Jugendfischereischein – ja was gilt denn jetzt?

Nach der Herabsetzung des Alters für den Jugendfischereischein auf 7 Jahre wurde an den Stammtischen darüber diskutiert und dabei manchmal so einiges durcheinandergeworfen. Die Spanne der Fragen reichte dabei von“ Was darf denn der Inhaber eines Jugendfischereischeins tun“ bis „Ab wann darf er denn die Fischerprüfung ablegen und selbstständig angeln?“.

Im Fischereigesetz von Baden-Württemberg (FischG) wurde durch die Gesetzesänderung in 2 Paragraphen das „zehnte“ durch das „siebte“ Lebensjahr ersetzt – das waren die einzigen formalen Änderungen. Dies betraf die §§ 32 und 33 FischG, sonst wurde nichts geändert. Somit darf ein 7-jähriger Inhaber eines Jugendfischereischeins (wie bisher ein 10-Jähriger) den kompletten Angelvorgang selbstständig vornehmen einschließlich der Landung, dem Abhaken und Töten eines Fisches. Allerdings nur, wenn dies von einem volljährigen Inhaber eines Fischereischeins konkret beaufsichtigt und überwacht wird und dieser jederzeit unterstützend eingreifen kann. Dies ist ja gerade das, was den Inhaber eines Jugendfischereischeins von einem Helfer im Sinne des § 31 Absatz 4 FischG unterscheidet. Der Helfer darf zwar auch mal die Angel halten und einen Fisch heranholen oder bei der Landung helfen, aber ein Helfer darf gerade nicht selbstständig einen Fisch abhaken, betäuben oder töten. Dies darf in diesem Fall nur der Inhaber eines gültigen Fischereischeins, da nur dieser entsprechend sachkundig ist. Und natürlich braucht auch der Inhaber eines Jugendfischereischeins einen gültigen Erlaubnisschein für das Gewässer, in das er seine Angel auswerfen will.

Darf denn ein 7-Jähriger jetzt auch die Fischerprüfung ablegen? Nein – hier hat sich an dem Mindestalter von 10 Jahren nichts geändert. Denn diese Altersgrenze ist separat im § 15 Abs. 3 der Landesfischereiverordnung (LFischVO) als Ausschlusskriterium ganz konkret genannt, und diese wurde auch nicht geändert.

Und was ist mit einem 10-jährigen Angler, der erfolgreich die Fischerprüfung abgelegt hat und jetzt stolzer Besitzer eines Fischereischeins ist? Darf dieser grundsätzlich ohne Aufsicht durch einen volljährigen Fischereischeininhaber angeln? Ja natürlich, denn er ist jetzt ja sachkundig, was er durch die Ablegung der Fischerprüfung bewiesen hat. Er benötigt dazu lediglich einen gültigen Erlaubnisschein und die Zustimmung seiner Eltern, die insoweit ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht nachkommen müssen.

Ab welchem Alter Jugendliche Mitglied in einem Fischereiverein werden können legt jeder Verein in seinen Statuten eigenverantwortlich selbst fest. Häufig wurde dabei das Mindestalter gemäß der bisherigen gesetzlichen Regelung auf 10 Jahre festgelegt. Dies muss man dann ändern, wenn man der neuen gesetzlichen Regelung folgen will. Hinsichtlich der Aufsichtspflicht des Vereins in der Jugendgruppe gilt § 832 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

 

Bettina Narr & Achim Megerle Vizepräsidentin Nordwürttemberg / Kreisvorsitzender Hohenlohekreis und Fachreferent Gewässer des LFVBW

Die Absenkung der Altersgrenze für den Jugendfischereischein für Kinder von zehn auf sieben Jahren ist rechtskräftig.

Jugendangler Aliaksei Lasevich Fotolia

Am 9. Oktober 2024 wurde im Landtag Baden-Württemberg mehrheitlich beschlossen, dass die im Fischereigesetz für Baden-Württemberg festgelegte Altersgrenze, ab der Kindern der Jugendfischereischein erteilt werden kann, von zehn auf sieben Jahre gesenkt wird.

Der Gesetzesbeschluss des Landtags zur Änderung des Mindestalters von zehn auf sieben Jahre für die Ausstellung von Jugendfischereischeinen
wurde am 23. Oktober 2024 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht und ist damit ab dem 24. Oktober rechtskräftig

Das ist ein großer Erfolg für uns Angler. Endlich können wir auch unsere jüngeren Kinder mit ans Gewässer nehmen und frühzeitig für die Fischerei begeistern.

Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg hat sich seit vielen Jahren für diese Gesetzesänderung zur Herabsetzung des Mindestalters eingesetzt.

Bitte beachten Sie, dass es noch einige Zeit dauern kann, bis die zuständigen Behörden eine formelle Benachrichtigung erhalten.

Hier können Sie das Gesetzesblatt einsehen.

Für die Änderungen im Fischereigesetz sind Artikel 1 und Artikel 9 relevant.

Update zum Jugendfischereischein

In der heutigen Plenarsitzung des Landtags von Baden-Württemberg fand die
erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des
Fischereigesetzes statt. Der Gesetzentwurf sieht eine Herabsetzung des
Mindestalters zur Erlangung des Jugendfischereischeins von derzeit zehn auf
sieben Jahre vor.

Die Landesregierung hat auf eine Begründung des Gesetzesentwurfs verzichtet, die Fraktionen haben ebenfalls auf Aussprache verzichtet.

Der Gesetzentwurf wurde in den zuständigen Fachausschuss des Landtages
zur Ausarbeitung einer Beschlussempfehlung überwiesen.

Sobald der Termin für die zweite Beratung im Landtag bekannt ist werden wir Sie informieren.



Ursprünglicher Beitrag:

17.07.2024 – Heute ab 17:05 Uhr findet im Landtag die erste Beratung des Gesetzesentwurfs der Landesregierung zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Forschriften statt. Unter anderem geht es um die Absenkung der Altersgrenze, ab der Kindern der Jugendfischereischein erteilt werden kann, von zehn auf sieben Jahre.

Die Liveübertragung kann über folgenden Link abgerufen werden: Zum Livestream

Den Gesetzesentwurf können Sie hier einsehen:

 

Jugendworkshop Krebsangeln an der Murr

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Herzlich laden wir zu unserem Jugendworkshop zum Krebsangeln an der Murr ein. Im Folgenden finden Sie die Einladung dazu, sowie die Anmeldung und Elternerklärung. Diese kann über den Downloadbutton heruntergeladen werden.

Verbandsjugendkönigsfischen am Federbachstausee

Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. (LFVBW) hat sich zur Aufgabe gemacht, die Gewässer zu hegen und zu pflegen, ebenso ist er bestrebt – und dies mit Erfolg – sinnvoll Naturschutz und Ökologie zu verwirklichen.

Ein weiteres Ziel des Verbandes ist aber auch die Förderung der Gemeinschaft und der Angelfischerei. Aus diesem Grund möchte er fischereiliche Veranstaltungen ebenfalls in den Vordergrund seiner Verbandsarbeit stellen.

Für die dazu jährlich vorgesehenen Veranstaltungen, hat in diesem Jahr, der Fischerei & Hegeverein Leintal 1966 e.V. den Federbachstausee für das am 18.06.2022 statt gefundene Verbandsjugendkönigsfischen zur Verfügung gestellt. 20 jugendliche Angler aus der näheren und ferneren Umgebung mit ihren Betreuern haben sich dazu angemeldet.

Bei hochsommerlichen Temperaturen galt es innerhalb von 4 Stunden, einen möglichst schweren Fisch zu überlisten. Zunächst konnten nur kleinere Fische zum Anbiss verleitet werden, die mit zunehmender Hitze aber schwerer wurden. Mit einem respektablen Karpfen, gelang dies am besten Luis Huber vom ASV Kirchberg. Der damit den Titel „Fischerkönig“ bei den Jungen errang.

Auf den nächsten Plätzen folgten Finn Hargesheimer vom ausrichtenden Verein und Magnus Warth vom ASV Hügelsheim, mit jeweils nicht ganz so schweren Brachsen. Bei den Mädchen, konnte Amy Demuth vom ASC Waldenburg, mit einem schweren Rotauge, den Titel der „Fischerkönigin“ erringen.

Die gefangenen Fische wurden von den Teilnehmern, dem eigenen Verzehr zugeführt. Bei der nach dem Angeln erfolgten Proklamation von Fischerkönigin und Fischerkönig, erhielten die vier vorgenannten Teilnehmer, aus der Hand vom Bezirksreferent für Jugend in Nordwürttemberg, Herrn Martin Gall, Pokale als Ehrengabe überreicht.

Bei einer Verlosung von wertvollen Angelutensilien, diese wurden vom LFVBW bei der Firma Jenzi erstanden, und von dieser kräftig gesponsert, konnten die Teilnehmer:innen ihre Angelausrüstung erweitern und aufwerten. Zudem erhielten noch Alle zur Erinnerung eine Medaille.

Nach dem, durch die Hitze anstrengenden Angeln, mundete die vom ausrichtenden Verein zubereitete Verpflegung. Auch die Flüssigkeitsreserven wurden bei den nachfolgenden Fachgesprächen wieder aufgefüllt. Bei einem abschließenden Fototermin wurden die Teilnehmer mit ihren Betreuern, sowie auch der vom LFVBW anwesende Referent für Angelfischerei, Herrn Vlado Pajurin, im Bild festgehalten.

Mit dem Dank für die Teilnahme und dem Wunsch zu einem guten Weg nach Hause, verabschiedete der Vorstand vom ausrichtenden Verein die Gäste.

Einladung zum Verbandsjugendkönigsfischen Samstag, 18. Juni 2022, 10.00 — 15.00 Uhr

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Der LFVBW hat sich zur Aufgabe gemacht, die Gewässer zu hegen und zu pflegen, ebenso ist er bestrebt – und dies mit Erfolg – sinnvoll Naturschutz und Ökologie zu verwirklichen. Ein weiteres Ziel unseres Verbandes ist aber auch die Förderung der Gemeinschaft und der Angelfischerei. Aus diesem Grund möchten wir fischereiliche Veranstaltungen ebenfalls in den Vordergrund unserer Verbandsarbeit stellen.

Wir würden uns sehr freuen, Sie als Verbandsmitglieder bei dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen und wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine gute Anreise.

Teilnehmer-/innen: Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle jugendlichen Verbandsmitglieder.

Gültiger Fischereischein ist vor Ort vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen.

Gewässer: Federbachstausee (bei Horn im Ostalbkreis), Hochwasserrückhaltebecken, bis zu 4 m Tiefe.

Treffpunkt: Fischerheim des FHV Leintal (GPS-Daten 48.8529045, 9.9079959,92), aus Leinzell kommend, bei der Horner Mühle, links abbiegen in Richtung RHB Federbachstausee: Parkplatz am Damm vom Federbachstausee und Bauhof vom Wasserverband Kocher-Lein.

Ausgabe der Erlaubnisscheine: Erfolgt zwischen 9.00 und 10.00 Uhr. Angelzeit ist von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

Unkostenbeitrag: Der zu entrichtende Betrag beträgt 5,00 € pro teilnehmende Person. Der Betrag ist am Tag der Veranstaltung vor Ort zu entrichten.

Jeder Teilnehmer des Königsfischens nimmt an einer Verlosung von Angelgeräten teil.

Essen und Getränke können käuflich erworben werden.

Mindestmaße und Fangbeschränkungen: Neben den gesetzlichen Bestimmungen sind die Fangbeschränkungen, Mindestmaße und Schonzeiten laut Erlaubnisschein zu beachten. Fische, die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, dürfen nicht zurückgesetzt werden.

Vorkommende Fischarten: Karpfen, Brachsen, Rotaugen, Rotfedern und ähnliche.

Behandlung des Fanges: Die gefangenen Fische sind ordnungsgemäß zu behandeln, sofort zu betäuben und durch sichtbaren Herzstich zu töten. Sie sind in geeigneten Behältnissen kühl bis zur Versorgung zu verwahren. Der Fang ist Eigentum des Fängers. Die ordnungsgemäße Verwertung des Fangs durch den Angler ist zu gewährleisten (zum menschlichen Verzehr).

Fischerkönig: Fischerkönige werden die Fänger mit dem schwersten Friedfisch, getrennt nach Jungen und Mädchen (Einzelgewicht). Die drei Angler mit den schwersten Fischen, getrennt nach Jungen und Mädchen erhalten je eine Ehrengabe (Pokal), der beim Festakt übergeben wird.

Angelmethode: Feeder-, Grund-, Picker-, Posenrute und dergleichen. Naturköder und Kunstköder;

Verboten: Gezieltes Raubfischangeln, Schleppfischen und Futterboote, sowie SmartCast bzw. Echolot. Gefischt wird mit zwei Angelruten, nur vom Ufer aus. Anfüttern mit max. 3 Liter angelfertigem Futter ist erlaubt.

Allgemeine Bedingungen: Für Unfälle und Schäden wird keine Haftung übernommen. Verunreinigungen des Angelplatzes sowie Flurschäden sind zu vermeiden. Jeder Teilnehmer haftet selbst für die von ihm verursachten Schäden. Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Mit der Entgegennahme des Erlaubnisscheines erkennt jeder Teilnehmer diese Bestimmungen an. Verstöße dagegen ziehen den Ausschluss vom Königsfischen nach sich.

Nach dem Angeln treffen sich alle Teilnehmer am Vereinsheim des FHV Leintal. Im Anschluss erfolgt der Festakt mit Proklamation der Fischerkönige, Übergabe der Erinnerungspräsente und die Durchführung der Tombola. Beim weiteren gemütlichen Beisammensein ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt!

Anmeldeschluss: Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung an die Verbandsgeschäftsstelle an karin.nowak@lfvbw.de. erforderlich bis zum 08.06.2022.

Bei Rückfragen bitte an andreas.kircher@lfvbw.de wenden.

Andreas Kirchner

Jugendfischereitag 2022

Aktuelles

Der Jugendfischereitag 2022 findet am 9. April im Vereinsheim des AK Iffezheim – Am Quelloch, 76473 Iffezheim, statt.

Der Jugendfischereitag ist nach der LFVBW-Jugendordnung die jährliche Versammlung der Vereinsjugenleiter/innen.

Bitte melden Sie sich zum Jugendfischereitag 2022 mit Namen, Verein, Telefonnummer oder E-Mail bei karin.nowak@lfvbw.de an.

Tagesordnung:

 

Anfahrt:

LFVBW Online-Jugendabende 2022 für Vereinsjugendwarte mit ihren Jugendlichen

Video Konferenz

Der LFVBW hat nach 2021 wieder zwei Jugendabende als Onlineveranstaltung ausgearbeitet.

Wir möchten euch die Möglichkeiten guter Jugendarbeit auch in Coronazeiten aufzeigen. Für 25 Teilnehmer möchten wir an den Abenden das ABC der Feederfischerei näher bringen. Alle Kleinteile für die Montagen werden im Vorfeld besorgt und in Päckchen zum Versand gerichtet. Auch werden vor den Jugendabenden Videos mit den wichtigsten Angelknoten versendet, die zuvor von den Jugendlichen erlernt werden sollten. Wir bauen vier bis fünf Montagen an den beiden Treffs.

Die Abende finden am Montag, den 14. Februar und Montag, den 14.März von 18:00 bis 19:30 Uhr statt.

Der Eigenanteil beträgt pro Teilnehmer 5,-€. Der übrige Anteil übernimmt der LFVBW.

Anmeldung bis 20. Januar an Andreas Kirchner Mail: Andreas.Kirchner@LFVBW.de

Mit Angaben: Verein, Jugendwart, Teilnehmernamen, Postadresse (Eine für den Verein), Mailadresse und Mobilnummer.

Die Konferenz findet mit der Plattform ZOOM statt.

Am 14. Februar sind wir ab 17 Uhr Online zum Bild und Ton Test.

Sollten sich mehr als 25 Teilnehmer anmelden, werden wir die Aktion wiederholen.