Einführung der E-Rechnung in Deutschland ab 2025

Allgemeine Verpflichtung zur Nutzung von E-Rechnungen

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) auszustellen, sobald sie Waren an andere Unternehmen (z.B. Einzelhandel, Gewerbebetriebe, gemeinnützige Einrichtungen) liefern oder Dienstleistungen erbringen. E-Rechnungen sind digitale Dokumente, die in einem speziellen, maschinenlesbaren Format vorliegen, um eine einfache Verarbeitung durch Computer zu ermöglichen.

E-Rechnungen für (gemeinnützige) Vereine als Rechnungsersteller

Die neue Regelung erstreckt sich auch auf gemeinnützige Vereine, die Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen verkaufen oder erbringen. Auch Vereine, die von der Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer Gebrauch machen, sind zur Erstellung von E-Rechnungen verpflichtet. Diese müssen in allen Bereichen – auch Sphären genannt – des Vereins erstellt werden, in denen wirtschaftliche Aktivitäten stattfinden; dies umfasst insbesondere die Sphären der Zweckbetriebe, der Vermögensverwaltung und der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe.

Übergangsfristen und Ausnahmen

Es gibt jedoch Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen weiterhin in herkömmlicher Form gestellt werden. Sollte der Verein im Jahr 2026 weniger als 800.000 Euro Umsatz erzielen, ist es sogar bis Ende 2027 möglich, Papier- oder einfache digitale Rechnungen auszustellen, sofern der Leistungsempfänger zustimmt. Für Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Betrag von 250 Euro und für Fahrausweise besteht eine freiwillige Ausnahme von der E-Rechnungspflicht.

(Gemeinnützige) Vereine als Rechnungsempfänger

Vereine müssen sich darauf einstellen, ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen zu können, gegebenenfalls als Anhang einer E-Mail, die den Sphären Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zugeordnet werden können. Es gibt keine Übergangsfrist für das Empfangen von E-Rechnungen; Vereine sollten daher zeitnah entsprechende technische Vorkehrungen treffen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html

Tag des Gewässers 2025

Am 15. März 2025 findet erneut unser landesweiter Tag des Gewässers – „Fischereivereine räumen auf!“ statt.

Führt Ihr Verein im Frühjahr 2025 eine Gewässerputzete durch? Melden Sie Ihre Vereinsteilnahme bitte bis zum 20. April 2025 unter der E-Mail-Adresse aktionstag@lfvbw.de an.

Dank der beeindruckenden Beteiligung und Resonanz der letzten Jahre wiederholen wir unsere Aktion „Fischereivereine räumen auf!“ zum Tag des Gewässers.

Baden-württembergische Anglerinnen und Angler werden erneut Gewässerrandstreifen reinigen, sich um Landschaftspflege und Strukturverbesserungen am Gewässer kümmern, Biotope pflegen und Wiederansiedlungsprojekte für bedrohte oder lokal ausgestorbene Fischarten unterstützen.

Selbstverständlich findet auch dieses Jahr eine Verlosung statt.

Dieses Mal gibt es 5 x 100 Euro zu gewinnen.

Dazu senden Sie uns bitte einen Kurzbericht mit Nennung des Vereins inkl. Ansprechpartner und Anschrift, geschätzte Kubikmeter gesammelter Müll und der Teilnehmerzahl, an: aktionstag@lfvbw.de. Sofern Sie uns Fotos zusenden, bitte als separater Anhang.

Mit Eingang des Berichts nehmen Sie automatisch am Gewinnspiel teil. Das Gewinnspiel endet am 20. April.

Sofern Sie uns Bilder der Aktion zusenden, erklären Sie sich mit der Verwendung dieser für die Berichterstattung zum Aktionstag auf unserer Homepage, Facebook und in unserer Verbandszeitschrift einverstanden. Bitte klären Sie dies vorher mit den Teilnehmern Ihres Vereins ab.

Die Preisauslosung findet am 24. April statt. Die Gewinner werden auf unserer Homepage (www.lfvbw.de) sowie in unserer Verbandszeitschrift (Veröffentlichung Anfang Juni) bekannt gegeben.

Die Preisauslosung verläuft nach dem Zufallsprinzip per Zufallsgenerator.

Die Gewinnausschüttung erfolgt auf dem Landesfischereitag 2025. Sofern Ihr Verein nicht teilnehmen kann, senden wir Ihnen die Preise zu. Dadurch entstehen für Sie keine Zusatzkosten.

Wir erheben nur Daten, die wir tatsächlich für die Berichterstattung zu unserem Aktionstag verwenden. Die Weitergabe der Daten, ohne vorherige Einwilligung, ist ausgeschlossen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bezirkstag Südwürttemberg

Bericht zum Bezirkstag Südwürttemberg

Am 23.11.2024 fand in Hohentengen-Bremen der Bezirkstag Südwürttemberg statt. Der Gögemer Angelverein hat dankenswerterweise die Ausrichtung und die Bewirtung übernommen.
Der gut besuchte Bezirkstag wurde vom Bezirksvorsitzenden Ernst Retz geleitet. Als Ehrengäste konnte er Herrn MdL Klaus Burger (CDU) sowie unseren Präsidenten Thomas Wahl begrüßen.
Die Versammlung war harmonisch. Bei den Nachwahlen konnte der Posten der Stellvertretenden Bezirksvorsitzenden besetzt werden. Frau Franziska Kenter wurde von der Versammlung einstimmig gewählt.
Für unseren langjährigen Bezirksreferenten für Vorbereitungslehrgänge mit Prüfung Karl (Charly) Geyer wurde Herr Tobias Weiß gewählt. Wir wünschen Charly für seien weiteren Lebensweg alles Gute und hoffen, dass er noch lange bei uns seine Stimme einbringt.
In der Versammlung wurde ausführlich über das Problem der Schwarzfischer diskutiert. Es wurde überwiegend bemängelt, dass von der Staatsanwaltschaft die Verfahren eingestellt werden und eine Anzeige keinen Sinn hat. Vom Präsidenten wurde erläutert, dass wir als Verband nur tätig werden können, wenn die Fälle zur Anzeige gebracht werden und gleichzeitig uns mitgeteilt wird, dass eine Anzeige erstattet wurde. Um beim Justizministerium vorstellig zu werden benötigen wir belastbare Zahlen zu den Fällen.

LFVBW auf der Messe Jagen und Fischen in Augsburg

MesseAugsburg25

Ab heute, dem 17. Januar 2025, ist der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. auf der Messe Jagen und Fischen in Augsburg vertreten. Sie finden uns in Halle 1. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher, um gemeinsam die Welt der (Angel-)Fischerei zu entdecken und über die neuesten Trends und Entwicklungen zu diskutieren. Schauen Sie gerne bei uns vorbei!

JAGEN UND FISCHEN 2025

Liebe Mitglieder,

die JAGEN UND FISCHEN 2025 steht vor der Tür und wir haben ein besonders attraktives Angebot für Sie. Informieren Sie sich gerne über das Freikartenkontingent und die vergünstigten Gruppentickets für Ihren Verein.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme vom 17. – 19. Januar 2025 in Augsburg!

Bild Spezialangebot für Vereine und Jagdschulen JUF25

Ab sofort lieferbar: Der Wilde Welten Kalender 2025

Titelbild Wilde Welten Kalender 2025

Der Wilde Welten Kalender ist Teil der naturpädagogischen Arbeit von Fischern und Jägern und ergänzt unsere Initiativen Fischmobil und Lernort Natur. Er wird aus Mitteln der Fischereiabgabe gefördert.

Wir wollen die Schüler für unsere Tierwelt begeistern, denn Entdecker wilder Welten werden überall fündig: im Wald und in der Feldflur, in Bächen, Flüssen und Seen, selbst in der Stadt.

Der kostenlose Wandkalender wird über die örtlichen Fischervereine und Jägervereinigungen an die Schulen in Baden-Württemberg verteilt. Für jede Klasse können wir zwei Kalender kostenlos zur Verfügung stellen. Sprechen Sie den Bedarf mit Ihrer örtlichen Schule und der ansässigen Jägervereinigung ab. Nutzen Sie die Möglichkeit, auf örtlicher Ebene die Fischerei und die Vereinsarbeit ins Gespräch zu bringen.

Jetzt bestellen: Sie erhalten den Schulkalender „Wilde Welten 2025“ über die Hauptgeschäftsstelle des Landesfischereiverbandes (LFVBW). Bestellen Sie die Schulkalender per E-Mail an schulkalender@lfvbw.de, per FAX 0711-252947-99 oder telefonisch unter 0711-25294750. Bitte geben Sie Ihren Namen, Vereinsnamen und die vollständige Versandadresse an.

Neues Waffenrecht -Was Anglerinnen und Angler hierüber wissen müssen-

Symbolbild Angel und Messer

Wie sicherlich bekannt ist, ist zum 31. Oktober 2024 eine Verschärfung des Waffengesetzes eingetreten. Verschärft wurden neben vielen anderen Regelungen auch die Regelungen bezüglich des Mitführens, also des bei sich Tragens eines Messers.

Nun zählt ein Messer für Anglerinnen und Angler zum unverzichtbaren Werkzeug zur Ausübung der Anliegerfischerei.

Daher stellen sich viele Anglerinnen und Angler die Frage, ob nun ab der Geltung dieses verschärften Waffengesetzes auch Einschränkungen bei dem Gebrauch eines Messers bei Ausübung der Angelfischerei zu beachten sind.

Hierzu wollen wir kurz die für die Angelfischerei relevanten Einschränkungen nach dem neuen Waffengesetz mitteilen.

Bereits nach dem bisherigen Recht war das Tragen eines Messers mit über 12 cm Klingenlänge bei feststehender Klinge oder eines Einhandmessers mit feststellbarer, also mit einem Verriegelungsmechanismus feststellbarer Klinge an sich verboten. Solche Messer durften nur bei sich getragen werden, wenn es hierfür einen sogenannten allgemein anerkannten Grund gibt. Dieser allgemein anerkannte Grund ist aber die Ausübung der Angelfischerei.

Dies hat aber nicht bedeutet, dass ein Angler ein solches Messer immer bei sich hätte tragen dürfen, dies war lediglich beim Ausüben der Angelfischerei der Fall. Folglich durfte man ein solches Messer nur dann bei sich tragen, soweit dieses zur Ausübung der Angelfischerei gebraucht wurde.

Messer ohne einhändig feststellbare Klinge oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von weniger als 12 cm durften jedoch auch dann bei sich getragen werden, wenn man nicht beim Angeln war.

Ausnahmen bestanden nur bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen wie für Theater-, Kino- und Diskothekenbesuche, sowie Tanzveranstaltungen, soweit das mitgeführte Messer als Waffe im Sinne des Waffengesetzes einzustufen war. Dasselbe hat auch in errichteten Waffenverbotszonen gegolten.

Nach dem neuen Waffengesetz wird nunmehr nicht mehr unterschieden, ob ein Messer als Waffe im Sinne des Waffengesetzes einzustufen ist, sondern Messer sind nun unabhängig von ihrer Größe und Beschaffenheit bei solchen wie oben genannten Veranstaltungen und in speziellen Messerverbotszonen generell verboten.

Die für uns als Anglerinnen und Angler relevanten Verschärfungen bestehen nun nicht  darin,  dass  wir  diejenigen  Messer,  welche  wir  bisher  zur  Ausübung  der Angelfischerei benutzen durften, hierfür künftig nicht mehr verwenden dürften, hieran hat sich nichts geändert, sondern darin, wann und wo diese Messer bei sich getragen werden dürfen, bzw. wie diese Messer zum Angelplatz zu transportieren sind.

Die wesentliche Neuerung beinhaltet, dass die Bereiche in denen Messer gänzlich verboten sind, erheblich ausgeweitet wurden, bzw. werden können.

So sind jetzt Messer generell nicht nur bei den oben genannten öffentlichen Veranstaltungen verboten, sondern auch  in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personen-Fernverkehrs sowie in Bahnhöfen und Haltestationen, sofern diese mit Seitenwänden versehen sind.

Darüber hinaus wurden in dem neuen Waffengesetz die Voraussetzungen für die einfache Schaffung vieler weiterer Messerverbotszonen geschaffen, sodass jetzt auch ohne nähere Begründung viele weitere Bereiche zu Messerverbotszonen erklärt werden können, also z.B. auch im Personennahverkehr.

Es ist daher damit zu rechnen, dass in nächster Zeit eine Vielzahl von neuen Messerverbotszonen entstehen werden.

Wenn man sich also auf den Weg zu seinem Angelplatz macht, kann man nie vollkommen sicher sein, dass man hierbei nicht eine Messerverbotszone durchquert.

Eine Messerverbotszone darf mit einem Messer aber nur durchquert werden, wenn dieses Messer nicht zugriffsbereit transportiert wird. Nicht zugriffsbereit ist ein Messer nach der gesetzlichen Neuregelung dann, wenn mehr als 3 Handgriffe, also mindestens 4 (!) Handgriffe notwendig sind, um das Messer erreichen zu können.

Wenn also ein Messer lediglich in einer Angeltasche oder einem Angelkoffer transportiert wird, ist dies nicht ausreichend. Auch wenn ein Messer nicht offen in einer Angeltasche oder einem Angelkoffer liegt, sondern in einer Messerscheide steckt, ist dies immer noch nicht ausreichend, denn das Öffnen des Angelkoffers oder der Angeltasche, sowie das Herausziehen des Messers aus der Scheide erfordert weniger als die geforderten vier Handgriffe.

Es bleibt nun abzuwarten, welche Art des Transportes künftig von den Gerichten als „nicht zugriffsbereit“ eingestuft werden wird und welche nicht.

Wir können unseren Anglerinnen und Anglern daher nur empfehlen, bis hier eine endgültige Klarheit herrscht, sicherheitshalber Messer so zu transportieren, dass mindestens vier Handgriffe erforderlich sind, um das Messer zu erreichen. Daher sollte das Messer in einer Messerscheide stecken und soweit der Angelkoffer oder die Angeltasche nicht im verschlossenen Kofferraum eines Autos sondern zu Fuß transportiert wird, die Angeltasche oder den Angelkoffer mit einem zusätzlichen Schloss versehen werden oder das Messer in dem Angelkoffer oder der Angeltasche noch zusätzlich in einem weiteren geschlossenen Behältnis verwahrt werden, welches dann zusätzlich noch geöffnet werden muss, um an das Messer zu gelangen.

Sobald sich hier eine klare Linie in der Rechtsprechung herauskristallisiert hat, werden wir umgehend hiervon informieren.

Angeln ab 7 – Sinn oder Unsinn?

Zugegeben, die Herabsetzung des Jugendfischereischeins von 10 auf 7 Jahre ist nicht für jeden Angler ein Thema, vor allem, wenn er erwachsen ist und keine Kleinkinder hat. Doch die meisten Angler selbst sind bereits als Kleinkinder mit dem Papa zum Angeln gefahren, obwohl man still sein musste und kaum spielen oder gar rumtoben durfte. Langweilig! Doch diese Monotonie wurde sofort unterbrochen, wenn man selbst zum „Angler“ wurde. Papa übergab einem die Obhut einer Angel, zeigte, wie man Köder anbietet und richtig wirft. Plötzlich war nichts spannender als die Pose auf dem Wasser zu beobachten, zuckt sie oder nicht und natürlich war man auch leise, kein Interesse mehr am Spielen und Rumtoben. Man wurde eins mit der Umgebung. Insekten flogen um einem herum, vor Spinnen hatte man keine Angst mehr, Mäuse und andere Kleintiere querten den Angelplatz, Vögel zwitscherten munter vor sich hin, ja, so mancher Angler kann sogar davon berichten, dass Eisvögel die über dem Wasser hängende Rutenspitze als idealen Ansitz nutzten um selbst „fischen zu gehen“. Es war und ist jedes Mal wieder ein schönes Gefühl, mit der Natur zu verschmelzen, kleinste Bewegungen wahrzunehmen, die Sinne für Gerüche des Lebens zu sensibilisieren. Man hat Zeit und Muße, dieses Habitat ausführlich zu betrachten und unzählige Beobachtungen zu machen und entwickelt ein Verständnis für die Zusammenhänge in diesem so wichtigen Lebensraum Wasser/Ufer. Natürlich lernten wir auch, die mitgebrachten Dinge und den entstandenen Abfall wieder mitzunehmen, möglichst keine Spuren einer Anwesenheit zu hinterlassen und somit die Natur zu respektieren und zu schützen. Man ist als Kind in jungen Jahren überaus lernfähig, vor allem, wenn es aus eigenem Antrieb kommt und man auch etwas erleben kann. Diese Erlebnisse prägen das weitere Leben.

Als Angler weiß man, dass Fische nicht auf Bäumen wachsen oder in Plastikschalen zur Welt kommen. Man versteht die Ernährungskette und deren Wichtigkeit. Einhergehend mit dem Angeln ist die Nachhaltigkeit, Fischlarven schlüpfen aus ihren Eiern, wachsen frei heran und einige werden dann Jahre später kontrolliert und unter Einhaltung aller Tierschutzrechte entnommen. Jeder Angler hat hierzu eine spezielle Ausbildung mit einer aus über 800 Fragen ausgewählten Prüfung absolviert. Umfangreiche Kenntnisse über den aquatischen Lebensraum mit Fischkunde, Fischfauna, Lebensweise und Gefährdungsursachen, Fischkrankheiten, Gewässerökologie und Fischhege, Fischereirecht etc., theoretische und praktische Ausbildung natürlich auch mit Gerätekunde und Verwertung der gefangenen Fische machen jeden Angler zu einem ausgebildeten Naturschützer. Im Gegensatz zu anderen Naturschutzvereinigungen sind alle Angler fachkundig. Dies ist sogar politisch anerkannt und man nennt sie auch das Frühwarnsystem der Gewässer. Wenn irgendetwas im und am Gewässer nicht stimmt, merken es die Angler in der Regel als Erste und können wie oft schon geschehen, direkt Gegenmaßnahmen einleiten lassen.

Mainstream ist auch eine Vorhaltung des ökologischen Fußabdrucks – da sieht es für das Angeln aber sehr positiv aus, denn letztendlich kann hier nur das Bewegen zum und vom Angelplatz gewertet werden. Kein Strom, keine klimatisierte Stallung und in der Regel keine Zufütterung – frei geboren und aufgewachsen, dann entnommen und als gesundes Lebensmittel genutzt, denn auch ein Süßwasserfisch verfügt über viel Eiweiß, gesunde Fette, Mineralien und Vitamine – es gibt kaum bessere Ernährungsmöglichkeiten. Klar kann man auch die Produktion der Angelgeräte miteinbeziehen, andererseits muss man auch erwähnen, dass laut DAFV (Quelle: Infobroschüre Angeln in der Mitte der Gesellschaft – sehr lesenswert) über 6 Mio. Menschen mindestens einmal pro Jahr angeln gehen und einen Umsatz von über 6 Mrd. € erwirtschaften. Hiervon hängen etliche Arbeitsplätze, auch im Tourismus ab.

Viele Organisationen wollen sich durch Aktionen für den Naturschutz besonders hervorheben, es ist gerade sehr angesagt und hat natürlich auch Profilierungspotential: sie rufen zum Aufräumtag in der Natur auf. Angler machen dies schon seit zig Jahren ohne dies großartig in der Öffentlichkeit kund zu tun und achten dabei sogar noch auf die Lebensweise im jeweiligen Habitat, denn Anfang März ist hier eine gute Zeit, die Brut- und Schonzeit der Salmoniden ist zu Ende und die Vögel haben noch nicht mit dem Nestbau begonnen. Somit sind die Störungen in Flora und Fauna sehr gering. Natürlich nimmt man da auch ungemütliches Wetter in Kauf, aber es geht um die Natur und nicht um ein öffentlichkeitswirksames Schönwetterevent. Gut gemeint aber manchmal schlecht umgesetzt.

Die örtlichen Fischereivereine übernehmen auch die Hege- und Pflegepflichten von Pachtgewässern der Gemeinden und tragen somit aktiv zum Wohle der Bürger bei: Arbeits- und somit Kostenersparnis der Städte und Gemeinden sowie das Bewahren von intakten Gewässern und Uferzonen, dies verdanken wir den ehrenamtlich Tätigen!

Gerade in den örtlichen Vereinen werden das Familienleben und der regionale Zusammenhalt sehr gepflegt, auch Spiel und Spaß kommen in Vereinen nicht zu kurz. Sich zu engagieren und einzubringen und stolz darauf zu sein, was man geleistet hat, dass trifft auch auf das Besitzen eines Jugendfischereischeins zu und dokumentiert ebenfalls eine Leistung auf die Kinder Stolz sein dürfen. Die für erbrachte Leistungen erhaltene Wertschätzung ist ohne Zweifel charakterprägend.

Wären es nicht verpasste Chancen, wenn man unseren Kindern nicht die Möglichkeit geben würde, sich früh mit Natur und Lebensraum auseinander setzen zu dürfen? Unterricht findet hauptsächlich in geschlossenen Räumen statt, keine Verbindung zur Natur, dafür direkter Zugang zur Unterhaltungselektronik. Durch die Herabsetzung des Jugendfischereischeins von 10 auf 7 Jahre kann man früher diesem phlegmatischen Lebenswandel entgegenwirkten. Vielleicht wird aus dem Jungangler von heute ein engagierter Naturschützer von morgen – und dies mit Fachwissen. Man erzieht Kinder nicht zu Mördern, wenn man sie zum Angeln bringt, wie von mancher Tierschutzorganisation polemisch behauptet wird, sondern bringt sie der Natur und dem natürlichen Kreislauf näher.

Entscheiden Sie: Sinn oder Unsinn ?

 

Text: © Wolfgang Groth / LFVBW kostenlose Nutzung Originaltext freigegeben 25.10.2024

 

8. Fachforum Angelfischerei

Die Forelle: Vom „Leitfisch“ zum „Leidfisch“

Um aktuelle Herausforderungen in der fischereilichen Bewirtschaftung und Hege von Gewässern ging es am Samstag, 26. Oktober beim Fachforum für Angelfischerei in Friedrichshafen.

Friedrichshafen, 26.10.2024

Bereits zum achten Mal trafen sich an der Fischerei Interessierte und Experten im Graf-Zeppelin-Haus in Friedrichshafen. Das Fachforum für Angelfischerei wird vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg gemeinsam mit der Fischereiforschungsstelle Langenargen organisiert und unterstützt vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Mehr als hundert Gäste aus ganz Baden-Württemberg nahmen am Fachforum teil.

In sechs Fachvorträgen wurden drei wesentliche, aktuelle Herausforderungen der Fischerei vorgestellt und diskutiert. So sind die vorgestellten Erkenntnisse über neue Fraßfeinde, den Klimawandel und genetische Besonderheiten wichtig für den Fischartenschutz und die biologische Vielfalt in den Gewässern Baden-Württembergs.

Der Kormoran ist als Fraßfeind des Fisches längst bekannt und der Umgang mit ihm umstritten. Mit dem Fischotter ist ein weiterer, geschickter Jäger an die heimischen Gewässer zurückgekehrt, leider auch an Zuchtteiche, die zum Teil durch Fischotter massiv geschädigt werden. Am Beispiel von Thüringen wurde aufgezeigt, wie man besonnen mit dem Zuwanderer umgeht und rechtzeitig mit den Behörden kommuniziert und Lösungen erarbeitet.

Die Bachforelle gilt als großer Verlierer der Klimakrise und ist durch das Ansteigen der Wassertemperaturen auf dem Rückzug in kühlere Gebiete. Einst in Baden-Württemberg weit verbreitet und jetzt auf der Roten Liste. Somit wird die nach der Fischart benannte „Forellenregion“ immer kleiner werden und andere Fischarten werden sich in den wärmeren Gewässern ausbreiten. So werde die Forelle vom „Leitfisch“ zum „Leidfisch“. Um die Gewässer vor einer schnelleren Erwärmung zu schützen, würde es im ersten Schritt schon helfen, für eine ausreichende Beschattung großer Uferbereiche an den Fließgewässern zu sorgen.

Der Wels geht dagegen als Profiteur des Klimawandels hervor und breitet sich derzeit sehr stark in den Gewässern Baden-Württembergs aus. Für sein Wachstum benötigt der Raubfisch große Nahrungsmengen. Zum guten Glück seien immer mehr auf Wels spezialisierte Angelfischer unterwegs und befischten gezielt diese Fischart, die auch in gehobenen gastronomischen Kreisen als Delikatesse gilt.

Ein für den Fischartenschutz wichtiges Thema sind die neuesten genetischen Ergebnisse zu Quappe, Äsche und Co., welche in die fischereiliche Hege einfließen müssen, um die genetische Vielfalt der Fischarten in den verschiedensten Gewässersystemen in Baden-Württemberg zu erhalten und nicht miteinander zu vermischen.

Um Genetik ging es auch bei einem Vortrag zum Hecht: Ein aktuelles Forschungsprojekt zeigt, dass die Angelfischerei Einfluss haben könnte auf die genetische Entwicklung des Hechtbestandes: Aggressive Hechte gehen an die Angel, die zaghafteren Artgenossen vermehren sich und geben das zaghafte Verhalten weiter. Für den Genpool ein Problem – auch das eine Erkenntnis des Fachforums.

Die Erkenntnisse des Fachforums fließen ein in die Ausbildung des Landesfischereiverbandes für Gewässerwarte der Mitgliedsvereine.

 

© LFVBW Text: Gerd Schwarz, Bilder: Wolfgang Groth

Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V.
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