Bericht zum Bezirkstag-Südbaden

Das Schönste von diesem Tag vorneweg, wir haben einen neuen Bezirksreferenten für die Jugendarbeit im Bezirk Südbaden. Seine Vorstellung und wie Klaus Lachner ihn vergatterte folgt am Ende des Berichtes.

Weniger, statt mehr Fisch, die von außen einwirkenden Gegebenheiten und die dadurch entstehenden Auswirkungen waren der zentrale Bestandteil des Fachvortrages von Dominik Geray vom Regierungspräsidium Freiburg. Auch hierzu später mehr.

In einer verschneiten schönen Landschaft fand unser diesjähriger Bezirkstag statt.

Im Dorfgemeinschaftshaus in Rohrbach bei Furtwangen fanden sich zum Bezirkstag 70 Teilnehmer aus 31 Vereinen, drei Einzelmitgliedern und 9 Funktionäre ein.

Den Auftakt machte Christian Haas, der stellvertretend für unseren Bezirksvorsitzenden Patrick Schnurr durch den Bezirkstag führt.

Er begrüßte unsere Gäste Dominik Geray, Stephan Rimmele und Peter Hornetz vom Regierungspräsidium Freiburg.

Einen besonderen Dank, so Christian Hass ging an Jörg Klausmann, der den Bezirkstag nach Rohrbach brachte.

Jörg Klausmann berichtete über sein Herzensprojekt sein „kleines Bächle“ wie er liebevoll sagte, dass er mit Hingabe betreut und für die Kinder und den Einwohnern des Ortes als Landschaftsprojekt zur Verfügung stellt.

Im Fachvortrag referierte Dominik Geray über seine Aufgaben, stellte sein Team vor und berichtet über die Regelungsmodalitäten bei der Vergabe von Angelkarten.

Pachtverträge und Befischungsintensität sei ein sogenanntes Streitthema? So stellte es Dominik Geray dar, da Vielerorts anscheinend mehr Fischereikarten ausgegeben werden, als die Gewässer tragen können.

Grundlage und die Annahme des Regierungspräsidium Freiburg von 15-35 Kg Fisch pro Jahr und Angler. Diese Annahme löste doch etwas schmunzeln und Gelächter aus.

Wobei Dominik Geray immer wieder betonte, dass man sich mit den Anglern auf einer Wellenlänge befinde und man immer bemüht sei Lösungen zu finden. Kurz gesagt, die Fischereibehörde sein mitnichten der Feind der Angler. Alles in allem, so war zu hören, war es ein toller Vortrag.

Dominik Geray´s Vortrag, findet ihr am Ende des Beitrages im Link.

Christian Haas stellte im Anschluss an den Vortrag fest, dass bestimmte Problem über Jahre gewachsen seien, aber die Angler übernehmen halt auch Aufgaben am Gewässer, die normalerweise in andere Hände gehören und dies sollte man mehr in den Vordergrund stellen.

Nachdem alle Meinungen ausgetauscht und diskutiert wurden, ging es an die Mitgliederversammlung.

Christian Haas berichtete über das Thema Fischotter, die dazugehörende Stellungnahme des Landesfischereiverbandes und die weitere Vorgehensweise.

Er unterstrich die Erfolge von Vereinen als Gewässerverbesserer des Monats. Dies waren die Anglergesellschaft Villingen und Jörg Klausmann vom ASV Vöhrenbach in Sachen Rohrbach (Jörg´s Bächle).

Gerade solche Aktionen seien wichtig zur öffentlichen Darstellung.

Im Anschluss berichtete Igor Kros aus einem Aufgabenbereich Vorbereitungslehrgang Fischerprüfung. Mehr Fragen im Prüfungskatalog und die Durchsicht alle zwei Jahre.

5000 Teilnehmer und eine Erfolgsquote von 98 Prozent sind die Kernaussagen.

Drei Prüfungen im Jahr 2025 sind auf unserer Homepage zu erfahren.

Danach folgte Claudio Schill mit seinem Bericht. Er bedankte sich ausdrücklich bei Corinna Leonhard, unserer guten Seele der Geschäftsstelle in Freiburg, die ihn in seiner Arbeit maximal unterstützt hat.

Er bemerkte die hohen Niederschlagswerte vom Herbst 2023 bis zum Frühjahr/Sommer 2024 die uns wie er sagte den „Arsch gerettet“ haben. Die Laichaktivitäten haben sich enorm erhöht, ein sehr hohes Sömmerlingsaufkommen von Forellen war sichtbar. Leider ist auch die PKD-Fischkrankheit immer noch sehr hoch aber die gute Nachricht die Entzündungsaktivität sei durch die Durchspülung der Bäche und Flüsse sowie die geringeren Temperaturen dementsprechend niedrig.

Einer Gewässerverunreinigung ausgelöst durch eine Biogasanlage ging Klaus Lachner im 2024 nach. Stellungsnahmen bei Brückenerneuerungen und Gewässerwartekurse in Präsenz waren seine weiteren Themen.

Über mangelnde Teilnahme, der eigens von ihm einberufenen Stammtischen, sowie über den Einsatz von Temperaturlogern bei den Schiltach-Pächter referierte Michel Roth.

Es ist doch sehr unangenehm zu hören und trifft auf Unverständnis, wenn Michael Roth sich Mühe gibt, Stammtische zu organisieren, an denen man sich Austauschen und eventuelle Probleme lösen kann, dass diese nicht angenommen werden.

Bei allen Berichten gab es keine Rückfragen oder Diskussionen. Vielen Dank an die Referenten.

Die Entlastung des Vorstandes übernahm Peter Beiter, er konnte die einstimmige Entlastung durch die Versammlung feststellen.

Unter Top sechs wurden die vakanten Stellen vorgestellt und es folgte ein Aufruf an die Mitglieder der Versammlung zur Unterstützung der Verbandsarbeit.

Christian Haas führte die Aufgaben der einzelnen Posten aus. Erfreulicherweise fand sich mit Jörg Klausmann ein Referent zur Jugendarbeit. Sein Portrait findet ihr in den Bildern zum Bezirkstag.

Klaus Lachner stellte Jörg Klausmann als ein Macher vor, der Problem angeht und diese auch mit aller Macht zu lösen versucht und schlug der Versammlung eben diesen Jörg Klausmann als Kandidaten vor.

Dazu ein dickes Dankeschön für die Bereitschaft und herzliches Willkommen an Bord.

Der Jugendfischereischein ab sieben Jahren, die Mitgliedschaft und Satzungsänderung im DAFV, dass neues Fischereirecht, gefälschte Fischereischeine, Nachtangelverbot, Casting und das Waffenrecht, waren die zentralen Themen des Landesverbandes, vorgetragen von Ingo Kramer.

Zum Thema Waffenrecht hier gibt es keinerlei Einschränkungen, solange es als Arbeitsmittel benutzt wird. Anderweitig sieht es beim Transport aus. Es wird empfohlen, die Messer so zu transportieren, sodass man an das Messer nur durch vier Handgriffe kommt. Hier ist das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen, geschweige geschrieben.

Das sogenannte Befahrungsrecht ist momentan ebenfalls ein wichtiges bewegtes Thema im Verband. Hierzu kommt vom Verband, an die Vereine eine Abfrage zum Behindertengerechtes Angeln.

Bitte nehmt daran teil, da wir die Inklusion weiter vorantreiben wollen.

Tristan Müller und Raymond Vöstel wurden für je fünf Jahre Verbandsarbeit gehrt. Die Ehrung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, da beide an dieser Versammlung nicht teilnehmen konnten.

Fristgerecht sind keine Anträge eingegangen.

Verbandstermine sind am einfachsten auf der Homepage des Verbandes einzusehen oder auf der Geschäftsstelle zu erfahren.

Eine wichtige Frage, die Christian Haas den Anwesenden der Versammlung stellte war, ob es Einwände gäbe, wenn der Termin für die zukünftigen Bezirkstage vorgezogen werden kann. Auf Vorschlag des Bezirks soll dieser von November auf den Oktober vorverlegt werden, da es im Bereich Südbaden der Winter oft doch sehr früh Einzug hielte und die Straßenverhältnisse im November nicht immer die besten seien.

Am Ende der Versammlung bedankte sich Christian Haas für die tolle Bewirtung und Versorgung während der gesamten Veranstaltung durch die Landfrauen des Ortes.

Wir freuen uns auf den Bezirkstag 2025 und wünschen allen eine gute Zeit mit viel Petri Heil.

Ein guter Schluss ziert alles, so sagt man zumindest habe auch ich noch eine kleine Anmerkung.

Habt ihr Fragen, Anregungen oder wünscht ihr euch Unterstützung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, dann freue ich mich auf eure Anfragen.

Euer Simon Wachter

Referent für Öffentlichkeitsarbeit

Bericht zum Bezirksfischereitag von Dominik Geray

 

Jugendfischereischein – ja was gilt denn jetzt?

Nach der Herabsetzung des Alters für den Jugendfischereischein auf 7 Jahre wurde an den Stammtischen darüber diskutiert und dabei manchmal so einiges durcheinandergeworfen. Die Spanne der Fragen reichte dabei von“ Was darf denn der Inhaber eines Jugendfischereischeins tun“ bis „Ab wann darf er denn die Fischerprüfung ablegen und selbstständig angeln?“.

Im Fischereigesetz von Baden-Württemberg (FischG) wurde durch die Gesetzesänderung in 2 Paragraphen das „zehnte“ durch das „siebte“ Lebensjahr ersetzt – das waren die einzigen formalen Änderungen. Dies betraf die §§ 32 und 33 FischG, sonst wurde nichts geändert. Somit darf ein 7-jähriger Inhaber eines Jugendfischereischeins (wie bisher ein 10-Jähriger) den kompletten Angelvorgang selbstständig vornehmen einschließlich der Landung, dem Abhaken und Töten eines Fisches. Allerdings nur, wenn dies von einem volljährigen Inhaber eines Fischereischeins konkret beaufsichtigt und überwacht wird und dieser jederzeit unterstützend eingreifen kann. Dies ist ja gerade das, was den Inhaber eines Jugendfischereischeins von einem Helfer im Sinne des § 31 Absatz 4 FischG unterscheidet. Der Helfer darf zwar auch mal die Angel halten und einen Fisch heranholen oder bei der Landung helfen, aber ein Helfer darf gerade nicht selbstständig einen Fisch abhaken, betäuben oder töten. Dies darf in diesem Fall nur der Inhaber eines gültigen Fischereischeins, da nur dieser entsprechend sachkundig ist. Und natürlich braucht auch der Inhaber eines Jugendfischereischeins einen gültigen Erlaubnisschein für das Gewässer, in das er seine Angel auswerfen will.

Darf denn ein 7-Jähriger jetzt auch die Fischerprüfung ablegen? Nein – hier hat sich an dem Mindestalter von 10 Jahren nichts geändert. Denn diese Altersgrenze ist separat im § 15 Abs. 3 der Landesfischereiverordnung (LFischVO) als Ausschlusskriterium ganz konkret genannt, und diese wurde auch nicht geändert.

Und was ist mit einem 10-jährigen Angler, der erfolgreich die Fischerprüfung abgelegt hat und jetzt stolzer Besitzer eines Fischereischeins ist? Darf dieser grundsätzlich ohne Aufsicht durch einen volljährigen Fischereischeininhaber angeln? Ja natürlich, denn er ist jetzt ja sachkundig, was er durch die Ablegung der Fischerprüfung bewiesen hat. Er benötigt dazu lediglich einen gültigen Erlaubnisschein und die Zustimmung seiner Eltern, die insoweit ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht nachkommen müssen.

Ab welchem Alter Jugendliche Mitglied in einem Fischereiverein werden können legt jeder Verein in seinen Statuten eigenverantwortlich selbst fest. Häufig wurde dabei das Mindestalter gemäß der bisherigen gesetzlichen Regelung auf 10 Jahre festgelegt. Dies muss man dann ändern, wenn man der neuen gesetzlichen Regelung folgen will. Hinsichtlich der Aufsichtspflicht des Vereins in der Jugendgruppe gilt § 832 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

 

Bettina Narr & Achim Megerle Vizepräsidentin Nordwürttemberg / Kreisvorsitzender Hohenlohekreis und Fachreferent Gewässer des LFVBW

JAGEN UND FISCHEN 2025

Liebe Mitglieder,

die JAGEN UND FISCHEN 2025 steht vor der Tür und wir haben ein besonders attraktives Angebot für Sie. Informieren Sie sich gerne über das Freikartenkontingent und die vergünstigten Gruppentickets für Ihren Verein.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme vom 17. – 19. Januar 2025 in Augsburg!

Bild Spezialangebot für Vereine und Jagdschulen JUF25

Die FischHegeGemeinschaft Jagst und der Sportfischerverein Adelsheim e.V. sind Gewässer-Verbesserer im Oktober 2024

Die Fischhegegemeinschaft Jagst (FHGJ) an der Seckach in Adelsheim hat eine umfangreiche Schulung für Gewässerwarte organisiert. Die FHGJ ist ein Zusammenschluss von rund 25 Vereinen mit über 4000 Mitgliedern und Gemeinden entlang der Jagst von Neckar bis Crailsheim. Im Fokus der Veranstaltung stand die Aufwertung der Fischhabitate im Mündungsbereich der Kirnau an der Seckach im Neckar-Odenwald-Kreis.

 

Ab sofort lieferbar: Der Wilde Welten Kalender 2025

Titelbild Wilde Welten Kalender 2025

Der Wilde Welten Kalender ist Teil der naturpädagogischen Arbeit von Fischern und Jägern und ergänzt unsere Initiativen Fischmobil und Lernort Natur. Er wird aus Mitteln der Fischereiabgabe gefördert.

Wir wollen die Schüler für unsere Tierwelt begeistern, denn Entdecker wilder Welten werden überall fündig: im Wald und in der Feldflur, in Bächen, Flüssen und Seen, selbst in der Stadt.

Der kostenlose Wandkalender wird über die örtlichen Fischervereine und Jägervereinigungen an die Schulen in Baden-Württemberg verteilt. Für jede Klasse können wir zwei Kalender kostenlos zur Verfügung stellen. Sprechen Sie den Bedarf mit Ihrer örtlichen Schule und der ansässigen Jägervereinigung ab. Nutzen Sie die Möglichkeit, auf örtlicher Ebene die Fischerei und die Vereinsarbeit ins Gespräch zu bringen.

Jetzt bestellen: Sie erhalten den Schulkalender „Wilde Welten 2025“ über die Hauptgeschäftsstelle des Landesfischereiverbandes (LFVBW). Bestellen Sie die Schulkalender per E-Mail an schulkalender@lfvbw.de, per FAX 0711-252947-99 oder telefonisch unter 0711-25294750. Bitte geben Sie Ihren Namen, Vereinsnamen und die vollständige Versandadresse an.

Neues Waffenrecht -Was Anglerinnen und Angler hierüber wissen müssen-

Symbolbild Angel und Messer

Wie sicherlich bekannt ist, ist zum 31. Oktober 2024 eine Verschärfung des Waffengesetzes eingetreten. Verschärft wurden neben vielen anderen Regelungen auch die Regelungen bezüglich des Mitführens, also des bei sich Tragens eines Messers.

Nun zählt ein Messer für Anglerinnen und Angler zum unverzichtbaren Werkzeug zur Ausübung der Anliegerfischerei.

Daher stellen sich viele Anglerinnen und Angler die Frage, ob nun ab der Geltung dieses verschärften Waffengesetzes auch Einschränkungen bei dem Gebrauch eines Messers bei Ausübung der Angelfischerei zu beachten sind.

Hierzu wollen wir kurz die für die Angelfischerei relevanten Einschränkungen nach dem neuen Waffengesetz mitteilen.

Bereits nach dem bisherigen Recht war das Tragen eines Messers mit über 12 cm Klingenlänge bei feststehender Klinge oder eines Einhandmessers mit feststellbarer, also mit einem Verriegelungsmechanismus feststellbarer Klinge an sich verboten. Solche Messer durften nur bei sich getragen werden, wenn es hierfür einen sogenannten allgemein anerkannten Grund gibt. Dieser allgemein anerkannte Grund ist aber die Ausübung der Angelfischerei.

Dies hat aber nicht bedeutet, dass ein Angler ein solches Messer immer bei sich hätte tragen dürfen, dies war lediglich beim Ausüben der Angelfischerei der Fall. Folglich durfte man ein solches Messer nur dann bei sich tragen, soweit dieses zur Ausübung der Angelfischerei gebraucht wurde.

Messer ohne einhändig feststellbare Klinge oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von weniger als 12 cm durften jedoch auch dann bei sich getragen werden, wenn man nicht beim Angeln war.

Ausnahmen bestanden nur bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen wie für Theater-, Kino- und Diskothekenbesuche, sowie Tanzveranstaltungen, soweit das mitgeführte Messer als Waffe im Sinne des Waffengesetzes einzustufen war. Dasselbe hat auch in errichteten Waffenverbotszonen gegolten.

Nach dem neuen Waffengesetz wird nunmehr nicht mehr unterschieden, ob ein Messer als Waffe im Sinne des Waffengesetzes einzustufen ist, sondern Messer sind nun unabhängig von ihrer Größe und Beschaffenheit bei solchen wie oben genannten Veranstaltungen und in speziellen Messerverbotszonen generell verboten.

Die für uns als Anglerinnen und Angler relevanten Verschärfungen bestehen nun nicht  darin,  dass  wir  diejenigen  Messer,  welche  wir  bisher  zur  Ausübung  der Angelfischerei benutzen durften, hierfür künftig nicht mehr verwenden dürften, hieran hat sich nichts geändert, sondern darin, wann und wo diese Messer bei sich getragen werden dürfen, bzw. wie diese Messer zum Angelplatz zu transportieren sind.

Die wesentliche Neuerung beinhaltet, dass die Bereiche in denen Messer gänzlich verboten sind, erheblich ausgeweitet wurden, bzw. werden können.

So sind jetzt Messer generell nicht nur bei den oben genannten öffentlichen Veranstaltungen verboten, sondern auch  in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personen-Fernverkehrs sowie in Bahnhöfen und Haltestationen, sofern diese mit Seitenwänden versehen sind.

Darüber hinaus wurden in dem neuen Waffengesetz die Voraussetzungen für die einfache Schaffung vieler weiterer Messerverbotszonen geschaffen, sodass jetzt auch ohne nähere Begründung viele weitere Bereiche zu Messerverbotszonen erklärt werden können, also z.B. auch im Personennahverkehr.

Es ist daher damit zu rechnen, dass in nächster Zeit eine Vielzahl von neuen Messerverbotszonen entstehen werden.

Wenn man sich also auf den Weg zu seinem Angelplatz macht, kann man nie vollkommen sicher sein, dass man hierbei nicht eine Messerverbotszone durchquert.

Eine Messerverbotszone darf mit einem Messer aber nur durchquert werden, wenn dieses Messer nicht zugriffsbereit transportiert wird. Nicht zugriffsbereit ist ein Messer nach der gesetzlichen Neuregelung dann, wenn mehr als 3 Handgriffe, also mindestens 4 (!) Handgriffe notwendig sind, um das Messer erreichen zu können.

Wenn also ein Messer lediglich in einer Angeltasche oder einem Angelkoffer transportiert wird, ist dies nicht ausreichend. Auch wenn ein Messer nicht offen in einer Angeltasche oder einem Angelkoffer liegt, sondern in einer Messerscheide steckt, ist dies immer noch nicht ausreichend, denn das Öffnen des Angelkoffers oder der Angeltasche, sowie das Herausziehen des Messers aus der Scheide erfordert weniger als die geforderten vier Handgriffe.

Es bleibt nun abzuwarten, welche Art des Transportes künftig von den Gerichten als „nicht zugriffsbereit“ eingestuft werden wird und welche nicht.

Wir können unseren Anglerinnen und Anglern daher nur empfehlen, bis hier eine endgültige Klarheit herrscht, sicherheitshalber Messer so zu transportieren, dass mindestens vier Handgriffe erforderlich sind, um das Messer zu erreichen. Daher sollte das Messer in einer Messerscheide stecken und soweit der Angelkoffer oder die Angeltasche nicht im verschlossenen Kofferraum eines Autos sondern zu Fuß transportiert wird, die Angeltasche oder den Angelkoffer mit einem zusätzlichen Schloss versehen werden oder das Messer in dem Angelkoffer oder der Angeltasche noch zusätzlich in einem weiteren geschlossenen Behältnis verwahrt werden, welches dann zusätzlich noch geöffnet werden muss, um an das Messer zu gelangen.

Sobald sich hier eine klare Linie in der Rechtsprechung herauskristallisiert hat, werden wir umgehend hiervon informieren.

Angeln ab 7 – Sinn oder Unsinn?

Zugegeben, die Herabsetzung des Jugendfischereischeins von 10 auf 7 Jahre ist nicht für jeden Angler ein Thema, vor allem, wenn er erwachsen ist und keine Kleinkinder hat. Doch die meisten Angler selbst sind bereits als Kleinkinder mit dem Papa zum Angeln gefahren, obwohl man still sein musste und kaum spielen oder gar rumtoben durfte. Langweilig! Doch diese Monotonie wurde sofort unterbrochen, wenn man selbst zum „Angler“ wurde. Papa übergab einem die Obhut einer Angel, zeigte, wie man Köder anbietet und richtig wirft. Plötzlich war nichts spannender als die Pose auf dem Wasser zu beobachten, zuckt sie oder nicht und natürlich war man auch leise, kein Interesse mehr am Spielen und Rumtoben. Man wurde eins mit der Umgebung. Insekten flogen um einem herum, vor Spinnen hatte man keine Angst mehr, Mäuse und andere Kleintiere querten den Angelplatz, Vögel zwitscherten munter vor sich hin, ja, so mancher Angler kann sogar davon berichten, dass Eisvögel die über dem Wasser hängende Rutenspitze als idealen Ansitz nutzten um selbst „fischen zu gehen“. Es war und ist jedes Mal wieder ein schönes Gefühl, mit der Natur zu verschmelzen, kleinste Bewegungen wahrzunehmen, die Sinne für Gerüche des Lebens zu sensibilisieren. Man hat Zeit und Muße, dieses Habitat ausführlich zu betrachten und unzählige Beobachtungen zu machen und entwickelt ein Verständnis für die Zusammenhänge in diesem so wichtigen Lebensraum Wasser/Ufer. Natürlich lernten wir auch, die mitgebrachten Dinge und den entstandenen Abfall wieder mitzunehmen, möglichst keine Spuren einer Anwesenheit zu hinterlassen und somit die Natur zu respektieren und zu schützen. Man ist als Kind in jungen Jahren überaus lernfähig, vor allem, wenn es aus eigenem Antrieb kommt und man auch etwas erleben kann. Diese Erlebnisse prägen das weitere Leben.

Als Angler weiß man, dass Fische nicht auf Bäumen wachsen oder in Plastikschalen zur Welt kommen. Man versteht die Ernährungskette und deren Wichtigkeit. Einhergehend mit dem Angeln ist die Nachhaltigkeit, Fischlarven schlüpfen aus ihren Eiern, wachsen frei heran und einige werden dann Jahre später kontrolliert und unter Einhaltung aller Tierschutzrechte entnommen. Jeder Angler hat hierzu eine spezielle Ausbildung mit einer aus über 800 Fragen ausgewählten Prüfung absolviert. Umfangreiche Kenntnisse über den aquatischen Lebensraum mit Fischkunde, Fischfauna, Lebensweise und Gefährdungsursachen, Fischkrankheiten, Gewässerökologie und Fischhege, Fischereirecht etc., theoretische und praktische Ausbildung natürlich auch mit Gerätekunde und Verwertung der gefangenen Fische machen jeden Angler zu einem ausgebildeten Naturschützer. Im Gegensatz zu anderen Naturschutzvereinigungen sind alle Angler fachkundig. Dies ist sogar politisch anerkannt und man nennt sie auch das Frühwarnsystem der Gewässer. Wenn irgendetwas im und am Gewässer nicht stimmt, merken es die Angler in der Regel als Erste und können wie oft schon geschehen, direkt Gegenmaßnahmen einleiten lassen.

Mainstream ist auch eine Vorhaltung des ökologischen Fußabdrucks – da sieht es für das Angeln aber sehr positiv aus, denn letztendlich kann hier nur das Bewegen zum und vom Angelplatz gewertet werden. Kein Strom, keine klimatisierte Stallung und in der Regel keine Zufütterung – frei geboren und aufgewachsen, dann entnommen und als gesundes Lebensmittel genutzt, denn auch ein Süßwasserfisch verfügt über viel Eiweiß, gesunde Fette, Mineralien und Vitamine – es gibt kaum bessere Ernährungsmöglichkeiten. Klar kann man auch die Produktion der Angelgeräte miteinbeziehen, andererseits muss man auch erwähnen, dass laut DAFV (Quelle: Infobroschüre Angeln in der Mitte der Gesellschaft – sehr lesenswert) über 6 Mio. Menschen mindestens einmal pro Jahr angeln gehen und einen Umsatz von über 6 Mrd. € erwirtschaften. Hiervon hängen etliche Arbeitsplätze, auch im Tourismus ab.

Viele Organisationen wollen sich durch Aktionen für den Naturschutz besonders hervorheben, es ist gerade sehr angesagt und hat natürlich auch Profilierungspotential: sie rufen zum Aufräumtag in der Natur auf. Angler machen dies schon seit zig Jahren ohne dies großartig in der Öffentlichkeit kund zu tun und achten dabei sogar noch auf die Lebensweise im jeweiligen Habitat, denn Anfang März ist hier eine gute Zeit, die Brut- und Schonzeit der Salmoniden ist zu Ende und die Vögel haben noch nicht mit dem Nestbau begonnen. Somit sind die Störungen in Flora und Fauna sehr gering. Natürlich nimmt man da auch ungemütliches Wetter in Kauf, aber es geht um die Natur und nicht um ein öffentlichkeitswirksames Schönwetterevent. Gut gemeint aber manchmal schlecht umgesetzt.

Die örtlichen Fischereivereine übernehmen auch die Hege- und Pflegepflichten von Pachtgewässern der Gemeinden und tragen somit aktiv zum Wohle der Bürger bei: Arbeits- und somit Kostenersparnis der Städte und Gemeinden sowie das Bewahren von intakten Gewässern und Uferzonen, dies verdanken wir den ehrenamtlich Tätigen!

Gerade in den örtlichen Vereinen werden das Familienleben und der regionale Zusammenhalt sehr gepflegt, auch Spiel und Spaß kommen in Vereinen nicht zu kurz. Sich zu engagieren und einzubringen und stolz darauf zu sein, was man geleistet hat, dass trifft auch auf das Besitzen eines Jugendfischereischeins zu und dokumentiert ebenfalls eine Leistung auf die Kinder Stolz sein dürfen. Die für erbrachte Leistungen erhaltene Wertschätzung ist ohne Zweifel charakterprägend.

Wären es nicht verpasste Chancen, wenn man unseren Kindern nicht die Möglichkeit geben würde, sich früh mit Natur und Lebensraum auseinander setzen zu dürfen? Unterricht findet hauptsächlich in geschlossenen Räumen statt, keine Verbindung zur Natur, dafür direkter Zugang zur Unterhaltungselektronik. Durch die Herabsetzung des Jugendfischereischeins von 10 auf 7 Jahre kann man früher diesem phlegmatischen Lebenswandel entgegenwirkten. Vielleicht wird aus dem Jungangler von heute ein engagierter Naturschützer von morgen – und dies mit Fachwissen. Man erzieht Kinder nicht zu Mördern, wenn man sie zum Angeln bringt, wie von mancher Tierschutzorganisation polemisch behauptet wird, sondern bringt sie der Natur und dem natürlichen Kreislauf näher.

Entscheiden Sie: Sinn oder Unsinn ?

 

Text: © Wolfgang Groth / LFVBW kostenlose Nutzung Originaltext freigegeben 25.10.2024

 

8. Fachforum Angelfischerei

Die Forelle: Vom „Leitfisch“ zum „Leidfisch“

Um aktuelle Herausforderungen in der fischereilichen Bewirtschaftung und Hege von Gewässern ging es am Samstag, 26. Oktober beim Fachforum für Angelfischerei in Friedrichshafen.

Friedrichshafen, 26.10.2024

Bereits zum achten Mal trafen sich an der Fischerei Interessierte und Experten im Graf-Zeppelin-Haus in Friedrichshafen. Das Fachforum für Angelfischerei wird vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg gemeinsam mit der Fischereiforschungsstelle Langenargen organisiert und unterstützt vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Mehr als hundert Gäste aus ganz Baden-Württemberg nahmen am Fachforum teil.

In sechs Fachvorträgen wurden drei wesentliche, aktuelle Herausforderungen der Fischerei vorgestellt und diskutiert. So sind die vorgestellten Erkenntnisse über neue Fraßfeinde, den Klimawandel und genetische Besonderheiten wichtig für den Fischartenschutz und die biologische Vielfalt in den Gewässern Baden-Württembergs.

Der Kormoran ist als Fraßfeind des Fisches längst bekannt und der Umgang mit ihm umstritten. Mit dem Fischotter ist ein weiterer, geschickter Jäger an die heimischen Gewässer zurückgekehrt, leider auch an Zuchtteiche, die zum Teil durch Fischotter massiv geschädigt werden. Am Beispiel von Thüringen wurde aufgezeigt, wie man besonnen mit dem Zuwanderer umgeht und rechtzeitig mit den Behörden kommuniziert und Lösungen erarbeitet.

Die Bachforelle gilt als großer Verlierer der Klimakrise und ist durch das Ansteigen der Wassertemperaturen auf dem Rückzug in kühlere Gebiete. Einst in Baden-Württemberg weit verbreitet und jetzt auf der Roten Liste. Somit wird die nach der Fischart benannte „Forellenregion“ immer kleiner werden und andere Fischarten werden sich in den wärmeren Gewässern ausbreiten. So werde die Forelle vom „Leitfisch“ zum „Leidfisch“. Um die Gewässer vor einer schnelleren Erwärmung zu schützen, würde es im ersten Schritt schon helfen, für eine ausreichende Beschattung großer Uferbereiche an den Fließgewässern zu sorgen.

Der Wels geht dagegen als Profiteur des Klimawandels hervor und breitet sich derzeit sehr stark in den Gewässern Baden-Württembergs aus. Für sein Wachstum benötigt der Raubfisch große Nahrungsmengen. Zum guten Glück seien immer mehr auf Wels spezialisierte Angelfischer unterwegs und befischten gezielt diese Fischart, die auch in gehobenen gastronomischen Kreisen als Delikatesse gilt.

Ein für den Fischartenschutz wichtiges Thema sind die neuesten genetischen Ergebnisse zu Quappe, Äsche und Co., welche in die fischereiliche Hege einfließen müssen, um die genetische Vielfalt der Fischarten in den verschiedensten Gewässersystemen in Baden-Württemberg zu erhalten und nicht miteinander zu vermischen.

Um Genetik ging es auch bei einem Vortrag zum Hecht: Ein aktuelles Forschungsprojekt zeigt, dass die Angelfischerei Einfluss haben könnte auf die genetische Entwicklung des Hechtbestandes: Aggressive Hechte gehen an die Angel, die zaghafteren Artgenossen vermehren sich und geben das zaghafte Verhalten weiter. Für den Genpool ein Problem – auch das eine Erkenntnis des Fachforums.

Die Erkenntnisse des Fachforums fließen ein in die Ausbildung des Landesfischereiverbandes für Gewässerwarte der Mitgliedsvereine.

 

© LFVBW Text: Gerd Schwarz, Bilder: Wolfgang Groth

Jugendweltmeisterschaft 2024 in Schweden

Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V.
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