Am 15. März 2025 findet erneut unser landesweiter Tag des Gewässers – „Fischereivereine räumen auf!“ statt.
Führt Ihr Verein im Frühjahr 2025 eine Gewässerputzete durch? Melden Sie Ihre Vereinsteilnahme bitte bis zum 20. April 2025 unter der E-Mail-Adresse aktionstag@lfvbw.de an.
Dank der beeindruckenden Beteiligung und Resonanz der letzten Jahre wiederholen wir unsere Aktion „Fischereivereine räumen auf!“ zum Tag des Gewässers.
Baden-württembergische Anglerinnen und Angler werden erneut Gewässerrandstreifen reinigen, sich um Landschaftspflege und Strukturverbesserungen am Gewässer kümmern, Biotope pflegen und Wiederansiedlungsprojekte für bedrohte oder lokal ausgestorbene Fischarten unterstützen.
Selbstverständlich findet auch dieses Jahr eine Verlosung statt.
Dieses Mal gibt es 5 x 100 Euro zu gewinnen.
Dazu senden Sie uns bitte einen Kurzbericht mit Nennung des Vereins inkl. Ansprechpartner und Anschrift, geschätzte Kubikmeter gesammelter Müll und der Teilnehmerzahl, an: aktionstag@lfvbw.de. Sofern Sie uns Fotos zusenden, bitte als separater Anhang.
Mit Eingang des Berichts nehmen Sie automatisch am Gewinnspiel teil. Das Gewinnspiel endet am 20. April.
Sofern Sie uns Bilder der Aktion zusenden, erklären Sie sich mit der Verwendung dieser für die Berichterstattung zum Aktionstag auf unserer Homepage, Facebook und in unserer Verbandszeitschrift einverstanden. Bitte klären Sie dies vorher mit den Teilnehmern Ihres Vereins ab.
Die Preisauslosung findet am 24. April statt. Die Gewinner werden auf unserer Homepage (www.lfvbw.de) sowie in unserer Verbandszeitschrift (Veröffentlichung Anfang Juni) bekannt gegeben.
Die Preisauslosung verläuft nach dem Zufallsprinzip per Zufallsgenerator.
Die Gewinnausschüttung erfolgt auf dem Landesfischereitag 2025. Sofern Ihr Verein nicht teilnehmen kann, senden wir Ihnen die Preise zu. Dadurch entstehen für Sie keine Zusatzkosten.
Wir erheben nur Daten, die wir tatsächlich für die Berichterstattung zu unserem Aktionstag verwenden. Die Weitergabe der Daten, ohne vorherige Einwilligung, ist ausgeschlossen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.