Mitteilung für Bruhrain-Angelkarteninhaber

Gemäß der Veröffentlichung des Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 03.02.2022 wurde das Nachtangelverbot in der Landesfischereiverordnung aufgehoben. Das in den bisherigen Bruhrain-Angelkarten vermerkte Nachtangelverbot fällt hiermit auch weg. Es darf in diesen Gewässern ab sofort, unter Beachtung der sonstigen rechtlichen Bestimmungen, nachts geangelt werden.

Der Präsident

Hier können Erlaubnisscheininhaber das Einlegeblatt herunterladen: Bruhrain Einlegeblatt Nachtangeln

Bitte führen Sie dieses Einlegeblatt ausgedruckt beim Angeln mit sich.

Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V.
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