PETA-Hetzkampagne auf deren Homepage gegen Angler

Tipps, wie Sie sich bei einem Zusammentreffen mit PETA-Anhängern verhalten können:

Derzeit hat die selbsternannte Tierrechtsorganisation PETA auf ihrer Homepage Anleitungen, falls Angler am Wasser angetroffen werden. Hierzu stehen wir im engen Kontakt mit unserem Bundesverband, dem DAFV. Der DAFV hat nun am 16.08.2019 bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige wegen Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und weiterer Tatbestände gestellt.

Wie soll sich nun ein Angler verhalten, wenn er mit PETA-Anhängern zusammentrifft und diese nach den PETA-Anleitungen handeln?

Nachfolgend daher die besten Tipps, wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten sollten:

1.

Wenn Sie von einem PETA-Anhänger nach einem gültigen Fischereischein gefragt werden: fragen Sie diesen PETA-Anhänger danach, woher er seine Berechtigung den Fischereischein zu kontrollieren ableitet. Den Fischereischein kontrollieren darf nämlich nur die Polizei, die staatlichen Fischereiaufseher sowie der Fischereirechtsinhaber und dessen hierzu Beauftragte. Sollte der PETA-Anhänger sich als Fischereiaufseher ausgeben, sollte sofort die Polizei verständigt werden, da hier dann eine Amtsanmaßung vorliegen dürfte – strafbar nach § 132 StGB mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren.

2.

Wenn ein PETA-Anhänger Sie darüber informieren möchte, dass Fische ein Sozialleben haben und schlau sind, kann diesem PETA-Anhänger erklärt werden, dass man selbst eine fundierte Ausbildung absolviert und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt habe und man deshalb mit Sicherheit bessere Kenntnisse darüber habe, wie schlau Fische sind und welches Sozialleben diese haben.

3.

Sollte ein PETA-Anhänger in der Nähe des Anglers Kieselsteine ins Wasser werfen, stellt dies eine strafbare versuchte Nötigung des Anglers dar; sollte es dem PETA-Anhänger gelingen, den Angler dadurch zum Verlassen des Angelplatzes zu veranlassen, läge sogar eine vollendete Nötigung des Anglers vor. In einem solchen Fall sollte ebenfalls sofort die Polizei geholt werden, da eine Nötigung nach § 240 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.

4.

Sollte ein PETA-Anhänger, wie auf der PETA-Homepage empfohlen, versuchen „die gefangenen Fische zu retten“, so kann darunter nur verstanden werden einem Angler die gefangenen Fische wegzunehmen und diese wieder ins Wasser zu werfen. Nachdem die gefangenen Fische aber im Eigentum des Anglers stehen, stellt dies einen Diebstahl dar. Auch in diesem Fall ist sofort die Polizei zu informieren, da ein Diebstahl gemäß § 242 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Auch der Versuch eines Diebstahls ist strafbar: selbst, wenn ein PETA-Anhänger auch nur versucht einem Angler den gefangenen Fisch wegzunehmen, um ihn wieder ins Wasser zu werfen, stellt dies eine Straftat dar.

5.

Falls Sie von einem PETA-Anhänger gefilmt werden, sollte der PETA-Anhänger unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass solche Aufnahmen nur mit Zustimmung des Aufgenommenen gefertigt werden dürfen und diese Zustimmung ausdrücklich nicht erteilt wird und es sollte verlangt werden, dass diese Aufnahme sofort unterbleibt. Kommt der PETA-Anhänger dieser Aufforderung nicht nach, sollte ebenfalls unverzüglich die Polizei hinzugeholt werden.