Von André Schiwon, LFVBW | 05. Februar 2026
In Rottenburg am Neckar hat ein Fall von Zivilcourage gezeigt, wie wichtig Aufmerksamkeit und Verantwortungsbewusstsein für den Schutz unserer Gewässer sind. Ein 13-jähriger Jungangler trug maßgeblich dazu bei, dass zwei Personen wegen illegaler Fischerei zur Verantwortung gezogen wurden. Der Fall wurde kürzlich vor dem Amtsgericht Rottenburg verhandelt und endete mit einer Verurteilung – ein Ergebnis, das bei entsprechenden Delikten nicht selbstverständlich ist.
Illegales Angeln am Neckarufer
Der Vorfall ereignete sich am 9. Juli 2025 am Neckar hinter dem Schlachthof in der Tübinger Straße. Der Jugendliche beobachtete dort ein Paar beim Angeln, ohne dass die erforderlichen Erlaubnisse vorlagen. Nach seinen Angaben sprach er den Mann an und fragte nach einem Fischereischein. Da dieser keinen vorweisen konnte, dokumentierte der Junge die Situation fotografisch und informierte die Polizei.
Im späteren Verfahren räumte der 58-jährige Mann ein, geangelt zu haben. Er gab an, nicht gewusst zu haben, dass hierfür in Deutschland eine Genehmigung erforderlich ist. Seine 48-jährige Lebensgefährtin bestritt eine Beteiligung. Das Gericht folgte dieser Darstellung jedoch nicht und bewertete die Aussage des jungen Zeugen als glaubwürdig. Dieser schilderte, das Paar bereits mehrfach beim Angeln an derselben Stelle beobachtet zu haben.
Klare Worte des Gerichts
Am Ende der Verhandlung würdigte die zuständige Richterin das Verhalten des Jugendlichen ausdrücklich. Er habe Unrecht erkannt, richtig gehandelt und Verantwortung übernommen. Das Gericht verurteilte den Mann zu 30 Tagessätzen à 40 Euro, die Frau zu 30 Tagessätzen à 20 Euro. Zusätzlich müssen beide die Verfahrenskosten tragen.
Warum dieser Fall bemerkenswert ist
Illegale Fischerei – umgangssprachlich häufig als Schwarzfischerei bezeichnet – stellt einen Verstoß gegen geltendes Fischerei- und Strafrecht dar und kann mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. In der Praxis werden entsprechende Verfahren jedoch häufig eingestellt, etwa wegen fehlender Beweise oder mangelnden öffentlichen Interesses.
Umso bemerkenswerter ist dieser Fall: Die genaue Beobachtung, das besonnene Vorgehen und die Bereitschaft, als Zeuge auszusagen, führten dazu, dass der Sachverhalt vollständig aufgeklärt werden konnte. Der Fall zeigt, dass aufmerksames Handeln – auch durch junge Menschen – einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Gewässer leisten kann.
Verantwortung für Gewässer und Fischbestände
Der Jugendliche ist selbst aktiver Angler und regelmäßig an heimischen Gewässern unterwegs. Im Verfahren schilderte er, dass er den Neckarabschnitt gut kenne und dort bereits mehrfach dieselben Personen beim Angeln beobachtet habe. Sein Verhalten steht exemplarisch für zentrale Werte der organisierten Angelfischerei: ein verantwortungsvoller Umgang mit Natur und Mitmenschen sowie das Engagement für den Schutz unserer Gewässer.
Wer darf am Neckar angeln?
In Baden-Württemberg ist das Angeln nur mit gültigem Fischereischein erlaubt. Zusätzlich wird für nahezu alle Gewässer – auch für den Neckar in Rottenburg – eine gültige Gewässerkarte benötigt. Diese Erlaubnisscheine werden vom jeweiligen Fischereirechtsinhaber oder Pächter ausgegeben und dienen unter anderem der Finanzierung von Besatzmaßnahmen und Gewässerpflege.
Kontrollen erfolgen durch staatliche Fischereiaufseher, Polizei und Ordnungsbehörden. Hinweise aus der Bevölkerung können diese Arbeit sinnvoll ergänzen.
Appell des LFVBW
Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg sieht in diesem Fall ein wichtiges Signal. Illegale Fischerei schadet Fischbeständen und Gewässerökosystemen und untergräbt das Engagement der vielen Anglerinnen und Angler, die sich verantwortungsvoll und mit großem persönlichem Einsatz für Natur- und Artenschutz engagieren.
Unser Appell lautet daher: Hinsehen, Verantwortung übernehmen und bei Verdachtsfällen die zuständigen Stellen informieren. Nur gemeinsam können wir unsere Gewässer langfristig schützen.
Bei Fragen rund um Fischereischein, Ausbildung oder Gewässerkarten stehen wir euch über unsere Homepage oder die örtlichen Vereine gerne zur Verfügung.
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