Update zum Jugendfischereischein

In der heutigen Plenarsitzung des Landtags von Baden-Württemberg fand die
erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des
Fischereigesetzes statt. Der Gesetzentwurf sieht eine Herabsetzung des
Mindestalters zur Erlangung des Jugendfischereischeins von derzeit zehn auf
sieben Jahre vor.

Die Landesregierung hat auf eine Begründung des Gesetzesentwurfs verzichtet, die Fraktionen haben ebenfalls auf Aussprache verzichtet.

Der Gesetzentwurf wurde in den zuständigen Fachausschuss des Landtages
zur Ausarbeitung einer Beschlussempfehlung überwiesen.

Sobald der Termin für die zweite Beratung im Landtag bekannt ist werden wir Sie informieren.



Ursprünglicher Beitrag:

17.07.2024 – Heute ab 17:05 Uhr findet im Landtag die erste Beratung des Gesetzesentwurfs der Landesregierung zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Forschriften statt. Unter anderem geht es um die Absenkung der Altersgrenze, ab der Kindern der Jugendfischereischein erteilt werden kann, von zehn auf sieben Jahre.

Die Liveübertragung kann über folgenden Link abgerufen werden: Zum Livestream

Den Gesetzesentwurf können Sie hier einsehen:

 

Endlich Durchbruch beim Jugendfischereischein!

Sarah Schweizer

Erfreuliche Eilmeldung: Wie heute von Frau Sarah Schweizer (CDU) auf unserem Landesfischereitag in Abtsgmünd-Untergröningen verkündet, wird das Mindestalter für den Jugendfischereischein in naher Zukunft auf 7 Jahre herabgesetzt. Noch innerhalb diesen Jahres soll durch eine kleine Novelle die Änderung in Kraft treten. Wir begrüßen diesen Schritt und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit!

Ihr Landesfischereiverband