Neuer Leitfaden „Mindestwasserführung“ der LUBW

Ein häufiger Streitpunkt zwischen Kraftwerksbetreibern, den Behörden und Fischereiberechtigten ist die Mindestwasserführung in den Ausleitungsstrecken von Wasserkraftanlagen.

Zwar wird diese seit Inkrafttreten des ersten „Wasserkrafterlasses“ 1989 per Erlass eigentlich grundsätzlich geregelt, aber die Umsetzung und Kontrolle führten in der Praxis immer wieder zu Unstimmigkeiten.

Seit damals hat sich viel getan – die Einführung der EU- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 bewirkte nicht nur eine bessere rechtliche Umsetzung, sondern auch das Bewusstsein für ökologische Belange ist heute ein ganz anderes als vor Jahrzehnten. Außer bei uns Fischern – wir wussten schon immer, dass Fische zuerst einmal ausreichend Wasser brauchen zum Schwimmen….wer hätte das auch gedacht?

Der vorliegende Leitfaden ist ein „muss“ für jeden Vereinsvorsitzenden und Gewässerwart, in dessen Fischwasser sich eine Wasserkraftanlage befindet, da hier wichtige Hinweise zur Überwachung gegeben werden.

Dies gilt sowohl für die zur Mindestwasserführung notwendige Wassermenge als auch für den ökologischen Zustand. Denn nicht nur die Wassermenge muss stimmen, sondern auch die gewässerökologische Durchgängigkeit muss vorhanden sein, so dass die Fische das Bauwerk auch durchschwimmen können. Die dazu auf den Seiten 15 -18 beschriebene Vorgehensweise erläutert, wie dies idealerweise zu erfolgen hat und „wer für was“ zuständig ist.

Somit können wir Fischer uns bei Problemen jetzt auf die im Leitfaden stehenden Regelungen berufen und deren Beachtung bei Betreibern und Behörden einfordern.

Auch darüber, wie die Entscheidung der Landratsämter und Fischereibehörden für die Bemessung der Mindestwassermenge sowie die Gestaltung des Durchgängigkeitsbauwerks idealerweise zustande kommen sollte, enthält der Leitfaden wichtige Informationen für Vereine, die wir bei Anhörungen einbringen können und einfordern müssen.

Der Leitfaden steht unter dem Link https://pd.lubw.de/10039 zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Achim Megerle

Kreisvorsitzender Hohenlohekreis des LFVBW