Alarmplan Fischsterben

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Aufgrund der aktuellen Wetterlage kann es zu örtlichen Fischsterben kommen. Im Folgenden finden Sie unseren Alarmplan Fischsterben und weitere Informationen zum Thema:

Endlich Durchbruch beim Jugendfischereischein!

Sarah Schweizer

Erfreuliche Eilmeldung: Wie heute von Frau Sarah Schweizer (CDU) auf unserem Landesfischereitag in Abtsgmünd-Untergröningen verkündet, wird das Mindestalter für den Jugendfischereischein in naher Zukunft auf 7 Jahre herabgesetzt. Noch innerhalb diesen Jahres soll durch eine kleine Novelle die Änderung in Kraft treten. Wir begrüßen diesen Schritt und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit!

Ihr Landesfischereiverband

Landesfischereitag 2023 in Abtsgmünd

Bei schönem, nicht zu warmem Wetter begannen wir den Landesfischereitag am 24. Juni 2023 – in diesem Jahr anlässlich des 100jährigen Bestehen des Angelvereins Untergröningen in der Turn- und Festhalle Kochermetropole in Abtsgmünd.

Nach kurzer Begrüßung durch unseren Präsidenten Thomas Wahl und dem Bürgermeister von Abtsgmünd (Armin Kiemel) folgten weitere Grußworte, die es in sich hatten. Hervorzuheben ist hier vor allem das Grußwort von Sarah Schweizer (MdL/CDU), die verkündete, dass das Mindestalter für den Jugendfischereischein in naher Zukunft auf 7 Jahre herabgesetzt wird. Noch in diesem Jahr soll durch eine kleine Novelle des Fischereigesetzes eine entsprechende Änderung in Kraft treten. Wir begrüßen diesen Schritt sehr, da endlich unsere Bemühungen Früchte getragen haben und dann auch jüngere Kinder ans Angeln herangeführt werden können.

Nach einem interessanten Vortrag von Frau Dr. Madlen Gerke, Universität Koblenz zum Thema „Nahrungsnetzsteuerung in Fließgewässern: Mit Nase und Döbel Eutrophierungseffekte verringern“ wurde es richtig spannend für die Vereine. Tino Braunschweig von der BERNHARD Assekuranzmakler GmbH berichtete über die neuen, vom Verband für die Vereine abgeschlossenen Versicherungen, die bereits ab 1. Juli 2023 im Beitrag enthalten sind. Es sind eine Vermögensschadenshaftpflicht, D&O- und Vertrauensschadenversicherung. Somit muss nun nicht mehr ein Vereins-Vorstand mit seinem Privatvermögen haften – ein großer Schritt zur Stärkung des Ehrenamtes und zur Absicherung der Vorstände und Vereinsmitarbeiter. Umfangreiche Details zu diesen neuen Versicherungen finden Sie im Bereich Service – Versicherungen auf unserer Homepage.

Im Anschluss an die Mittagspause – zur Wahl standen Schnitzel, Cordon bleu und superleckere Spinatknödel mit Champignonsoße – startete dann die Mitgliederversammlung, die Hauptversammlung unseres Verbandes. Nach den Pflichtbestandteilen wie der Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Stimmberechtigung (anwesend waren leider nur 47 der über 730 Vereine, 9 Einzelmitglieder und 22 Funktionäre, insgesamt 223 Stimmen) sowie den Jahresberichten des Verbandsvorstandes und der Verbandsausschüsse kamen wir schließlich zu TOP 5, der Feststellung des Jahresabschlusses 2022. Schatzmeister Gerd Schwarz erläuterte den Abschluss, der aufgrund eines festgestellten Buchungsfehlers mit einem Minusbetrag endete – zugleich sind auch Fördermittel bewilligt, die aber noch nicht ausgezahlt sind. Genehmigung des Jahresabschlusses erfolgte einstimmig.

Auch der Bericht der Kassenprüfer zur Kassenprüfung vom 7. Juni 2023 ergab keine Beanstandungen – allerdings zwei Hinweise: einerseits solle man überlegen, die Verbandszeitschrift in Papierform einzustellen, um die mittlerweile sehr hohen Kosten einzusparen; und andererseits solle man eine Beitragserhöhung in Erwägung ziehen, um die hohe Inflation aufzufangen.

In TOP 9 berichtete Thomas Wahl über den vom DAFV vorgelegten Satzungsentwurf. Lt. diesem künftig sollen alle Mitglieder, nicht mehr nur die aktiven Angelmitglieder, sondern auch Nicht-Angler, beitragspflichtig werden. Außerdem soll der DAFV-Beitrag angehoben werden; Vereine sollen direkt aufgenommen werden, Landesverbände ausgeschaltet. Da dieser Satzungsentwurf beim DAFV in der Hauptversammlung 2024 beschlossen werden soll, muss unser Verband bereits jetzt dagegen vorgehen – notfalls mit einer vorsorglichen Kündigung der Mitgliedschaft unseres Verbandes im DAFV. Der Landesfischereitag sprach sich einstimmig für die vorsorgliche Kündigung aus.

Die von den Kassenprüfern befürwortete Erhöhung des Beitrags pro Vereinsmitglied wurde in TOP 10 diskutiert. Es kam zur Abstimmung, ob überhaupt die Beiträge erhöht werden sollen – das wurde mit 214 der anwesenden Stimmen befürwortet. Die erste Beitragserhöhung seit 2018, nun um 2 Euro, also von 13 auf 15 Euro, wurde mit nur 16 Gegenstimmen angenommen.

TOP 11 nahm den zweiten Hinweis der Kassenprüfer, nämlich die Abschaffung der Verbandszeitschrift in Papierform, auf. Selbstverständlich wird es weiterhin die Verbandszeitschrift als Informationsorgan des Verbandes geben – die Papierform als gedrucktes Heft ist dafür aber nicht erforderlich. 212 Stimmen waren dafür, dass die Verbandszeitschrift künftig ausschließlich als Online-Version zur Verfügung gestellt wird. Falls es jedoch Vereinsmitglieder gibt, die keine Möglichkeit eines Bezugs der Online-Version über unsere Homepage oder per Mail haben, sollen diese uns das bitte mitteilen. Ggfs. können wir den betroffenen Vereinen ein PDF zum Selbstausdruck zur Verfügung stellen.

Auch unser Verband plant, seine Satzung zu überarbeiten und in TOP 12 wurden alle Mitglieder dazu aufgerufen, sich mit der Satzung zu beschäftigen und uns Änderungswünsche mitzuteilen.

Im TOP 13 Ehrungen wurden Andreas Kirchner und seine AK Iffezheim für ihren Einsatz beim „Tag des Gewässers“ geehrt. Die anderen Gewinner waren leider bei der Veranstaltung nicht anwesend.

Unser Schatzmeister Gerd Schwarz erläuterte in TOP 14 den Haushaltsplan für 2023, der mit 213 Stimmen und 10 Enthaltungen angenommen wurde.

Für TOP 15 war lediglich ein einziger Antrag vom Bezirksvorstand Südbaden eingegangen, nämlich der Wunsch, die Bezirkssatzung dahingehend zu ändern, dass der Bezirksvorstand um bis zu 3 Beisitzer erweitert werden kann. Raymond Vöstel vom Bezirksvorstand erläuterte den Antrag. Nach kurzer Diskussion wurde abgestimmt und der Antrag mit 179 Gegenstimmen, 21 Dafür-Stimmen und 23 Enthaltungen abgelehnt. Ein weiterer Antrag zum Thema 4. Klärstufe wurde direkt im Anschluss, daher nicht form- und fristgerecht, gestellt. Der Antragsteller wurde gebeten, dieses Thema direkt in der Hauptgeschäftsstelle bei Peter Schütz zu melden, da der Verband sich bereits mit dem Thema Kläranlagen befasst. Er zog seinen Antrag zurück.

Als TOP 16 wurde der Landesfischereitag 2024 durch einstimmigen Beschluss auf den 22. Juni 2024 in Stuttgart-Waldau festgelegt, vorausgesetzt, dass der Bundesfischereitag mit der Abstimmung über den DAFV-Satzungsentwurf (siehe TOP 9) vorher stattgefunden hat.

Zum Abschluss der Veranstaltung informierte Herr Dr. Baur unter TOP 17 Verschiedenes und Informationen über Daten und Fakten zur Fischseuchenverordnung.

Um 16.15 Uhr schloss Präsident Thomas Wahl den diesjährigen Landesfischereitag.

Bilder: © Wolfgang Groth, Fachref. für Öffentlichkeitsarbeit des LFVBW

Farmaal – Sammelbestellung 2023

Auch in diesem Jahr bieten wir wieder eine Sammelbestellung für Farmaale im gesamten Verbandsgebiet an. Die Aktion wird von unserem Verbandsausschuss Gewässer organisiert.

  • Bestellt werden können Farmaale mit einem Gewicht von ca. 10 Gramm.
  • Mindestabnahmemenge ist 1 kg, das entspricht etwa 100 Tieren.
  • Der Preis pro Kilogramm liegt voraussichtlich bei 64,50 € (brutto).
  • Lieferzeitraum ist voraussichtlich Anfang September 2023.
  • Die bestellten Aale können an bestimmten Orten entlang A81/A5 (Achtung: auch diesmal Raum Stuttgart!) oder in der Fischzucht Riegger in Ettenheim abgeholt werden. Bitte geben Sie diesmal den Abholort schon gleich bei der Bestellung mit an:
  • Abholort 1: Aral-Tankstelle Ettlingen (A5, Ausfahrt Nr. 47 Ettlingen, Richtung
  • Ettlingen bis zur Aral-Tankstelle, Karlsruher Str. 50A)
  • Abholort 2: Autobahnparkplatz Gerlinger Höhe (A81)
  • Abholort 3: P+M Parkplatz Autobahnausfahrt 13 Mundelsheim (A81)
    Abholort 4: P+R Parkplatz Oberndorf (A81, Ausfahrt Oberndorf, unter der Autobahnbrücke)

Alle diejenigen, die nicht an einem dieser Haltepunkte abholen können/wollen, können die bestellten Aale in Ettenheim bei der Fischzucht Riegger abholen.
Zur Vereinbarung der Abholzeit nimmt Firma Riegger direkt mit Ihnen Kontakt auf.

  • Die bestellten Aale sind im Voraus zu bezahlen.
  • Bei der verbindlichen Bestellung sind Vereinsname, Rechnungsadresse, mindestens ein mobil erreichbarer Ansprechpartner und natürlich die Bestellmenge und der Abholort schriftlich mitzuteilen.
  • Bestellfrist ist der 31.07.2023.

Sobald der Liefertermin feststeht, werden die von Ihnen genannten Ansprechpartner darüber informiert.

Zum Aalbesatz beachten Sie bitte § 8 der Landesfischereiverordnung:

  • Ein Besatz mit Aalen in Gewässer der Forellen- und Äschenregion ist verboten!
  • Ein Besatz mit Aalen in Gewässer mit einem selbst vermehrenden Edel-, Dohlen- oder Steinkrebsbestand ist verboten!
  • Ein Besatz mit Aalen in Fließgewässer des Donausystems ist verboten!

Bestellungen mit vollständigen Angaben (Vereinsname, Rechnungsadresse, mindestens ein mobil erreichbarer Ansprechpartner, Bestellmenge, Abholort) gerne ab sofort bitte per Mail an corinna.leonhardt@lfvbw.de oder schriftlich an:

Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.
Geschäftsstelle Freiburg
Bernhardstraße 8
79098 Freiburg
Telefon: 0761 23224
Fax: 0761 37527

Kampf dem Flächenfraß! – Volksantrag „Ländle leben lassen“

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Baden-Württemberg ist ein Bundesland mit atemberaubender Natur, reichen Kulturlandschaften und lebendiger Landwirtschaft – ein einzigartiger Flecken Erde. Doch unser „Ländle“ ist in Gefahr.

Die ausufernde Flächeninanspruchnahme ist heute eines der gravierendsten Umweltprobleme und bedroht nicht nur unsere Natur und Landwirtschaft, sondern auch die Lebensqualität in unserer Heimat. Schaut man auf die letzten beiden Generationen, so haben sie so viel neue Siedlungsfläche in Anspruch genommen wie alle 80 Generationen zuvor.

Der landesweite Flächenverbrauch – also die Umwandlung von unbebauter Natur in Siedlungs- und Verkehrsflächen – lag in Baden-Württemberg in den letzten Jahren im Schnitt bei 5 bis 6 Hektar pro Tag (!) und aktuell ist sogar ein erneuter Anstieg zu verzeichnen (z. B. auch verursacht durch den „Flächenfraß-Paragraphen“ 13b BauGB). Das ist deutlich zu viel, denn mit jeder neu versiegelten Fläche gehen Kulturböden, Landschaften, Lebensräume, Gewässerrandstreifen und Biotope unwiderruflich verloren. Unser Boden ist eine endliche Ressource, mit der wir verantwortungsbewusst und sparsam umgehen müssen, um unsere eigene Lebensgrundlage zu erhalten.

Im aktuellen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU in Baden-Württemberg ist festgeschrieben, den Flächenverbrauch kurzfristig auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-null zu reduzieren. Wie die anhaltend hohe Bodenversiegelung zeigt, haben die bislang ergriffenen Maßnahmen – z. B. im Rahmen des freiwilligen Bündnisses zum Flächensparen – nicht ausgereicht, dieses Ziel wirksam umzusetzen. Deshalb haben sich 15 Naturschutz- und Landwirtschaftsorganisationen (inkl. LFVBW) zusammengeschlossen, um mit dem Volksantrag „Ländle leben lassen“ verbindliche Obergrenzen für den Neuverbrauch an Flächen zu erreichen und gesetzlich zu verankern.

Außerdem soll der Schutz besonders fruchtbarer Böden verbessert werden. Bei Gewerbeflächen sollen sich die Gemeinden zur Kooperation verpflichten, damit es nicht zu unnötig großzügigen Flächenausweisungen kommt. Zudem enthält der Volksantrag weitere Forderungen, die alle darauf abzielen, den Flächenverbrauch zu verringern. Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, sich über eine Bundesratsinitiative für bessere bundesrechtliche Rahmenbedingungen für das Flächensparen einzusetzen.

Für den Volksantrag werden knapp 40.000 Unterschriften benötigt. Wird dieses Quorum erreicht, so muss der Landtag über den Volksantrag beraten und die Initiatoren anhören. Folgt er den Forderungen nicht, kann ein Volksbegehren mit einem konkreten Gesetzesentwurf gestartet werden, der im Erfolgsfall dann in Kraft tritt.

Unterstützen Sie den Volksantrag mit Ihrer Unterschrift! Die Unterschriften müssen auf je einem separaten Formblatt geleistet werden. Das unterschriebene Formular kann an die angegebene Adresse geschickt oder in einer der Sammelstellen abgegeben werden, die auf der Landingpage https://www.laendle-leben-lassen.de aufgelistet sind. Dort steht das Unterschriftenblatt neben zahlreichen weiteren Informationen zum Volksantrag auch zum Download und Ausdruck bereit.

Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg bittet seine Mitglieder, sich am Volksantrag zu beteiligen. Gemeinsam können wir den Flächenfraß stoppen und unser Ländle leben lassen. Bitte machen Sie mit, und sammeln Sie gerne auch Unterschriften in Ihrer Bekanntschaft und Nachbarschaft.

Unterschriftenblätter sind nur gültig , wenn sie komplett ausgefüllt sind und auch das Kästchen angekreuzt ist.

Alles Wichtige zum Volksantrag steht auf dieser Internetseite: www.laendle-leben-lassen.de

Klotzen und Kleckern, statt Kleben und Blockieren….

 

dachten sich die Jugendlichen aus der Jugendgruppe des ASV-Konstanz, am 18. März 2023 unter Leitung ihres neuen Jugendleiters Roland Mitsch und begaben sich auf Müll- und Abfallsuche, rechtsseitig des Seerheins.

Hintergrund dieser Säuberungsaktion aller Gewässer ist der sogenannte jährliche „Tag des Gewässers“, der vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg ausgerufen wird.

Gemeinsam mit der Abteilung Wetter gab unser Planet alles und schickte den Jugendlichen bestes Sammelwetter.

Es kamen ca. 9-10 Kubikmeter an Müll und Unrat zusammen, der dann von den Entsorgungsbetrieben der Konstanz abgeholt und fachgerecht entsorgt wurde.

Dass es ein paar Konstanzer doch nicht egal war, was mit ihrer Umwelt geschieht, sah man daran, dass sich einige spontan der Aktion angeschlossen und tatkräftig mitgeholfen haben.

Einmal mehr, bestätigte man mit dieser Aktion, dass es bei den jugendlichen Angelfreundinnen und -freunden um mehr geht als nur ums Fische fangen, zu essen oder Party zu feiern.

Aktiver Natur- und Artenschutz stehen im Mittelpunkt der jüngeren Angelgeneration.

Also, macht alle tatkräftig mit und haltet unsere Umwelt, für alle Lebewesen und Pflanzen sauber. Der Einsatz an Arbeit ist, wenn alle mithelfen, minimal.

 

Foto: Thomas Lang

Gelungene Vorstellung des Angelsportvereins Singen-Bohlingen, vertreten durch die Gewässerwarte Sergej Ullmann und Heinrich Felner.

Am Abend des 09. März 2023 trafen sich ca. 25 interessierte Bürgerinnen und Bürger im Pfarrsaal der Gemeinde Bohlingen.

Ursprünglich sollte ein kleinerer Raum gewählt werden, doch die Anzahl von Anmeldungen übertrafen die Erwartungen der Organisatoren bei weitem.

Unaufgeregt, nahezu professionell, aber doch mit den nötigen Emotionen für die Sache, trugen die beiden ihr seit langem ausgearbeitetem Projekt zur Verbesserung zur Fließfähigkeit der Aach, die durch den Ortsteil Bohlingen fließt, vor.

In einem bestimmten Teilabschnitt der Aach kommt es zu einem sogenannten Sackgasseneffekt, der nicht nur nach Meinung der beiden Gewässerwarte, sondern auch nach Meinung des Landesfischereiverbandes, vertreten durch Biologe Ingo Kramer beseitigt werden sollte.

Hintergrund ist die Verbesserung der Fließgeschwindigkeit in diesem Abschnitt, die dazu führen kann, dass heimische Fischarten wieder in ihr Revier zurückkehren um sich dort auf natürliche Art und Weise vermehren und auch wieder dauerhaft ansiedeln.

Ein weiterer Grund warum sich so viele Zuhörer einfanden ist auch die Vorstellung des ASV-Singen-Bohlingen als Gesamtverein.

Sergej Ullmann und Heinrich Felner berichteten über die Aktivitäten und Arbeiten im und rund um den Verein.

Sie zeigten auf, dass die Angler nicht nur Fische fangen und essen, sondern sich auch aktiv für den Naturschutz, als auch für die Hege und Pflege ihrer Gewässer und deren Bewohner einsetzen und dazu sei es wichtig und auch richtig, sich mit den Anrainern der Gewässer gut zu verstehen und ihnen die Hege und Pflege der Gewässer näherzubringen.

Ohne die Anrainer geht es nicht, denn die Anglerinnen und Angler müssen ab und an ihre Grundstücke betreten, um ihrer Arbeit als Natur- und Landschaftsschützer, die die Ausführung ihrer Arbeiten beinhaltet, nachzukommen.

Nicht nur über Hege- und Pflegemaßnahmen des Vereins referierten die beiden, sondern sie brachten den Zuhörern auch die Wichtigkeit einer guten und aktiven Jugendarbeit näher.

Die Vorstellung des Gesamtvereins, wer sie sind und was sie sich wünschen ist bei den Zuhörern sehr gut angekommen und man ist sehr gerne bereit, aufeinander zuzugehen und die Anglerinnen und Angler bei ihren Hege- und Pflegemaßnahmen zu unterstützen.

Anschließend mussten sich die Beiden zahlreichen Fragen stellen und beantworteten diese mit dem nötigen Fach- und Hintergrundwissen.

Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V.
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