Stadt Freiburg schützt ihre Bäche und Flüsse – Ein grandioser Erfolg für die Fischerei

Die Stadt Freiburg hat es geschafft, die ökologisch wertvollen und sensiblen Salmonidengewässer im gesamten Gebiet der Großstadt (153 km²) zu schützen. Der Gemeingebrauch wurde eingeschränkt, indem die Stadt ein Betretungsverbot für sämtliche Bäche und Flüsse (mit Ausnahme eines kleinen gepflasterten Bereichs in der Dreisam) im Winter erlassen hat. Anlass war ein Überhandnehmen des Eisbadens, das letztlich mit hunderten von Personen und auch kommerziell betrieben werden sollte.

Bekanntgabe der Stadt Freiburg, www.freiburg.de, 28.01.2025:

Eisbaden und Winterschwimmen in oberirdischen Gewässern

Das Eisbaden oder Winterschwimmen, also das Baden und Schwimmen in oberirdischen Gewässern bei Wassertemperaturen von bis nahe 0 Grad, wird immer beliebter. Das kalte Wasser fördert die Durchblutung, soll das Immunsystem stärken und den Stoffwechsel anregen.

Aus Sicht des Umweltschutzes kann das Eisbaden für die Natur aber durchaus problematisch sein, da der Herbst und Winter (Oktober bis April) die Laichzeit vieler Fischarten ist, insbesondere der in der Dreisam vorkommenden Bachforelle. In dieser Zeit sollen die Fischarten möglichst wenig gestört und angelegte Fischeigelege nicht zerstört werden, damit die gefährdeten Bestände nicht noch weiter zurückgehen. Grundsätzlich gilt während der Laichzeit der Fische vom 1. Oktober bis zum 30. April die Schonzeit. Dies bedeutet, dass die Gewässer in dieser Zeit nicht betreten werden dürfen.

In den als Badegewässer ausgewiesenen Seen (Flückigersee, Tunisee, Silbersee, Moosweiher, kleiner Opfinger Baggersee (Ochsenmoos), großer Opfinger See und Dietenbachsee) kann das Schwimmen auch im Herbst und Winter aus fischereilicher Sicht als unproblematisch eingestuft werden.

Bezüglich der Dreisam gilt Folgendes: In einem genau definierten Bereich (https://www.freiburg.de/pb/967867.html) darf von Einzelpersonen und Kleingruppen das Eisbaden betrieben werden. Außerhalb dieses Bereichs ist das Eisbaden in der Dreisam verboten. Bitte beachten Sie, dass der eingezeichnete Bereich, bei dem es sich um einen im Flussbett gepflasterten Bereich handelt, nicht verlassen werden darf, da sonst der Laichbetrieb der Bachforelle maßgeblich gestört wird und bereits angelegte Fischeigelege zerstört werden können. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Ausweisung dieses Bereiches in der Dreisam für das Eisbaden während der Schonzeit um ein großes Entgegenkommen der Fischereibehörde handelt und eine zu hohe Nutzungsintensität oder Fehlverhalten ggf. dazu führen könnte, dass auch hier Eisbaden während der Schonzeit nicht toleriert werden kann.

In sämtlichen anderen Bächen und Flüssen in Freiburg gilt ebenfalls ein Verbot. Diese Gewässer sind noch kleiner und daher noch sensibler für Störungen.

Bearbeitung: I. Kramer, LFVBW