandel und genetische Besonderheiten wichtig für den Fischartenschutz und die biologische Vielfalt in den Gewässern Baden-Württembergs.

Der Kormoran ist als Fraßfeind des Fisches längst bekannt und der Umgang mit ihm umstritten. Mit dem Fischotter ist ein weiterer, geschickter Jäger an die heimischen Gewässer zurückgekehrt, leider auch an Zuchtteiche, die zum Teil durch Fischotter massiv geschädigt werden. Am Beispiel von Thüringen wurde aufgezeigt, wie man besonnen mit dem Zuwanderer umgeht und rechtzeitig mit den Behörden kommuniziert und Lösungen erarbeitet.

Die Bachforelle gilt als großer Verlierer der Klimakrise und ist durch das Ansteigen der Wassertemperaturen auf dem Rückzug in kühlere Gebiete. Einst in Baden-Württemberg weit verbreitet und jetzt auf der Roten Liste. Somit wird die nach der Fischart benannte „Forellenregion“ immer kleiner werden und andere Fischarten werden sich in den wärmeren Gewässern ausbreiten. So werde die Forelle vom „Leitfisch“ zum „Leidfisch“. Um die Gewässer vor einer schnelleren Erwärmung zu schützen, würde es im ersten Schritt schon helfen, für eine ausreichende Beschattung großer Uferbereiche an den Fließgewässern zu sorgen.

Der Wels geht dagegen als Profiteur des Klimawandels hervor und breitet sich derzeit sehr stark in den Gewässern Baden-Württembergs aus. Für sein Wachstum benötigt der Raubfisch große Nahrungsmengen. Zum guten Glück seien immer mehr auf Wels spezialisierte Angelfischer unterwegs und befischten gezielt diese Fischart, die auch in gehobenen gastronomischen Kreisen als Delikatesse gilt.

Ein für den Fischartenschutz wichtiges Thema sind die neuesten genetischen Ergebnisse zu Quappe, Äsche und Co., welche in die fischereiliche Hege einfließen müssen, um die genetische Vielfalt der Fischarten in den verschiedensten Gewässersystemen in Baden-Württemberg zu erhalten und nicht miteinander zu vermischen.

Um Genetik ging es auch bei einem Vortrag zum Hecht: Ein aktuelles Forschungsprojekt zeigt, dass die Angelfischerei Einfluss haben könnte auf die genetische Entwicklung des Hechtbestandes: Aggressive Hechte gehen an die Angel, die zaghafteren Artgenossen vermehren sich und geben das zaghafte Verhalten weiter. Für den Genpool ein Problem – auch das eine Erkenntnis des Fachforums.

Die Erkenntnisse des Fachforums fließen ein in die Ausbildung des Landesfischereiverbandes für Gewässerwarte der Mitgliedsvereine.

 

© LFVBW Text: Gerd Schwarz, Bilder: Wolfgang Groth

Jugendweltmeisterschaft 2024 in Schweden

Die Absenkung der Altersgrenze für den Jugendfischereischein für Kinder von zehn auf sieben Jahren ist rechtskräftig.

Jugendangler Aliaksei Lasevich Fotolia

Am 9. Oktober 2024 wurde im Landtag Baden-Württemberg mehrheitlich beschlossen, dass die im Fischereigesetz für Baden-Württemberg festgelegte Altersgrenze, ab der Kindern der Jugendfischereischein erteilt werden kann, von zehn auf sieben Jahre gesenkt wird.

Der Gesetzesbeschluss des Landtags zur Änderung des Mindestalters von zehn auf sieben Jahre für die Ausstellung von Jugendfischereischeinen
wurde am 23. Oktober 2024 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht und ist damit ab dem 24. Oktober rechtskräftig

Das ist ein großer Erfolg für uns Angler. Endlich können wir auch unsere jüngeren Kinder mit ans Gewässer nehmen und frühzeitig für die Fischerei begeistern.

Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg hat sich seit vielen Jahren für diese Gesetzesänderung zur Herabsetzung des Mindestalters eingesetzt.

Bitte beachten Sie, dass es noch einige Zeit dauern kann, bis die zuständigen Behörden eine formelle Benachrichtigung erhalten.

Hier können Sie das Gesetzesblatt einsehen.

Für die Änderungen im Fischereigesetz sind Artikel 1 und Artikel 9 relevant.

Erster Fischotter – Nachweis im Jagsteinzugsgebiet

Am 11. September 2024 erfolgte ein erster gesicherter Fischotternachweis an einem Jagstzufluss.

Der Otter wurde beim Überqueren einer Straße tödlich verletzt.

Der Wassermarder wurde in Absprache mit den zuständigen Behörden in Verwahrung genommen.

Eine DNA-Analyse soll die Herkunft des Fischotters klären. Otterfunde entlang der Donau wurden insbesondere auch durch das Fischottermonitoring des LFVBW in Verbindung mit der Anglervereinigung Donaueschingen-Pfohren e.V. in den letzten Jahren belegt.

An der Jagst, die in den Neckar mündet, gab es in den letzten Jahrzehnten keine Otternachweise.

Zum Positionspapier mit den Otternachweisen an der Donau geht es hier:

Positionspapier herunterladen

Wir berichten an dieser Stelle mehr, sobald es Neuigkeiten gibt.

Gemeinsames Positionspapier des Landesfischereiverband BW und des Landesverbands der Berufsfischer und Teichwirte BW zum Fischotter

Der Fischotter (Lutra lutra) verbreitet sich wieder in Mitteleuropa und hat mittlerweile auch Baden-Württemberg erreicht. Stand Juni 2024 sind zahlreiche Otternachweise in Baden-Württemberg bekannt. Eine systematische Kartierung im Frühjahr 2024 entlang der Donau hat zu 34 Nachweisen an 83 geeigneten Stellen geführt. Diese Ergebnisse unterstreichen die wachsende Population des Fischotters in der Region und erfordern eine detaillierte Analyse und Diskussion seiner Auswirkungen.

Daher haben sich der Landesverband der Berufsfischer und Teichwirte Baden-Württemberg und der Landesdesfischereiverband Baden-Württemberg entschlossen, ein gemeinsames Positionspaier zum Fischotter hersuzugeben.

Das Positionspaier können Sie hier downloaden:

Positionspapier zum Fischotter 03_08_2024

Landesfischereitag 2024

Trotz Urlaubszeit fanden sich doch viele Mitglieder und Ehrengäste zum diesjährigen Landesfischereitag am 03.08.24 im Waldaupark, Stuttgart ein. So durfte Thomas Wahl als Präsident des LFVBW die Veranstaltung eröffnen und die Anwesenden herzlich willkommen heißen. Allen voran die Mitglieder des Landtages BW Frau Sarah Schweizer (CDU) und Herr Michael Joukov (Grüne Fraktion). Auch die Ministerialdirektorin des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW Frau Isabel Kling und Frau Jasminca Behrmann-Godel vom  Referat 26 – Fischerei des gleichen Ministeriums sowie Herr Felix Hertenberger und Frau Anna Pechmann von der Fischereibehörde des RP Stuttgart und der Vorsitzende des Landesverband Berufsfischer und Teichwirte BW e.V. Herr Dr. Roland Rösch wie auch Herr Thomas Dietz, Bezirksjägermeister im Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. nahmen die wertschätzenden Grußworte wohlwollend entgegen. Natürlich wurden auch unsere Ehrenpräsidenten Hans-Reiner Würfel, August Kaspar und Ralf Oberacker sowie die Ehrenmitglieder Jürgen Kath und Ferdinand Krenauer nicht vergessen.

In dieser Reihenfolge beginnend begrüßte Frau Sarah Schweizer als fischereipolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion und nun Neuinhaberin des Fischereischeins die Anwesenden mit der Erläuterung, warum zwischen der letztjährigen Ankündigung der Absenkung der Altersgrenze für den Jugendfischereischein von 10 auf 7 Jahren bis dato noch kein Beschluss erfolgte. Unterschiedliche Stellungnahmen, teilweise fernab von jeder Realität, hatten verzögernden Einfluss, jedoch soll nun in zweiter Lesung im Herbst die Absenkung beschlossen werden. „Dies ist mit Sicherheit förderlich gegen die zunehmende Naturfremdheit unserer Kinder und der Bezug zur Natur wird aufgebaut, denn nur wer unsere Tiere zu Lande, Wasser und Luft kennt, setzt sich auch für ihren Schutz ein. Hier leisten Sie als Naturschützer der ersten Stunde mit den vielen aktiven Jugendgruppen wirklich Großartiges“, ergänzte sie lobend. Durch die Absenkung entsteht die Möglichkeit, die Kinder so früh wie es sinnvoll und möglich ist, an die Lebenswelt unter Wasser heranzuführen und somit auch ein Bewusstsein für Regionalität und nachhaltige Lebensmittelerzeugung zu schaffen.

Vorausschauend berichtete sie, dass mit dem Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 auch die Chance für außerschulische Partner aus dem Bereich Naturschutz Bedeutung gewinnen könnte, hier das Wissen einzubringen. Für bessere Rahmenbedingungen und attraktivere Vergütung wird sie sich zusammen mit den Bildungspolitikern einsetzen.

Ein weiterer Schwerpunkt ihrer politischen Arbeit dreht sich um den Kormoran, welcher sich ihrer Meinung nach längst vom geschützten Tier zum Problemtier entwickelt hat – und zwar nicht nur am Bodensee. Als unredlich und „Fake News“ bezichtigte sie die aktuellen Informationen durch den NABU. Der Kormoran gehört schon seit 1997 nicht mehr zu den streng geschützten Arten, ein Management zur Abwendung von erheblichen Schäden an Gewässern und zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt ist rechtlich möglich. Ende Januar wurden zusammen mit den Koalitionspartnern drei zentrale Forderungen eingebracht und einstimmig zugestimmt.

    1. einen konkreten Einstieg ins Kormoranmanagement am Bodensee,
    2. die Öffnung der seit 2010 bestehenden Kormoranverordnung des Landes für Schutzgebiete und
    3. eine unbürokratische Entschädigung unserer Berufsfischer für Kormoranschäden.

Das Ministerium ist nun angehalten, handlungsfähige, praxistaugliche, konkrete und unbürokratische Lösungen zu finden.

Das gilt für alle Problemtiere, denn auch der Biber ist mit mehr als 11.000 Exemplaren im Land weder selten noch vor dem Aussterben bedroht. Und als jagdpolitische Sprecherin der Fraktion setzt sie sich weiter für die Aufnahme des Bibers ins Jagdrecht ein.

Mit dem Fischotter steht der nächste streng geschützte Fischräuber in den Startlöchern, hier gilt es, die Entwicklung frühzeitig aufmerksam zu beobachten. Der LFVBW ist mit seinem Fischotterseminar hier schon erfolgreich gestartet.

Dem Verband für sein großes ehrenamtliches Engagement und dem wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz dankend schloss sie ihre Grußworte ab und wünschte für die Zukunft Petri Heil.

Herr Michael Joukov von der Fraktion der Grünen übernahm, bedankte sich herzlich für die Einladung und ließ Grüße vom Kollegen Herrn Reinhold Pix ausrichten. Auch er bedankte sich für das ehrenamtliche Engagement, mit welchem wir ganz wesentlich zum Natur- und Artenschutz in und an unseren heimischen Gewässern beitragen; womit wir eine wichtige Größe auf der Fläche und auch bei den Abgeordneten in Stuttgart darstellen. Besonders unsere Jugendarbeit hob er hervor, die einmal mehr zeigen würde, wie wichtig der LFVBW für das Umweltbewusstsein und die Bildung ist, da wir schon den Kindern und Jugendlichen den Lebensraum Wasser näherbringen und das Verständnis für ökologische Zusammenhänge wecken. Deshalb begrüßt die Grüne Fraktion auch ausdrücklich die Absenkung des Jugendfischereischeins.

Ebenfalls sieht er die Kormoranverordnung vom 02.07.2010, welche einer Vermehrung entgegenwirken soll, als gescheitert, eine letale Vergrämung in Naturschutzgebieten sei derzeit jedoch mit erheblichen bürokratischen Hürden verbunden, sodass auch die Grüne Fraktion den erwähnten Forderungen zugestimmt hat. Dies schließt seiner Meinung nach auch Abschüsse zum Schutz gefährdeter Fischarten sowie Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane unter Berücksichtigung der jeweiligen Schutzgebietsverordnungen auch in Schutzgebieten ein. Im Hinblick auf die aktuellen Schädigungen der Fischfauna und die fischereiwirtschaftlichen Schäden begrüßt er ausdrücklich, dass die von der EU-Kommission genehmigte Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachte Schäden umgesetzt und die Fischerei- und Aquakulturbetriebe entschädigt werden.

Beendend würdigte er noch die gute Zusammenarbeit und den Austausch sowie die Rolle des Verbands und den Vereinen, die als Natur- und Gewässerschützer für saubere und gepflegte Gewässer sorgen.

Mit dem Lob einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit und der guten Partnerschaft mit Politik und Verwaltung, setzte Frau Isabel Kling die Grußworte fort. Es gelingt dem Verband, die Interessen der Fischerei für die zahlreichen Mitglieder zu vertreten und voran zu bringen. Der Blick reicht auch unter die Wasseroberfläche und der Verband kümmert sich nicht nur um die Belange der Tier- und Pflanzenwelt in und an unseren Gewässern sondern auch um die gefährdeten Fischarten und um den Fischschutz im Allgemeinen und sie hob hier im Besonderen die Wiederansiedelung der Lachse mitsamt der Lachszucht als Artenschutzprojekt hervor. Ebenso die Bemühungen zur Verbesserung der Gewässer, damit der Lachs sich auch wieder heimisch fühlen kann. Ihren Dank für unsere tatkräftige Mithilfe bei der Realisierung des Lachserlebnispfades an der Murg, den die Regierungspräsidentin Frau Felder vor knapp 3 Wochen einweihen durfte, wollte sie nochmals extra aussprechen.

Ebenfalls dankbar sei sie für unsere Kinder- und Jugendarbeit, denn wir bieten z.B. mit unserem Fischmobil „Fisch on Tour“ eine spannende Möglichkeit, die wundervolle Unterwasserwelt von ausgebildeten Ansprechpartnern erklären und zeigen zu lassen. Dieses wertvolle Projekt wird ja von der Fischereiabgabe, die von allen Anglerinnen und Anglern erhoben wird, finanziell unterstützt. Leider musste diese nach vielen Jahren moderat erhöht werden, um auch zukünftig eine Vielzahl von Projekten im Fischereiwesen und der Fischereiforschung zu ermöglichen.

Da auch sie ein Befürworter der Absenkung der Altersgrenze für den Jugendfischereischein ist, möchte sie als Amtschefin des Landwirtschaftsministeriums mitteilen: „Es ist wichtig, dass wir Kindern von klein auf das wahre Leben aufzeigen. Dazu gehört auch der Umgang mit Tier und Natur, und das Erkennen, wie Kreisläufe in der Natur funktionieren. Dazu gehört auch die Erkenntnis, woher unsere Lebensmittel kommen. Die Arbeit der Anglerinnen und Angler ist dabei von unschätzbarem Wert. Ein Siebenjähriger, der mit Papa, Mama oder dem Opa angeln geht und dabei Verantwortung im Umgang Tier und Natur lernt, wird dadurch ganz sicher kein schlechter Mensch. Im Gegenteil, er lernt wie das wahre Leben funktioniert. Da müssen wir uns mal ehrlich machen“, und: „Anglerinnen und Angler sind die wahren Gewässerbotschafter. Sie können ihre Arbeit authentisch und realitätsnah den Menschen näherbringen. Heute, wo viele den Bezug zur Natur verloren haben, ist das so wichtig“. Sie hofft, dass es mit der Gesetzesänderung, vermutlich nach dieser Sommerpause, gelingt, junge Menschen für unser Hobby zu begeistern und für Nachwuchs in der Fischerei zu sorgen, denn es ist wichtig, dass es auch zukünftig engagierte und kundige Anglerinnen und Angler gibt, die sich um die heimische Fischfauna und unsere Gewässer kümmern. Und wir brauchen sie – nicht zuletzt angesichts der Herausforderungen wie beispielsweise durch den Klimawandel. Wir müssen gemeinsam wachsam sein und ein Auge haben für Veränderungen, die unsere Gewässer und deren Bewohner betreffen und frühzeitig gemeinsam nach Lösungen suchen. Mit dem Aufruf: „Bleiben Sie also bitte weiterhin aktiv in Ihrem Ehrenamt – dies ist auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen!“ beendete sie ihre vernunftbetonte Ansprache.

Herr Dr. Roland Rösch lenkte nach der Vorstellung seines Landesverbandes der Berufsfischer und Teichwirte Baden-Württemberg e. V. den Fokus auf Probleme mit dem Klimawandel, fischfressenden Vögeln und dem Otter. Seine Mitglieder sind Forellenzüchter, Karpfenzüchter, Berufsfischerverbände an Rhein und Bodensee und Fördermitglieder. Allein die Forellenzüchter produzieren derzeit jährlich ca. 6.000-8.000 t Forellen als Speisefische und eine große Menge an Jungfischen, davon viele (insbesondere Bachforellen) als Besatz für freie Gewässer. Diese sind vom Klimawandel sehr betroffen. Zu wenig und zu warmes Wasser im Sommer, teils wie dieses Jahr auch übermäßig viel Wasser sowie durch Starkregen entstandene Überschwemmungen – also große Extreme, was eine Planung der Produktion meist sehr schwierig macht. Um zukunftsfähig zu werden und auch zu bleiben, sind Investitionen erforderlich wie z.B. eine Produktion im Teilkreislauf, Beschattungen etc. – hier bietet sich an, Überdachungen von Teilen der Anlage auch mit Photovoltaik durchzuführen. Vorteil: Beschattung und gleichzeitig Stromgewinnung.

Die fischfressenden schwarzen Vögel, wie von den Vorrednern schon intensiv thematisiert, stellen in der Forellenzucht kein Problem dar, da entsprechende Überspannung Stand der Technik ist. Bei Karpfenzucht sieht es anders aus, hier stellen diese Vögel teilweise ein großes Problem dar, denn eine Einhausung großer Flächen ist finanziell und auch technisch kaum darstellbar. Leider ist eine Vergrämung aber noch längst nicht überall erlaubt.

Schäden durch den Fischotter sind derzeit in BW noch nicht bekannt, beim Blick nach Bayern ist aber klar, dass bald Handlungsbedarf besteht. Ein Schutz vor dem Eindringen in Forellenzuchten durch effektive Zäune, die aber teuer sind (80-100 €/m Zaun), ist möglich. Hier ist eine ausreichende Förderung notwendig, in Bayern werden teilweise > 80% der Kosten übernommen, und auch ausreichender Schadensersatz (in Bayern war es im Jahr 2022 nahezu 2 Mio €) muss als Mittelbereitstellung für Entschädigung und Zaunbau realisiert werden. Besonders wichtig ist auch eine Anlaufstelle bei Otterproblemen, Stichwort Otterberater.  LFVBW und BUTBW haben in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe ein Positionspapier zum Otter erstellt. Darin wird u.a. gezeigt, dass der Otter schon fast im ganzen Donaueinzugsgebiet verbreitet ist. Eine Schlussfolgerung ist, dass ein dauerhaftes Monitoring des Otters in ganz BW notwendig ist, um die weitere Ausbreitung des Otters zu dokumentieren. Dieses Positionspapier ist die Grundlage für die weitere Arbeit zum Otter. Der BUTBW bedankt sich ausdrücklich beim LFVBW für die gute Zusammenarbeit in der AG Otter und auch generell und wünscht der Versammlung weiterhin einen guten Verlauf.

Abschließend übernahm Herr Thomas Dietz, Landesjagdverband BW das Rednerpult und leitete nach der Begrüßung der Anwesenden die Aufmerksamkeit auf das Gemeinschaftswerk: Wilde Welten – unseren gemeinschaftlichen Schuljahreskalender, welcher als wertvoller Beitrag dazu beisteuert, der zunehmenden Naturferne durch Kenntnisse von Flora und Fauna entgegen zu wirken. Besonders ausgeprägt seien die Defizite bei Kindern und Jugendlichen. Sie können Bachforelle und Regenbogenforelle ebenso wenig unterscheiden wie Dachs und Waschbär. Eigentlich ist es nicht verwunderlich, wenn die Jugend heutzutage direkt vom Kinderwagen auf Smartphone oder Tablet umsteigt. Leider setzen sich diese Defizite der Wissensvermittlung zur Natur auch bei den Erwachsenen fort und reichen bis in die Lehrerausbildung hinein.

Hier hilft nur noch ein Gegensteuern mit verschiedenen Angeboten. Ein Baustein davon ist das Projekt „Youth in Nature“, welches der Landesnaturschutzverband in Kooperation mit den ihm angehörenden Fachverbänden seit 2 Jahren anbietet. Der LFVBW bringt sich dabei beispielhaft mit dem Fischmobil „Fisch on Tour“ ein.

Prozessschutz – das Modewort, das in Naturschutzkreisen zunehmend als großes Erfolgsmodell propagiert wird (u.a. beim 10-jährigen Jubiläum des Nationalparks Schwarzwald). Gemeint ist damit die großflächige Stilllegung von Landschaftsteilen, nach dem Motto: die Natur wird es alleine richten, mit einschneidenden Folgen für land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Jagd und Fischerei. Contra jedoch, in BW sind viele Landschaften mit ihrer Vielfalt und einem enormen Artenreichtum aus historischer Nutzung entstanden. Beispiele für die Folgen von Stilllegung: Wacholderheiden würden ohne Pflegeeingriffe verbuschen und zu Wald werden – der Orchideenreichtum wäre verloren, Streuobstwiesen würden ebenso verwildern und FFH-Blühwiesen würden ohne die regelmäßige Mahd ihre Vielfalt verlieren. Ein Blick auf die Fischerei mit gleichsam negativen Folgen, so hätte z.B. eine Unterlassung der Randbepflanzung von Gewässern als Beschattung schwerwiegende Auswirkungen, denn sie sorgt für Abkühlung der Gewässer.

Kormoran – schon überdrüssig, denn es wird seit 25 (!) Jahren drüber diskutiert. Und die Fakten liegen längst auf dem Tisch. Das Unverständnis über die Blockade einer landesweiten Abschussfreigabe ist groß, ein Vergleich mit der Selbstverständlichkeit von Rehwild – oder Schwarzwildbejagung ist legitim. Dort denkt auch niemand an „Ausrottung“. Warum soll das beim Kormoran nicht funktionieren? Stattdessen müssen Betroffene erleben, wie taktiert, verharmlost und beschwichtigt wird. Zu der Unterstellung, den Fischern ginge es doch nur um ihren Angelertrag, ließ er sich eine sarkastische Anmerkung nicht nehmen: „Und frisst den letzten Fisch der Kormoran, sei unbesorgt und leb vegan“.

Es geht um viel mehr, nämlich die Bewahrung der gesamten Wasserfauna!

Eine Warnung an die Politik bezüglich der Folgen des langjährigen und anhaltenden Nichtstuns in der Causa Kormoran: Aus Gesprächen mit Betroffenen sind mögliche Reaktionen ableitbar: Resignation oder Wahlentscheidung zugunsten populistischer Parteien.

Fischwilderei – ein großes Ärgernis, dass trotz umfangreicher Beweise in vielen Fällen die Verfahren von den Staatsanwaltschaften einfach eingestellt werden. Dieses Verhalten sorgt für großes Unverständnis bei den Betroffenen.

Mit ermutigenden Worten, sich weiterhin für den Umweltschutz und den Schutz der Natur zu engagieren, beendete er seine eindringlichen Grußworte.

Nach diesen informativen, erklärenden, lobenden und bestärkenden Grußworten folgte nun der mit Neugier erwartete Vortrag von Herrn Prof. Dr. Jürgen Geist von der TU München über Ökologische Auswirkungen innovativer und konventioneller Wasserkraftanlagen.

In diesem Vortrag wurden die verschiedensten Wasserkraftanlagen – auch innovative Typen – umfangreich beleuchtet und mit vielen wichtigen Daten die Effizienz und die Auswirkung auf Natur und Umwelt ausgewertet. Nachvollziehbare Daten belegen entscheidende Schlussfolgerungen. Dieser Vortrag ist so interessant und informativ, dass wir einen gesonderten Bericht hierüber zeitnah veröffentlichen.

Anlässlich des 10-Jährigen Jubiläums des Fischmobiles wurde kurzfristig eine kleine Präsentation eingeschoben. Hier konnte Malte Seibold die Funktion und die Tätigkeiten von „Fisch on Tour“ erläutern und über den großen informativen Stellenwert und der hohen Buchungsnachrage referieren.

Nach der Mittagspause wurde nun die Mitgliederversammlung einberufen.

 

TOP 1: Eröffnung und Begrüßung

Um 14:00 eröffnet Präsident Thomas Wahl als Versammlungsleiter die Mitgliederversammlung. Er begrüßt die anwesenden Vereinsvorsitzenden und -mitglieder, Verbandsfunktionäre, Einzelmitglieder und sowie zwei Ehrenmitglieder und drei Ehrenpräsidenten.

TOP 2: Totengedenken (Schweigeminute)

Stellvertretend für alle Verstorbenen nennt Präsident Thomas Wahl den ehemaligen Gewässerreferenten des VFG Roland Schiele sowie den Lehrgangsleiter und langjährigen Vorsitzenden des ASV Mühlacker Hermann Fasching.

TOP 3: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschluss-fähigkeit und der Stimmberechtigung

Entsprechend der Verbandssatzung wurde fristgerecht eingeladen, die Versammlung ist beschlussfähig. Insgesamt sind 267 Stimmen anwesend.

Die in der Verbandszeitschrift veröffentlichte und mit dem Einladungsschreiben übersandte Tagesordnung wird nochmals bekannt gegeben.

Stimmberechtigt sind die anwesenden ordentlichen Verbandsmitglieder und Vorstandsmitglieder entsprechend der Satzung §§ 5 und 12.

TOP 4: Jahresbericht des Vorstandes und der Verbandsausschüsse (Tischvorlage)

Bevor die Sprache auf den schriftlichen Jahresbericht kommt, fasst Thomas Wahl die Grußworte der Politiker zusammen: Trotz heftigem Widerstand seitens der Tierschutzorganisationen zum Jugendfischereischein ab 7 Jahre wird diese Gesetzesänderung voraussichtlich nach der Sommerpause des Landtages kommen.

Der schriftliche Jahresbericht aus dem Jahr 2023 liegt allen Anwesenden als Tischvorlage vor. Auf Nachfrage von Thomas Wahl gibt es dazu keine Nachfragen und Anmerkungen. Thomas Wahl dankt den Vizepräsidenten und Präsidiumsmitgliedern, sowie allen anwesenden Vereinsvertretern, Mitgliedern und Hauptamtlichen für die erfolgreiche Arbeit im Verbandsjahr 2023.

TOP 5: Feststellung des Jahresabschlusses 2023 (Tischvorlage)

Schatzmeister Gerd Schwarz erläutert den Abschluss 2023

TOP 6: Bericht der Kassenprüfer

Die Kassenprüfung vom 12. Juli 2024 ergab keine Einwendungen – die Buchhaltung bei GmbH und Verband entspricht den Vorschriften und wurde auch 2023 wieder einwandfrei und ordnungsgemäß geführt. Bei der Kassenprüfung wurde empfohlen, einen 3-Jahres-Finanzplan aufzustellen.

TOP 7: Aussprache zu TOP 4, 5, 6

Keine Anmerkungen. Der 3-Jahres-Finanzplan soll den Vereinen möglichst zu den diesjährigen Bezirkstagen zur Kenntnis gebracht werden, sofern bis zu diesem Zeitpunkt die dafür notwendigen Beschlüsse im GFP gemacht wurden

TOP 8: Beschlussfassung über die Entlastung des Verbandsvorstandes

Die Entlastungen werden durch Errol Jaffke beantragt.

Der Schatzmeister wird einstimmig entlastet.

Das Präsidium wird einstimmig entlastet.

TOP 9: Verleihung des Anerkennungspreises für ausgezeichnete Jugendarbeit

Drei Vereine erhalten den Anerkennungspreis in Bronze: Forelle Rielasingen-Worblingen (Thomas Lang wird den Preis überbringen), Gögemer Angelverein (anwesend), BFV Lein-Rems (wird hingeschickt).

TOP 10: Änderung von 1 Abs. (2) der Satzung, Sitz des Verbandes

Der Verband ist von Stuttgart nach Backnang umgezogen. Somit muss die Satzung, nach welcher der Sitz des Verbandes Stuttgart ist, so geändert werden, dass Sitz des Verbandes Backnang ist, damit das Vereinsregister entsprechend berichtigt werden kann. Der Landesfischereitag stimmt der Satzungsänderung mit 267 Stimmen (somit einstimmig) zu.

TOP 11: Mitgliedschaft im DAFV

Thomas Wahl berichtet, dass die wegen der neuen geplanten DAFV-Satzung auf dem Landesfischereitag 2023 einstimmig beschlossene vorsorgliche Kündigung durchgeführt wurde und dem DAFV auf dessen Hauptversammlung zur Kenntnis gebracht wurde. Der DAFV war offenbar überrascht über unseren Widerstand. Mittlerweile sind aber auch andere Verbände der Ansicht, dass ohne eine Beteiligung der Landesverbände keine neue Satzung für den Bundesverband entstehen kann. Somit wurde die geplante Satzung auf Eis gelegt und es wurde eine Satzungskommission zur Erarbeitung einer neuen Satzung gebildet. Präsident Thomas Wahl ist Mitglied in dieser Kommission. Die Satzungskommission soll den Satzungsentwurf bis 2026 vorlegen – sofern überhaupt etwas grundlegend Neues kommt. Der Beitrag auch für Passive ist vom Tisch.

Die diesjährige DAFV-Hauptversammlung hat vor kurzem stattgefunden, die geplante Satzung war kein Thema mehr.

Der Landesfischereitag soll nun entscheiden, ob a) die Kündigung/der Austritt aus dem DAFV zum Jahresende 2024 wirksam werden soll oder b) ob ein Vertrag über die Aufhebung der Kündigung zum Jahresende 2024 geschlossen werden soll oder c) ob die Gültigkeit der Kündigung – im Einvernehmen mit dem DAFV – mit Wirkung auf den 31.12.2026 verschoben werden soll. Das Gremium stimmt – ohne Gegenstimmen, aber mit 5 Enthaltungen – für die Verschiebung unserer Austritterklärung auf den 31.12.2026.

TOP 12: Wahlen

Thomas Bernhard wird einstimmig zum Wahlleiter gewählt.

Errol Jaffke regt an, die Wahlen per Handzeichen durchzuführen. Dieser Vorschlag wird einstimmig und ohne Enthaltungen angenommen.

Thomas Wahl wird einstimmig und ohne Enthaltungen zum Präsidenten wiedergewählt.

Gerd Schwarz wird einstimmig und ohne Enthaltungen zum Schatzmeister wiedergewählt.

Vlado Pajurin wird einstimmig und ohne Enthaltungen zum Fachreferenten für Angelfischerei wiedergewählt.

Achim Megerle wird einstimmig und ohne Enthaltungen zum Fachreferenten für Gewässer wiedergewählt.

Thomas Friese wird in Abwesenheit einstimmig und ohne Enthaltungen zum Fachreferenten für Natur- und Artenschutz wiedergewählt. Er hatte vorab mitgeteilt, dass er das Amt wieder übernehmen würde.

Karl Geyer, Fachreferent für Vorbereitungslehrgänge und Fischerprüfung, hatte angekündigt, sein Amt am diesjährigen Landesfischereitag nicht wieder zu übernehmen. Sehr kurzfristig waren 4 Kandidaten beim Präsidium vorstellig geworden und haben Interesse an in der Übernahme des Amtes bekundet. Sie haben dabei allerdings auch mitgeteilt, dass sie eigentlich kaum wissen, was dieses Amt so alles beinhaltet. Karl Geyer schlug daraufhin vor, dass er sich im Team mit diesen 4 Kandidaten zusammensetzt und sie in die Aufgaben einbezieht, so dass sie einen Eindruck bekommen, was auf sie zukommt. Er würde das Amt daher wieder übernehmen, bis sich möglichst ein Kandidat definitiv bereit erklärt – notfalls auch ein volles Jahr bis zum nächsten Landesfischereitag. Karl Geyer wird mit 11 Enthaltungen wiedergewählt.

Klaus Boppel wird einstimmig und ohne Enthaltungen zum Fachreferenten für Casting wiedergewählt.

Wolfgang Groth wird einstimmig und mit 6 Enthaltungen zum Fachreferenten für Öffentlichkeitsarbeit wiedergewählt.

Markus Türk und Christoph Schulz werden einstimmig und ohne Enthaltungen zu Beisitzern wiedergewählt.

Andreas Kirchner, der auf dem Jugendfischereitag zum Fachreferenten für Jugend gewählt wurde, wird einstimmig im Amt bestätigt.

Bei der Wahl der Kassenprüfer wird von Errol Jaffke beantragt, alle drei Kassenprüfer in Blockwahl zu wählen. Das Gremium stimmt dem einstimmig zu. Daraufhin werden Günter Armbruster, Thomas Bernhard und Kurt Mollenkopf einstimmig wiedergewählt.

TOP 13: Preisverleihung „Tag des Gewässers“

Die Gewinner des Tags des Gewässers sind:

Platz 1: FV Rulfingen, Preis wird zugeschickt.

Platz 2: ASV Blumberg, Jonas Happle war anwesend und nahm den Preis in Empfang

Platz 3: FV Marlach-Winzenhofen; ein benachbarter Verein übergibt den Preis.

Die Preise wurden gestiftet von Stollenwerk.

TOP 14: Ehrungen

Karl Geyer wird für seine langjährige Tätigkeit als Fachreferent für Ausbildung und Fischerprüfung geehrt. Thomas Wahl übergab einen Präsentkorb.

TOP 15: Beschlussfassung über die Feststellung und Genehmigung des Haushaltsplanes 2024 (Tischvorlage)

Schatzmeister Gerd Schwarz teilt mit, dass die Finanzlage künftig vierteljährlich überprüft wird, damit ggfs. gegengesteuert werden kann und auch kleine Sparpotenziale schnell erkannt werden. Auf Basis der vorgestellten Halbjahreszahlen könnte durch einen Ertragszuwachs im Bereich der Vorbereitungslehrgänge ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden. Der Verband bleibt jedoch bei seinem konservativen Planansatz.

Er wies darauf hin, dass die Vereine sich in Versicherungsfällen bitte direkt an die Ansprechpartner bei der Versicherung wenden sollen und nicht an Felix Steinmacher. Das geht viel schneller, denn alle dazugehörigen Informationen stehen bereits auf der Homepage.

Er erläuterte den Haushaltsplan für 2025, der einstimmig ohne Enthaltungen festgestellt und genehmigt wurde.

TOP 16: Beschlussfassung über vorliegende Anträge

Es liegen keine Anträge vor.

TOP 17: Beschlussfassung über Ort und Datum des Landesfischereitages 2025

Der Landesfischereitag 2025 wird durch einstimmigen Beschluss auf den 24.05.2025 in Bad Herrenalb festgelegt.

TOP 18: Verschiedenes und Informationen

Thomas Lang berichtet über die aktuelle Vorgehensweise zum Fischotter und stellt das Positionspapier des Landesfischereiverbandes vor (Tischvorlage). Der Fischereiverband will sich einbringen im landesweiten Monitoring der Fischotter, er fordert eine Beratungsstelle zum Fischotter sowie Förderung von Präventionsmaßnahmen. Positionspapiere sollen künftig grundsätzlich im großen Gremium auf dem Landesfischereitag verabschiedet werden. Das Positionspapier zum Fischotter wurde einstimmig verabschiedet.

Herr Gleinser wies auf das Jugendzeltlager vom 29.08.-01.09.2024 hin. Details auf der Homepage, Kosten 50€ pro Kind.

Thomas Wahl appellierte an das Gremium, bis zum nächsten Landesfischereitag zu überlegen, ob die Pacht des Itzelberger Sees durch den Verband beibehalten werden soll. Der See ist mit rd. 1,8 Tsd. Euro pro Jahr ein Zuschussgeschäft und der Verband sollte sich überlegen ob der Betrieb eines Forellensees als anerkannter Naturschutzverband noch zeitgemäß ist.

Darauf hatte bereits Gerd Schwarz in seinem Vortrag zum Jahresabschluss hingewiesen

Der Bestellschluss für die Farmaal-Sammelbestellung des Verbandes wurde bis zum 09.08.2024 verlängert.

Präsident Thomas Wahl dankte allen Präsidiumsmitgliedern und allen Mitarbeitern der Geschäftsstellen für ihren Einsatz im vergangenen Jahr.

Um 17:00 Uhr schloss Präsident Thomas Wahl den diesjährigen Landesfischereitag. Er dankte allen anwesenden Vereinsvertretern, Einzelmitgliedern sowie Funktionären und den Mitarbeitern der Geschäftsstellen für die Teilnahme am Landesfischereitag.

Wolfgang Groth

Fachreferent für Öffentlichkeitsarbeit

Bilder: © Groth

Der frühe Felchen verpasst den Wurm? Folgen der Klimakrise für die ersten Lebensstadien der Bodenseefelchen

Bilder (FFS)

Pressemitteilung
der Fischereiforschungsstelle
des Landwirtschaftlichen Zentrums
Baden-Württemberg (LAZBW)

01.07.2024

Der frühe Felchen verpasst den Wurm? Folgen der Klimakrise für die ersten Lebensstadien der Bodenseefelchen

Der Felchenbestand im Bodensee-Obersee brach in den letzten Jahren dramatisch ein. Unter anderem um die natürliche Reproduktion wieder anzukurbeln, ist die Felchenfischerei in diesem Seeteil deshalb für drei Jahre eingestellt. Mit immer neuen Temperaturrekorden sorgt die Klimakrise nun aber für neue Sorgenfalten.

Denn im tiefen Wasser, wo sich die Eier der Blaufelchen entwickeln und die Larven schlüpfen, überschreiten die Wassertemperaturen bereits heute Werte, die ursprünglich erst für das Jahr 2040 prognostiziert wurden. Auch im Flachwasser, wo die Gangfische laichen, ist es heute rund ein Grad wärmer als üblich. Ist diese Erwärmung für die Larven der Kälte-liebenden Felchen möglichweise schon zu viel?

Um dieser Frage nachzugehen, wurde im Rahmen eines größeren Forschungsprojektes (https://www.rtg-resilience.uni-konstanz.de/) von der Fischereiforschungsstelle aus Langenargen und der Universität Konstanz der Einfluss der Wassertemperatur auf die Eientwicklung und die frühe Larvalphase der Felchen untersucht. Zu diesem Zweck wurden die Eier und Larven von Blaufelchen und Gangfischen bei drei verschiedenen Wassertemperaturen aufgezogen, die sowohl die natürliche Temperatur, als auch durch die Klimakrise erwärmte Bedingungen nachahmten.

Die Resultate geben wenig Anlass zur Entwarnung. Erwartungsgemäß schlüpfen Felchenlarven bei höheren Temperaturen deutlich früher, also nicht wie üblich im Februar, sondern vielleicht schon Ende Januar. Dieser „Frühstart“ kann sich als problematisch erweisen, weil zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich noch nicht ausreichend Futterorganismen vorhanden sind. Außerdem stieg die Sterblichkeit der Eier, denn je wärmer das Wasser, desto stärker ist ihr Befall mit Mikroorganismen. Für die Larven, die dennoch erfolgreich schlüpfen, geht der Überlebenskampf weiter. Hierbei hilft ihnen normalerweise ein kleiner eingebauter Nahrungsvorrat, der sogenannte Dottersack. Doch bei höheren Temperaturen verbraucht sich dieser überproportional schnell – was wiederum die Überlebenswahrscheinlichkeit verringert.

Was wird also aus den Felchen im immer wärmer werdenden Bodensee? Fische können sich innerhalb gewisser Grenzen an neue Umweltbedingungen anpassen. Allerdings erfolgen die durch die Klimakrise verursachten Veränderungen aus erdgeschichtlicher Sicht derart schnell, dass die natürliche Anpassungsfähigkeit oft nicht Schritt halten kann. Umso wichtiger ist es, dass der Mensch unter diesen Bedingungen Hilfestellungen gibt, um eine natürliche Anpassung soweit wie möglich zu begünstigen. Im Fall der Felchen wird dies durch die gezielte Aufzucht von größeren Besatzlarven versucht, die die kritischen ersten Lebenswochen behütet und kühl in der Zucht „überspringen“ und anschließend auch kürzere Hungerphasen vielleicht besser überstehen. Erholt sich dank dieser Maßnahme sowie der fischereilichen Schonung der Felchenbestand, wäre das ein bedeutender Schritt in Richtung Klimaanpassung des Bodensees. Denn die Felchen sind nicht nur ein Wahrzeichen der Bodenseeregion und eine geschätzte Delikatesse: Als Leitart des Freiwassers sind sie gleichzeitig von immenser Bedeutung für das Funktionieren und die Widerstandsfähigkeit des gesamten Ökosystems.

Bildunterschrift

(von links nach rechts: Felcheneier zeigen ausgeprägten Augenpunkten; frisch geschlüpfte Felchenlarven mit vollen, prallen Dottersäcken; ein erwachsener Brotfisch – der Felchen); Bilder (FFS)

Weitere Informationen

Barnaby John Roberts, Christoph Chucholl, Alexander Brinker: Coldwater, stenothermic fish seem bound to suffer under the spectre of future warming, Journal of Great Lakes Research, Volume 50, Issue 3, 2024.

Die Studie ist unter folgendem Link öffentlich verfügbar:

https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S038013302400090X