Gemeinsame Erklärung zur Wasserkraftnutzung in Baden-Württemberg – Fortschreibung 2026

Wasserkraft gilt als klimafreundliche Energiequelle – doch insbesondere kleine Wasserkraftanlagen unter 1 MW verursachen erhebliche ökologische Schäden an unseren Fließgewässern, während ihr Beitrag zur Energieversorgung verschwindend gering ist.

Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg (LFVBW) hat gemeinsam mit BUND, NABU und dem Landesnaturschutzverband (LNV) die gemeinsame Erklärung zur Wasserkraftnutzung in Baden-Württemberg aktualisiert. Sie zeigt auf, unter welchen Bedingungen eine ökologisch verträgliche Nutzung der Wasserkraft möglich ist – und wann nicht. Im Mittelpunkt stehen fünf konkrete Forderungen: von klaren Prioritäten bei der Erschließung des Wasserkraftpotenzials über strenge Auflagen für Neubauten bis hin zur aktiven Förderung des Rückbaus nicht mehr wirtschaftlicher Kleinanlagen.

Als Landesfischereiverband setzen wir uns gemeinsam mit unseren Partnerverbänden für durchgängige, ökologisch intakte Fließgewässer ein – zum Wohl der Fische, der Artenvielfalt und unserer Gewässer insgesamt.

Foto: © LFVBW / Ingo Kramer

Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V.
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