Durchbruch erzielt: Klarstellung des Verkehrsministeriums zum Wegefahrrecht

Mitteilung unseres Präsidenten Thomas Wahl

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsvorstände,

mit beiliegendem Schreiben hat das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg die Regierungspräsidien informiert, dass die Fischereiberechtigten die öffentlichen Strassen mit dem Zusatzzeichen „landwirtschaftlicher Verkehr frei“ und „land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ zur Anfahrt an die bewirtschafteten Gewässer nutzen dürfen.

Die Straßenverkehrsbehörden werden entsprechend informiert.

Dank eurer Unterstützung und den zahlreich gemeldeten Vorfällen, wo eben dies nicht funktioniert hat, konnten wir erreichen, dass es nun diese aktuelle Klarstellung gibt.

Nach den Erfolgen beim Nachtangelverbot und der Absenkung des Mindestalters bei den Jugendlichen zeigt sich einmal mehr, dass es sich lohnt, in einem starken Verband Mitglied zu sein.

Petri Heil

euer

Thomas Wahl

Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V.
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