Berlin, 20.02.2025 – Der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV) ruft gemeinsam mit der European Inland Fisheries and Aquaculture Advisory Commission (EIFAAC) und anderen Partnern zur Meldung von Kormoranschäden an Fischbeständen auf, um eine europaweite Bestandsaufnahme zu erstellen und politische Maßnahmen zur Schadensbegrenzung voranzutreiben.
Gewässerwarteausbildung Tauberbischofsheim
Im Folgenden finden Sie den Bericht unseres Bezirksreferenten für Öffentlichkeitsarbeit in Nordwürttemberg, Herrn Wolfgang Fleck: „Gewässerwarteausbildung Tauberbischofsheim“ weiterlesen
Die FischHegeGemeinschaft Jagst und der Sportfischerverein Adelsheim e.V. sind Gewässer-Verbesserer im Oktober 2024
Die Fischhegegemeinschaft Jagst (FHGJ) an der Seckach in Adelsheim hat eine umfangreiche Schulung für Gewässerwarte organisiert. Die FHGJ ist ein Zusammenschluss von rund 25 Vereinen mit über 4000 Mitgliedern und Gemeinden entlang der Jagst von Neckar bis Crailsheim. Im Fokus der Veranstaltung stand die Aufwertung der Fischhabitate im Mündungsbereich der Kirnau an der Seckach im Neckar-Odenwald-Kreis.

Neues Waffenrecht -Was Anglerinnen und Angler hierüber wissen müssen-
Wie sicherlich bekannt ist, ist zum 31. Oktober 2024 eine Verschärfung des Waffengesetzes eingetreten. Verschärft wurden neben vielen anderen Regelungen auch die Regelungen bezüglich des Mitführens, also des bei sich Tragens eines Messers.
Nun zählt ein Messer für Anglerinnen und Angler zum unverzichtbaren Werkzeug zur Ausübung der Anliegerfischerei.
Daher stellen sich viele Anglerinnen und Angler die Frage, ob nun ab der Geltung dieses verschärften Waffengesetzes auch Einschränkungen bei dem Gebrauch eines Messers bei Ausübung der Angelfischerei zu beachten sind.
Hierzu wollen wir kurz die für die Angelfischerei relevanten Einschränkungen nach dem neuen Waffengesetz mitteilen.
Bereits nach dem bisherigen Recht war das Tragen eines Messers mit über 12 cm Klingenlänge bei feststehender Klinge oder eines Einhandmessers mit feststellbarer, also mit einem Verriegelungsmechanismus feststellbarer Klinge an sich verboten. Solche Messer durften nur bei sich getragen werden, wenn es hierfür einen sogenannten allgemein anerkannten Grund gibt. Dieser allgemein anerkannte Grund ist aber die Ausübung der Angelfischerei.
Dies hat aber nicht bedeutet, dass ein Angler ein solches Messer immer bei sich hätte tragen dürfen, dies war lediglich beim Ausüben der Angelfischerei der Fall. Folglich durfte man ein solches Messer nur dann bei sich tragen, soweit dieses zur Ausübung der Angelfischerei gebraucht wurde.
Messer ohne einhändig feststellbare Klinge oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von weniger als 12 cm durften jedoch auch dann bei sich getragen werden, wenn man nicht beim Angeln war.
Ausnahmen bestanden nur bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen wie für Theater-, Kino- und Diskothekenbesuche, sowie Tanzveranstaltungen, soweit das mitgeführte Messer als Waffe im Sinne des Waffengesetzes einzustufen war. Dasselbe hat auch in errichteten Waffenverbotszonen gegolten.
Nach dem neuen Waffengesetz wird nunmehr nicht mehr unterschieden, ob ein Messer als Waffe im Sinne des Waffengesetzes einzustufen ist, sondern Messer sind nun unabhängig von ihrer Größe und Beschaffenheit bei solchen wie oben genannten Veranstaltungen und in speziellen Messerverbotszonen generell verboten.
Die für uns als Anglerinnen und Angler relevanten Verschärfungen bestehen nun nicht darin, dass wir diejenigen Messer, welche wir bisher zur Ausübung der Angelfischerei benutzen durften, hierfür künftig nicht mehr verwenden dürften, hieran hat sich nichts geändert, sondern darin, wann und wo diese Messer bei sich getragen werden dürfen, bzw. wie diese Messer zum Angelplatz zu transportieren sind.
Die wesentliche Neuerung beinhaltet, dass die Bereiche in denen Messer gänzlich verboten sind, erheblich ausgeweitet wurden, bzw. werden können.
So sind jetzt Messer generell nicht nur bei den oben genannten öffentlichen Veranstaltungen verboten, sondern auch in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personen-Fernverkehrs sowie in Bahnhöfen und Haltestationen, sofern diese mit Seitenwänden versehen sind.
Darüber hinaus wurden in dem neuen Waffengesetz die Voraussetzungen für die einfache Schaffung vieler weiterer Messerverbotszonen geschaffen, sodass jetzt auch ohne nähere Begründung viele weitere Bereiche zu Messerverbotszonen erklärt werden können, also z.B. auch im Personennahverkehr.
Es ist daher damit zu rechnen, dass in nächster Zeit eine Vielzahl von neuen Messerverbotszonen entstehen werden.
Wenn man sich also auf den Weg zu seinem Angelplatz macht, kann man nie vollkommen sicher sein, dass man hierbei nicht eine Messerverbotszone durchquert.
Eine Messerverbotszone darf mit einem Messer aber nur durchquert werden, wenn dieses Messer nicht zugriffsbereit transportiert wird. Nicht zugriffsbereit ist ein Messer nach der gesetzlichen Neuregelung dann, wenn mehr als 3 Handgriffe, also mindestens 4 (!) Handgriffe notwendig sind, um das Messer erreichen zu können.
Wenn also ein Messer lediglich in einer Angeltasche oder einem Angelkoffer transportiert wird, ist dies nicht ausreichend. Auch wenn ein Messer nicht offen in einer Angeltasche oder einem Angelkoffer liegt, sondern in einer Messerscheide steckt, ist dies immer noch nicht ausreichend, denn das Öffnen des Angelkoffers oder der Angeltasche, sowie das Herausziehen des Messers aus der Scheide erfordert weniger als die geforderten vier Handgriffe.
Es bleibt nun abzuwarten, welche Art des Transportes künftig von den Gerichten als „nicht zugriffsbereit“ eingestuft werden wird und welche nicht.
Wir können unseren Anglerinnen und Anglern daher nur empfehlen, bis hier eine endgültige Klarheit herrscht, sicherheitshalber Messer so zu transportieren, dass mindestens vier Handgriffe erforderlich sind, um das Messer zu erreichen. Daher sollte das Messer in einer Messerscheide stecken und soweit der Angelkoffer oder die Angeltasche nicht im verschlossenen Kofferraum eines Autos sondern zu Fuß transportiert wird, die Angeltasche oder den Angelkoffer mit einem zusätzlichen Schloss versehen werden oder das Messer in dem Angelkoffer oder der Angeltasche noch zusätzlich in einem weiteren geschlossenen Behältnis verwahrt werden, welches dann zusätzlich noch geöffnet werden muss, um an das Messer zu gelangen.
Sobald sich hier eine klare Linie in der Rechtsprechung herauskristallisiert hat, werden wir umgehend hiervon informieren.
Angeln ab 7 – Sinn oder Unsinn?
Zugegeben, die Herabsetzung des Jugendfischereischeins von 10 auf 7 Jahre ist nicht für jeden Angler ein Thema, vor allem, wenn er erwachsen ist und keine Kleinkinder hat. Doch die meisten Angler selbst sind bereits als Kleinkinder mit dem Papa zum Angeln gefahren, obwohl man still sein musste und kaum spielen oder gar rumtoben durfte. Langweilig! Doch diese Monotonie wurde sofort unterbrochen, wenn man selbst zum „Angler“ wurde. Papa übergab einem die Obhut einer Angel, zeigte, wie man Köder anbietet und richtig wirft. Plötzlich war nichts spannender als die Pose auf dem Wasser zu beobachten, zuckt sie oder nicht und natürlich war man auch leise, kein Interesse mehr am Spielen und Rumtoben. Man wurde eins mit der Umgebung. Insekten flogen um einem herum, vor Spinnen hatte man keine Angst mehr, Mäuse und andere Kleintiere querten den Angelplatz, Vögel zwitscherten munter vor sich hin, ja, so mancher Angler kann sogar davon berichten, dass Eisvögel die über dem Wasser hängende Rutenspitze als idealen Ansitz nutzten um selbst „fischen zu gehen“. Es war und ist jedes Mal wieder ein schönes Gefühl, mit der Natur zu verschmelzen, kleinste Bewegungen wahrzunehmen, die Sinne für Gerüche des Lebens zu sensibilisieren. Man hat Zeit und Muße, dieses Habitat ausführlich zu betrachten und unzählige Beobachtungen zu machen und entwickelt ein Verständnis für die Zusammenhänge in diesem so wichtigen Lebensraum Wasser/Ufer. Natürlich lernten wir auch, die mitgebrachten Dinge und den entstandenen Abfall wieder mitzunehmen, möglichst keine Spuren einer Anwesenheit zu hinterlassen und somit die Natur zu respektieren und zu schützen. Man ist als Kind in jungen Jahren überaus lernfähig, vor allem, wenn es aus eigenem Antrieb kommt und man auch etwas erleben kann. Diese Erlebnisse prägen das weitere Leben.
Als Angler weiß man, dass Fische nicht auf Bäumen wachsen oder in Plastikschalen zur Welt kommen. Man versteht die Ernährungskette und deren Wichtigkeit. Einhergehend mit dem Angeln ist die Nachhaltigkeit, Fischlarven schlüpfen aus ihren Eiern, wachsen frei heran und einige werden dann Jahre später kontrolliert und unter Einhaltung aller Tierschutzrechte entnommen. Jeder Angler hat hierzu eine spezielle Ausbildung mit einer aus über 800 Fragen ausgewählten Prüfung absolviert. Umfangreiche Kenntnisse über den aquatischen Lebensraum mit Fischkunde, Fischfauna, Lebensweise und Gefährdungsursachen, Fischkrankheiten, Gewässerökologie und Fischhege, Fischereirecht etc., theoretische und praktische Ausbildung natürlich auch mit Gerätekunde und Verwertung der gefangenen Fische machen jeden Angler zu einem ausgebildeten Naturschützer. Im Gegensatz zu anderen Naturschutzvereinigungen sind alle Angler fachkundig. Dies ist sogar politisch anerkannt und man nennt sie auch das Frühwarnsystem der Gewässer. Wenn irgendetwas im und am Gewässer nicht stimmt, merken es die Angler in der Regel als Erste und können wie oft schon geschehen, direkt Gegenmaßnahmen einleiten lassen.
Mainstream ist auch eine Vorhaltung des ökologischen Fußabdrucks – da sieht es für das Angeln aber sehr positiv aus, denn letztendlich kann hier nur das Bewegen zum und vom Angelplatz gewertet werden. Kein Strom, keine klimatisierte Stallung und in der Regel keine Zufütterung – frei geboren und aufgewachsen, dann entnommen und als gesundes Lebensmittel genutzt, denn auch ein Süßwasserfisch verfügt über viel Eiweiß, gesunde Fette, Mineralien und Vitamine – es gibt kaum bessere Ernährungsmöglichkeiten. Klar kann man auch die Produktion der Angelgeräte miteinbeziehen, andererseits muss man auch erwähnen, dass laut DAFV (Quelle: Infobroschüre Angeln in der Mitte der Gesellschaft – sehr lesenswert) über 6 Mio. Menschen mindestens einmal pro Jahr angeln gehen und einen Umsatz von über 6 Mrd. € erwirtschaften. Hiervon hängen etliche Arbeitsplätze, auch im Tourismus ab.
Viele Organisationen wollen sich durch Aktionen für den Naturschutz besonders hervorheben, es ist gerade sehr angesagt und hat natürlich auch Profilierungspotential: sie rufen zum Aufräumtag in der Natur auf. Angler machen dies schon seit zig Jahren ohne dies großartig in der Öffentlichkeit kund zu tun und achten dabei sogar noch auf die Lebensweise im jeweiligen Habitat, denn Anfang März ist hier eine gute Zeit, die Brut- und Schonzeit der Salmoniden ist zu Ende und die Vögel haben noch nicht mit dem Nestbau begonnen. Somit sind die Störungen in Flora und Fauna sehr gering. Natürlich nimmt man da auch ungemütliches Wetter in Kauf, aber es geht um die Natur und nicht um ein öffentlichkeitswirksames Schönwetterevent. Gut gemeint aber manchmal schlecht umgesetzt.
Die örtlichen Fischereivereine übernehmen auch die Hege- und Pflegepflichten von Pachtgewässern der Gemeinden und tragen somit aktiv zum Wohle der Bürger bei: Arbeits- und somit Kostenersparnis der Städte und Gemeinden sowie das Bewahren von intakten Gewässern und Uferzonen, dies verdanken wir den ehrenamtlich Tätigen!
Gerade in den örtlichen Vereinen werden das Familienleben und der regionale Zusammenhalt sehr gepflegt, auch Spiel und Spaß kommen in Vereinen nicht zu kurz. Sich zu engagieren und einzubringen und stolz darauf zu sein, was man geleistet hat, dass trifft auch auf das Besitzen eines Jugendfischereischeins zu und dokumentiert ebenfalls eine Leistung auf die Kinder Stolz sein dürfen. Die für erbrachte Leistungen erhaltene Wertschätzung ist ohne Zweifel charakterprägend.
Wären es nicht verpasste Chancen, wenn man unseren Kindern nicht die Möglichkeit geben würde, sich früh mit Natur und Lebensraum auseinander setzen zu dürfen? Unterricht findet hauptsächlich in geschlossenen Räumen statt, keine Verbindung zur Natur, dafür direkter Zugang zur Unterhaltungselektronik. Durch die Herabsetzung des Jugendfischereischeins von 10 auf 7 Jahre kann man früher diesem phlegmatischen Lebenswandel entgegenwirkten. Vielleicht wird aus dem Jungangler von heute ein engagierter Naturschützer von morgen – und dies mit Fachwissen. Man erzieht Kinder nicht zu Mördern, wenn man sie zum Angeln bringt, wie von mancher Tierschutzorganisation polemisch behauptet wird, sondern bringt sie der Natur und dem natürlichen Kreislauf näher.
Entscheiden Sie: Sinn oder Unsinn ?
Text: © Wolfgang Groth / LFVBW kostenlose Nutzung Originaltext freigegeben 25.10.2024
8. Fachforum Angelfischerei
Die Forelle: Vom „Leitfisch“ zum „Leidfisch“
Um aktuelle Herausforderungen in der fischereilichen Bewirtschaftung und Hege von Gewässern ging es am Samstag, 26. Oktober beim Fachforum für Angelfischerei in Friedrichshafen.
Friedrichshafen, 26.10.2024
Bereits zum achten Mal trafen sich an der Fischerei Interessierte und Experten im Graf-Zeppelin-Haus in Friedrichshafen. Das Fachforum für Angelfischerei wird vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg gemeinsam mit der Fischereiforschungsstelle Langenargen organisiert und unterstützt vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Mehr als hundert Gäste aus ganz Baden-Württemberg nahmen am Fachforum teil.
In sechs Fachvorträgen wurden drei wesentliche, aktuelle Herausforderungen der Fischerei vorgestellt und diskutiert. So sind die vorgestellten Erkenntnisse über neue Fraßfeinde, den Klimawandel und genetische Besonderheiten wichtig für den Fischartenschutz und die biologische Vielfalt in den Gewässern Baden-Württembergs.
Der Kormoran ist als Fraßfeind des Fisches längst bekannt und der Umgang mit ihm umstritten. Mit dem Fischotter ist ein weiterer, geschickter Jäger an die heimischen Gewässer zurückgekehrt, leider auch an Zuchtteiche, die zum Teil durch Fischotter massiv geschädigt werden. Am Beispiel von Thüringen wurde aufgezeigt, wie man besonnen mit dem Zuwanderer umgeht und rechtzeitig mit den Behörden kommuniziert und Lösungen erarbeitet.
Die Bachforelle gilt als großer Verlierer der Klimakrise und ist durch das Ansteigen der Wassertemperaturen auf dem Rückzug in kühlere Gebiete. Einst in Baden-Württemberg weit verbreitet und jetzt auf der Roten Liste. Somit wird die nach der Fischart benannte „Forellenregion“ immer kleiner werden und andere Fischarten werden sich in den wärmeren Gewässern ausbreiten. So werde die Forelle vom „Leitfisch“ zum „Leidfisch“. Um die Gewässer vor einer schnelleren Erwärmung zu schützen, würde es im ersten Schritt schon helfen, für eine ausreichende Beschattung großer Uferbereiche an den Fließgewässern zu sorgen.
Der Wels geht dagegen als Profiteur des Klimawandels hervor und breitet sich derzeit sehr stark in den Gewässern Baden-Württembergs aus. Für sein Wachstum benötigt der Raubfisch große Nahrungsmengen. Zum guten Glück seien immer mehr auf Wels spezialisierte Angelfischer unterwegs und befischten gezielt diese Fischart, die auch in gehobenen gastronomischen Kreisen als Delikatesse gilt.
Ein für den Fischartenschutz wichtiges Thema sind die neuesten genetischen Ergebnisse zu Quappe, Äsche und Co., welche in die fischereiliche Hege einfließen müssen, um die genetische Vielfalt der Fischarten in den verschiedensten Gewässersystemen in Baden-Württemberg zu erhalten und nicht miteinander zu vermischen.
Um Genetik ging es auch bei einem Vortrag zum Hecht: Ein aktuelles Forschungsprojekt zeigt, dass die Angelfischerei Einfluss haben könnte auf die genetische Entwicklung des Hechtbestandes: Aggressive Hechte gehen an die Angel, die zaghafteren Artgenossen vermehren sich und geben das zaghafte Verhalten weiter. Für den Genpool ein Problem – auch das eine Erkenntnis des Fachforums.
Die Erkenntnisse des Fachforums fließen ein in die Ausbildung des Landesfischereiverbandes für Gewässerwarte der Mitgliedsvereine.




















© LFVBW Text: Gerd Schwarz, Bilder: Wolfgang Groth
Jugendweltmeisterschaft 2024 in Schweden
Die Absenkung der Altersgrenze für den Jugendfischereischein für Kinder von zehn auf sieben Jahren ist rechtskräftig.
Am 9. Oktober 2024 wurde im Landtag Baden-Württemberg mehrheitlich beschlossen, dass die im Fischereigesetz für Baden-Württemberg festgelegte Altersgrenze, ab der Kindern der Jugendfischereischein erteilt werden kann, von zehn auf sieben Jahre gesenkt wird.
Der Gesetzesbeschluss des Landtags zur Änderung des Mindestalters von zehn auf sieben Jahre für die Ausstellung von Jugendfischereischeinen
wurde am 23. Oktober 2024 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht und ist damit ab dem 24. Oktober rechtskräftig
Das ist ein großer Erfolg für uns Angler. Endlich können wir auch unsere jüngeren Kinder mit ans Gewässer nehmen und frühzeitig für die Fischerei begeistern.
Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg hat sich seit vielen Jahren für diese Gesetzesänderung zur Herabsetzung des Mindestalters eingesetzt.
Bitte beachten Sie, dass es noch einige Zeit dauern kann, bis die zuständigen Behörden eine formelle Benachrichtigung erhalten.
Hier können Sie das Gesetzesblatt einsehen.
Für die Änderungen im Fischereigesetz sind Artikel 1 und Artikel 9 relevant.
Erster Fischotter – Nachweis im Jagsteinzugsgebiet
Am 11. September 2024 erfolgte ein erster gesicherter Fischotternachweis an einem Jagstzufluss.
Der Otter wurde beim Überqueren einer Straße tödlich verletzt.
Der Wassermarder wurde in Absprache mit den zuständigen Behörden in Verwahrung genommen.
Eine DNA-Analyse soll die Herkunft des Fischotters klären. Otterfunde entlang der Donau wurden insbesondere auch durch das Fischottermonitoring des LFVBW in Verbindung mit der Anglervereinigung Donaueschingen-Pfohren e.V. in den letzten Jahren belegt.
An der Jagst, die in den Neckar mündet, gab es in den letzten Jahrzehnten keine Otternachweise.
Zum Positionspapier mit den Otternachweisen an der Donau geht es hier:
Wir berichten an dieser Stelle mehr, sobald es Neuigkeiten gibt.
Gemeinsames Positionspapier des Landesfischereiverband BW und des Landesverbands der Berufsfischer und Teichwirte BW zum Fischotter
Der Fischotter (Lutra lutra) verbreitet sich wieder in Mitteleuropa und hat mittlerweile auch Baden-Württemberg erreicht. Stand Juni 2024 sind zahlreiche Otternachweise in Baden-Württemberg bekannt. Eine systematische Kartierung im Frühjahr 2024 entlang der Donau hat zu 34 Nachweisen an 83 geeigneten Stellen geführt. Diese Ergebnisse unterstreichen die wachsende Population des Fischotters in der Region und erfordern eine detaillierte Analyse und Diskussion seiner Auswirkungen.
Daher haben sich der Landesverband der Berufsfischer und Teichwirte Baden-Württemberg und der Landesdesfischereiverband Baden-Württemberg entschlossen, ein gemeinsames Positionspaier zum Fischotter hersuzugeben.
Das Positionspaier können Sie hier downloaden:














