Der LFVBW hat sich zur Aufgabe gemacht, die Gewässer zu hegen und zu pflegen, ebenso ist er bestrebt – und dies mit Erfolg – sinnvoll Naturschutz und Ökologie zu verwirklichen. Ein weiteres Ziel unseres Verbandes ist aber auch die Förderung der Gemeinschaft und der Angelfischerei. Aus diesem Grund möchten wir fischereiliche Veranstaltungen ebenfalls in den Vordergrund unserer Verbandsarbeit stellen.
Wir würden uns sehr freuen, Sie als Verbandsmitglieder bei dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen und wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine gute Anreise.
Teilnehmer-/innen: Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle jugendlichen Verbandsmitglieder.
Gültiger Fischereischein ist vor Ort vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen.
Gewässer: Federbachstausee (bei Horn im Ostalbkreis), Hochwasserrückhaltebecken, bis zu 4 m Tiefe.
Treffpunkt: Fischerheim des FHV Leintal (GPS-Daten 48.8529045, 9.9079959,92), aus Leinzell kommend, bei der Horner Mühle, links abbiegen in Richtung RHB Federbachstausee: Parkplatz am Damm vom Federbachstausee und Bauhof vom Wasserverband Kocher-Lein.
Ausgabe der Erlaubnisscheine: Erfolgt zwischen 9.00 und 10.00 Uhr. Angelzeit ist von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Unkostenbeitrag: Der zu entrichtende Betrag beträgt 5,00 € pro teilnehmende Person. Der Betrag ist am Tag der Veranstaltung vor Ort zu entrichten.
Jeder Teilnehmer des Königsfischens nimmt an einer Verlosung von Angelgeräten teil.
Essen und Getränke können käuflich erworben werden.
Mindestmaße und Fangbeschränkungen: Neben den gesetzlichen Bestimmungen sind die Fangbeschränkungen, Mindestmaße und Schonzeiten laut Erlaubnisschein zu beachten. Fische, die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, dürfen nicht zurückgesetzt werden.
Vorkommende Fischarten: Karpfen, Brachsen, Rotaugen, Rotfedern und ähnliche.
Behandlung des Fanges: Die gefangenen Fische sind ordnungsgemäß zu behandeln, sofort zu betäuben und durch sichtbaren Herzstich zu töten. Sie sind in geeigneten Behältnissen kühl bis zur Versorgung zu verwahren. Der Fang ist Eigentum des Fängers. Die ordnungsgemäße Verwertung des Fangs durch den Angler ist zu gewährleisten (zum menschlichen Verzehr).
Fischerkönig: Fischerkönige werden die Fänger mit dem schwersten Friedfisch, getrennt nach Jungen und Mädchen (Einzelgewicht). Die drei Angler mit den schwersten Fischen, getrennt nach Jungen und Mädchen erhalten je eine Ehrengabe (Pokal), der beim Festakt übergeben wird.
Angelmethode: Feeder-, Grund-, Picker-, Posenrute und dergleichen. Naturköder und Kunstköder;
Verboten: Gezieltes Raubfischangeln, Schleppfischen und Futterboote, sowie SmartCast bzw. Echolot. Gefischt wird mit zwei Angelruten, nur vom Ufer aus. Anfüttern mit max. 3 Liter angelfertigem Futter ist erlaubt.
Allgemeine Bedingungen: Für Unfälle und Schäden wird keine Haftung übernommen. Verunreinigungen des Angelplatzes sowie Flurschäden sind zu vermeiden. Jeder Teilnehmer haftet selbst für die von ihm verursachten Schäden. Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Mit der Entgegennahme des Erlaubnisscheines erkennt jeder Teilnehmer diese Bestimmungen an. Verstöße dagegen ziehen den Ausschluss vom Königsfischen nach sich.
Nach dem Angeln treffen sich alle Teilnehmer am Vereinsheim des FHV Leintal. Im Anschluss erfolgt der Festakt mit Proklamation der Fischerkönige, Übergabe der Erinnerungspräsente und die Durchführung der Tombola. Beim weiteren gemütlichen Beisammensein ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt!
Anmeldeschluss: Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung an die Verbandsgeschäftsstelle an karin.nowak@lfvbw.de. erforderlich bis zum 08.06.2022.
Bei Rückfragen bitte an andreas.kircher@lfvbw.de wenden.
Andreas Kirchner