Die EU-Kommission hat die RecFishing-App eingeführt, eine mobile Anwendung zur elektronischen Meldung von Angelfängen in der Meeres-Freizeitfischerei. Sie dient der besseren Datenerhebung zu bestimmten Fischarten und ergänzt die überarbeitete EU-Fischereikontrollverordnung (Verordnung (EU) 2023/2842 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009).
Aktueller Stand in Deutschland (Stand Januar 2026):
- Es besteht derzeit keine rechtliche Verpflichtung für Anglerinnen und Angler, Fänge über die RecFishing-App zu melden.
- Grund: Die notwendige nationale Rechtsgrundlage – eine Änderung des Seefischereigesetzes (SeeFischG) – ist noch nicht rechtskräftig.
- Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) rechnet mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens frühestens im Sommer 2026.
- Erst nach Inkrafttreten dieser Änderung wird die Meldung für betroffene Meeresangler verpflichtend.
Betroffene Arten und Gebiete (EU-weit):
Die Meldepflicht gilt schrittweise für Arten mit EU-weiten Schon- oder Managementmaßnahmen, z. B.:
- Wolfsbarsch, Aal (Nordsee)
- Dorsch, Aal, Lachs (Ostsee)
- Weitere sensible Arten wie Blauflossenthun
Die App soll tägliche Meldungen (inkl. Rückwürfe) ermöglichen und wird in den EU-Mitgliedstaaten nach und nach freigeschaltet – je nach nationaler Bereitschaft.
Position des DAFV:
Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) begleitet den Prozess seit 2018 eng und setzt sich für eine praktikable, belastbare Datenerhebung ein, die Stichproben ersetzt und echten Naturschutz unterstützt. Gleichzeitig kritisiert er übermäßige Bürokratie und Verzögerungen.
Ausblick:
Sobald die SeeFischG-Änderung verabschiedet ist, informieren wir euch umgehend über die genauen Pflichten, Registrierung und Nutzung der App. Bis dahin gilt: Keine Verpflichtung in Deutschland!
Weitere Infos:
Originalartikel DAFV: RecFishing-App vorerst nicht verpflichtend
EU-Infos: Europäische Kommission – RecFishing
Wir halten euch auf dem Laufenden – bei Fragen gerne an uns wenden!
(Quellen: DAFV, EU-Kommission; Stand: Februar 2026), Foto: Shutterstock
