Allgemeine Verpflichtung zur Nutzung von E-Rechnungen
Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) auszustellen, sobald sie Waren an andere Unternehmen (z.B. Einzelhandel, Gewerbebetriebe, gemeinnützige Einrichtungen) liefern oder Dienstleistungen erbringen. E-Rechnungen sind digitale Dokumente, die in einem speziellen, maschinenlesbaren Format vorliegen, um eine einfache Verarbeitung durch Computer zu ermöglichen.
E-Rechnungen für (gemeinnützige) Vereine als Rechnungsersteller
Die neue Regelung erstreckt sich auch auf gemeinnützige Vereine, die Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen verkaufen oder erbringen. Auch Vereine, die von der Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer Gebrauch machen, sind zur Erstellung von E-Rechnungen verpflichtet. Diese müssen in allen Bereichen – auch Sphären genannt – des Vereins erstellt werden, in denen wirtschaftliche Aktivitäten stattfinden; dies umfasst insbesondere die Sphären der Zweckbetriebe, der Vermögensverwaltung und der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe.
Übergangsfristen und Ausnahmen
Es gibt jedoch Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen weiterhin in herkömmlicher Form gestellt werden. Sollte der Verein im Jahr 2026 weniger als 800.000 Euro Umsatz erzielen, ist es sogar bis Ende 2027 möglich, Papier- oder einfache digitale Rechnungen auszustellen, sofern der Leistungsempfänger zustimmt. Für Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Betrag von 250 Euro und für Fahrausweise besteht eine freiwillige Ausnahme von der E-Rechnungspflicht.
(Gemeinnützige) Vereine als Rechnungsempfänger
Vereine müssen sich darauf einstellen, ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen zu können, gegebenenfalls als Anhang einer E-Mail, die den Sphären Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zugeordnet werden können. Es gibt keine Übergangsfrist für das Empfangen von E-Rechnungen; Vereine sollten daher zeitnah entsprechende technische Vorkehrungen treffen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html