Liebe Verbandsmitglieder,
hier kommt wieder die neueste Ausgabe der Verbandszeitschrift, dieses Mal mit folgenden Themen:
Öffentlichkeitsarbeit
Liebe Verbandsmitglieder,
hier kommt wieder die neueste Ausgabe der Verbandszeitschrift, dieses Mal mit folgenden Themen:
Der Landesfischereitag in Bad Herrenalb am 24.05.2025
konnte mit leichter Verzögerung beginnen. Es begrüßte Thomas Wahl als Präsident des LFVBW die Ehrengäste und die zahlreich erschienenen Teilnehmer zum diesjährigen Landesfischereitag in Bad Herrenalb und dankte Herrn Minister Hauk von der CDU für seine Anwesenheit, der es sich trotz vehementem Termindruck nicht nehmen ließ, dabei zu sein. Stellvertretend für den verhinderten Bürgermeister von Bad Herrenalb ging Thomas Wahl mit ein paar Informationen auf den diesjährigen Veranstaltungsort ein, bevor er das Grußwort an Minister Hauk weitergab.
Grußwort Herr Hauk (CDU)
Erfreut über die Möglichkeit seiner Anwesenheit berichtete Herr Minister Hauk über den Zusammenhang zwischen den Naturverbundenen und dem nachhaltigen Nutzungsaspekt. Auch erwähnte er nochmals den Erfolg der Herabsetzung des Alters für den Jugendfischereischeins und die damit verbundenen politischen Auseinandersetzungen – es wäre nicht einfach gewesen! Ebenfalls lobte er das Engagement des LFVBW für die Lachszucht im Wolfachtal und die Bemühungen der Wiederansiedelung des Maifisches. Der Schulterschluss zwischen Politik und den Fischern wird bereits mit zahlreichen gemeinsamen Projekten praktiziert und auch finanziell unterstützt.
Die Pflege und Hege der Gewässer könne die Landesregierung ohne die ehrenamtlich tätigen Angler gar nicht leisten und er möchte hierfür seinen Dank aussprechen. Mit den Wünschen eines erfolgreichen Landesfischereitages verabschiedete er sich und eilte kurze Zeit später zum nächsten Termin.
Grußwort Herr Dietz (Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.)
Nachfolgend begrüßte Herr Dietz vom Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. die Anwesenden und berichtete von einem bunten Strauß an Themen, beginnend mit dem Tag der Artenvielfalt mit rund 200 Veranstaltungen, die Dringlichkeit der Jugendeinbindung, Berichte – einfach und verständlich erklärt, aber auch Probleme mit Krankheiten wie z.B. die „Einwanderung“ der Schweinepest. Es müsse jeder möglichst alles dazu beitragen um Übertragungen zu verhindern. Weiterführend erwähnte er den Waldumbau, dieser solle jagdlich begleitet und mit Äsungsflächen und Ruhezonen für das Wild auch auf kommunalen Flächen bereichert werden. Als Utopie bezeichnete er die Einstellung, man bräuchte keine Schutzmaßnahmen. Zum Beispiel dient Monitoring auch zur Versachlichung und Entspannung in Diskussionen. Als gutes Bespiel bezeichnete er das Luchsmonitoring, so konnte mithilfe dieses Monitorings festgestellt werden, was ein Luchs an Nahrung jährlich aufnimmt und in welcher Fläche er diese erbeutet. Mit diesen Daten konnten etliche Vorurteile und Falschbehauptungen entkräftet werden. Wünschenswert wäre in diesen Belangen auch eine bessere Zusammenarbeit mit den Ministerien.
Er reicherte sein Grußwort mit einer Anekdote an, er habe den Traum eines geregelten Kormoranvorkommens, damit auch andere Lebewesen im Wasser eine Chance bekommen und informierte abschließend über seine Abdankung als Bezirksjägermeister des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg aus privaten Gründen. Mit der Danksagung an den LFVBW für die immer gute Zusammenarbeit und den Wünschen, wir mögen weiterhin viel Erfolg haben, beendete er sein Grußwort.
Grußwort Dr. Hartmann (Fischereireferent beim Regierungspräsidium Karlsruhe)
Als Beauftragter der Fischereibehörde des RP Karlsruhe eröffnete er, dass allen Naturschutzverbänden wie auch dem LFVBW alles daran liegen muss, die Tiere zu schützen, mit denen sie sich beschäftigen. Er ging auf die natürliche Ertragsfähigkeit ein und das Angebot, hier helfen zu können um einen gesunden Kompromiss zu finden. Eine ganz wichtige Säule in der Angelfischerei sei natürlich die Ausbildung, die sich zunehmend verändert und erweitert, um auch zukunftssicher zu sein. Ein Umdenken mit eventuell entstehendem Generationenkonflikt mag zwar begleitend sein, doch die großen Herausforderungen der Zukunft könnten wir nur gemeinsam lösen.
Videogruß Herr Hagel (CDU)
Er bedankte sich, zumindest per Videogruß am Landesfischereitag teilnehmen zu dürfen und lobte das Engagement und die Heimatliebe der Fischereivereine. Ebenfalls dankend für die vielen ehrenamtlichen Einsätze betonte er die Wichtigkeit dieser Bemühungen für die Fischbestände und der Jugendarbeit. Mit dem Erwähnen von Herausforderungen ging er auch auf das Befahren von Forstwirtschaftlichen Wegen ein und erklärte die Komplexität dieser Praxis, betonte jedoch, dass dies zur Hege- und Pflegemaßnahme gehöre und genehmigt werden müsse. Daran anknüpfend erweiterte er die Aufgabenstellung mit Aufnahme des Bibers ins Jagdrecht, der Wasserknappheit mit den verbundenen Problemen und bezeichnete die Angler als das Frühwarnsystem der Gewässer und dass eben diese Angler viel mehr leisten als nur ihrem Hobby nachzugehen, sie sind Dienstleister der Natur!
Vortrag: Vorstellung Gewässerbündnis BUND, NABU und LFVBW durch Frau Dr. Pascher
Nach diesen wohlwollenden Worten startete nun der Vortrag: Vorstellung Gewässerbündnis durch Frau Dr. Pascher. Sie begann mit der ausführlichen Erklärung, wieso Gewässerschutz für uns Menschen so wichtig ist und wie dieser Schutz sich auf welche Gewässer auswirken soll. Welche mechanischen Einschnitte z.B. durch Wasserkraftwerke gibt es und wie sind die Auswirkungen. Der zeitliche Ablauf dieser Erhebungen ist in mehreren Jahren aufgeteilt um z.B. Planungsverfahren und baurechtliche Genehmigungen mit einzubeziehen. Kommunale und übergeordnete Behörden wurden in ihrer Zuständigkeit genannt. Nur 6% der Gewässer in BW seien in ökologisch gutem Zustand. Die Landesverbände BUND, Nabu und LFVBW haben sich zusammengeschlossen, um schnellstmöglich eine Änderung zu bewirken. Ein großes Ziel ist es, ein landesweites Netzwerk aufzubauen, um auf alle Daten zurückgreifen zu können. Die Projektträger dieses Gewässerbündnisses wurden vorgestellt und die Ziele wie z. B. der Austausch von Erfahrungen oder Vermittlung von Experten, Fachexkursionen – auch vor Ort, definiert.
Hinweise zu Veranstaltungen sowie auf die Webseite: www.gewaesserbuendnis-bw.de und der Ausblick auf die zukünftige Vorgehensweise ergänzten den sehr informativen Vortrag. Die anschließende Fragerunde der Teilnehmer bezüglich allgemeiner und aktueller Probleme, WRRL und deren Überwachung oder auch Fördertöpfe wurde intensiv genutzt.
Damit endete der informative Teil des Landesfischereitages 2025 und nach der Mittagspause begann die Jahreshauptversammlung. Der Bericht hierzu wird nach Erstellung des Protokolls nachgereicht.
© Bilder: Schiwon, Text: Groth
Der Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 24 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.
Der DAFV ist Mitglied der European Anglers Alliance (EAA)
Web: https://dafv.de
Instagram: @angelfischerverband_dafv
Pressekontakt: Olaf Lindner Tel: 030 97104379 • E-Mail: o.lindner@dafv.de
Text: © DEUTSCHER ANGELFISCHERVERBAND e.V. 2025
Vom 7. bis 9. März 2025 war der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. (LFVBW) erneut auf der Aqua-Fisch in Friedrichshafen vertreten – der größten Fischmesse Süddeutschlands. Die internationale Ausstellung für Angelsport, Fliegenfischen und Aquaristik lockte auch in diesem Jahr zahlreiche Besucherinnen und Besucher an den Bodensee und bot eine ideale Plattform, um unsere Arbeit und unsere Anliegen einem breiten Publikum zu präsentieren.
Erfolgreiche Messe mit starker Resonanz
Laut der Pressemitteilung der Messeleitung vom 9. März 2025 zog die Aqua-Fisch in diesem Jahr rund 16.600 Fischbegeisterte an (zum Vergleich: 2023 waren es 18.200). Trotz eines leichten Rückgangs der Besucherzahlen zeigte sich das Publikum erneut kaufkräftig und interessiert. Rund 120 Aussteller präsentierten in den Hallen A7 und B5 sowie im Foyer Ost ein vielfältiges Angebot – von modernster Angelausrüstung über nachhaltige Köder bis hin zu Aquarien und Terrarien. Für den LFVBW war die Messe ein voller Erfolg: Unser Stand in der Halle A7 zog viele Interessierte an, die sich über heimische Fischarten, nachhaltigen Angelsport und den Schutz unserer Gewässer informierten.
Unser Beitrag: Bildung und Mitmachaktionen
Besonders die jungen Gäste kamen beim Fischmobil auf ihre Kosten: Hier konnten sie selbst aktiv werden und spielerisch Neues über regionale Fischarten lernen. Unsere Experten standen zudem für Fachgespräche zur Verfügung und informierten über aktuelle Herausforderungen wie den Rückgang von Laichgründen und die Auswirkungen des naturfernen Gewässerausbaus.
Im Casting-Bereich boten wir erneut die Möglichkeit, Präzisionswürfe zu üben – eine Aktion, die bei Anfängern und Fortgeschrittenen gleichermaßen beliebt war. Diese praktischen Angebote unterstrichen unser Ziel, den Angelsport als nachhaltiges Hobby zu fördern, das Naturerlebnis und Verantwortung miteinander verbindet.
Trends und Innovationen im Fokus
Die Aqua-Fisch 2025 zeigte eindrucksvoll, wie sich der Angelsport weiterentwickelt: Neben klassischer Ausrüstung standen innovative, umweltfreundliche Lösungen wie biologisch abbaubare Köder im Mittelpunkt. Auch der Einsatz von Social-Media-Influencern, die über ihre Erfahrungen berichteten, brachte frischen Wind in die Veranstaltung. Für uns als Verband war es ermutigend zu sehen, wie stark das Bewusstsein für Nachhaltigkeit in der Branche wächst – ein Anliegen, das wir seit Jahren unterstützen.
Fazit und Ausblick
Die Aqua-Fisch bleibt für den LFVBW eine zentrale Plattform, um mit der Angel- und Aquaristik-Community in den Dialog zu treten. Die diesjährige Messe bot nicht nur die Gelegenheit, unsere Mitglieder und Interessierte zu informieren, sondern auch, neue Kontakte zu knüpfen und unser Netzwerk zu erweitern. Wir freuen uns bereits auf die nächste Ausgabe im Jahr 2026 und danken allen, die unseren Stand besucht und sich für den Schutz unserer Gewässer und Fischbestände eingesetzt haben.
Ihr Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.
Liebe Verbandsmitglieder,
hier kommt wieder die neueste Ausgabe der Verbandszeitschrift, dieses Mal mit folgenden Themen:
Berlin, 20.02.2025 – Der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV) ruft gemeinsam mit der European Inland Fisheries and Aquaculture Advisory Commission (EIFAAC) und anderen Partnern zur Meldung von Kormoranschäden an Fischbeständen auf, um eine europaweite Bestandsaufnahme zu erstellen und politische Maßnahmen zur Schadensbegrenzung voranzutreiben.
Im Folgenden finden Sie den Bericht unseres Bezirksreferenten für Öffentlichkeitsarbeit in Nordwürttemberg, Herrn Wolfgang Fleck: „Gewässerwarteausbildung Tauberbischofsheim“ weiterlesen
Die Fischhegegemeinschaft Jagst (FHGJ) an der Seckach in Adelsheim hat eine umfangreiche Schulung für Gewässerwarte organisiert. Die FHGJ ist ein Zusammenschluss von rund 25 Vereinen mit über 4000 Mitgliedern und Gemeinden entlang der Jagst von Neckar bis Crailsheim. Im Fokus der Veranstaltung stand die Aufwertung der Fischhabitate im Mündungsbereich der Kirnau an der Seckach im Neckar-Odenwald-Kreis.
Wie sicherlich bekannt ist, ist zum 31. Oktober 2024 eine Verschärfung des Waffengesetzes eingetreten. Verschärft wurden neben vielen anderen Regelungen auch die Regelungen bezüglich des Mitführens, also des bei sich Tragens eines Messers.
Nun zählt ein Messer für Anglerinnen und Angler zum unverzichtbaren Werkzeug zur Ausübung der Anliegerfischerei.
Daher stellen sich viele Anglerinnen und Angler die Frage, ob nun ab der Geltung dieses verschärften Waffengesetzes auch Einschränkungen bei dem Gebrauch eines Messers bei Ausübung der Angelfischerei zu beachten sind.
Hierzu wollen wir kurz die für die Angelfischerei relevanten Einschränkungen nach dem neuen Waffengesetz mitteilen.
Bereits nach dem bisherigen Recht war das Tragen eines Messers mit über 12 cm Klingenlänge bei feststehender Klinge oder eines Einhandmessers mit feststellbarer, also mit einem Verriegelungsmechanismus feststellbarer Klinge an sich verboten. Solche Messer durften nur bei sich getragen werden, wenn es hierfür einen sogenannten allgemein anerkannten Grund gibt. Dieser allgemein anerkannte Grund ist aber die Ausübung der Angelfischerei.
Dies hat aber nicht bedeutet, dass ein Angler ein solches Messer immer bei sich hätte tragen dürfen, dies war lediglich beim Ausüben der Angelfischerei der Fall. Folglich durfte man ein solches Messer nur dann bei sich tragen, soweit dieses zur Ausübung der Angelfischerei gebraucht wurde.
Messer ohne einhändig feststellbare Klinge oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von weniger als 12 cm durften jedoch auch dann bei sich getragen werden, wenn man nicht beim Angeln war.
Ausnahmen bestanden nur bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen wie für Theater-, Kino- und Diskothekenbesuche, sowie Tanzveranstaltungen, soweit das mitgeführte Messer als Waffe im Sinne des Waffengesetzes einzustufen war. Dasselbe hat auch in errichteten Waffenverbotszonen gegolten.
Nach dem neuen Waffengesetz wird nunmehr nicht mehr unterschieden, ob ein Messer als Waffe im Sinne des Waffengesetzes einzustufen ist, sondern Messer sind nun unabhängig von ihrer Größe und Beschaffenheit bei solchen wie oben genannten Veranstaltungen und in speziellen Messerverbotszonen generell verboten.
Die für uns als Anglerinnen und Angler relevanten Verschärfungen bestehen nun nicht darin, dass wir diejenigen Messer, welche wir bisher zur Ausübung der Angelfischerei benutzen durften, hierfür künftig nicht mehr verwenden dürften, hieran hat sich nichts geändert, sondern darin, wann und wo diese Messer bei sich getragen werden dürfen, bzw. wie diese Messer zum Angelplatz zu transportieren sind.
Die wesentliche Neuerung beinhaltet, dass die Bereiche in denen Messer gänzlich verboten sind, erheblich ausgeweitet wurden, bzw. werden können.
So sind jetzt Messer generell nicht nur bei den oben genannten öffentlichen Veranstaltungen verboten, sondern auch in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personen-Fernverkehrs sowie in Bahnhöfen und Haltestationen, sofern diese mit Seitenwänden versehen sind.
Darüber hinaus wurden in dem neuen Waffengesetz die Voraussetzungen für die einfache Schaffung vieler weiterer Messerverbotszonen geschaffen, sodass jetzt auch ohne nähere Begründung viele weitere Bereiche zu Messerverbotszonen erklärt werden können, also z.B. auch im Personennahverkehr.
Es ist daher damit zu rechnen, dass in nächster Zeit eine Vielzahl von neuen Messerverbotszonen entstehen werden.
Wenn man sich also auf den Weg zu seinem Angelplatz macht, kann man nie vollkommen sicher sein, dass man hierbei nicht eine Messerverbotszone durchquert.
Eine Messerverbotszone darf mit einem Messer aber nur durchquert werden, wenn dieses Messer nicht zugriffsbereit transportiert wird. Nicht zugriffsbereit ist ein Messer nach der gesetzlichen Neuregelung dann, wenn mehr als 3 Handgriffe, also mindestens 4 (!) Handgriffe notwendig sind, um das Messer erreichen zu können.
Wenn also ein Messer lediglich in einer Angeltasche oder einem Angelkoffer transportiert wird, ist dies nicht ausreichend. Auch wenn ein Messer nicht offen in einer Angeltasche oder einem Angelkoffer liegt, sondern in einer Messerscheide steckt, ist dies immer noch nicht ausreichend, denn das Öffnen des Angelkoffers oder der Angeltasche, sowie das Herausziehen des Messers aus der Scheide erfordert weniger als die geforderten vier Handgriffe.
Es bleibt nun abzuwarten, welche Art des Transportes künftig von den Gerichten als „nicht zugriffsbereit“ eingestuft werden wird und welche nicht.
Wir können unseren Anglerinnen und Anglern daher nur empfehlen, bis hier eine endgültige Klarheit herrscht, sicherheitshalber Messer so zu transportieren, dass mindestens vier Handgriffe erforderlich sind, um das Messer zu erreichen. Daher sollte das Messer in einer Messerscheide stecken und soweit der Angelkoffer oder die Angeltasche nicht im verschlossenen Kofferraum eines Autos sondern zu Fuß transportiert wird, die Angeltasche oder den Angelkoffer mit einem zusätzlichen Schloss versehen werden oder das Messer in dem Angelkoffer oder der Angeltasche noch zusätzlich in einem weiteren geschlossenen Behältnis verwahrt werden, welches dann zusätzlich noch geöffnet werden muss, um an das Messer zu gelangen.
Sobald sich hier eine klare Linie in der Rechtsprechung herauskristallisiert hat, werden wir umgehend hiervon informieren.
Zugegeben, die Herabsetzung des Jugendfischereischeins von 10 auf 7 Jahre ist nicht für jeden Angler ein Thema, vor allem, wenn er erwachsen ist und keine Kleinkinder hat. Doch die meisten Angler selbst sind bereits als Kleinkinder mit dem Papa zum Angeln gefahren, obwohl man still sein musste und kaum spielen oder gar rumtoben durfte. Langweilig! Doch diese Monotonie wurde sofort unterbrochen, wenn man selbst zum „Angler“ wurde. Papa übergab einem die Obhut einer Angel, zeigte, wie man Köder anbietet und richtig wirft. Plötzlich war nichts spannender als die Pose auf dem Wasser zu beobachten, zuckt sie oder nicht und natürlich war man auch leise, kein Interesse mehr am Spielen und Rumtoben. Man wurde eins mit der Umgebung. Insekten flogen um einem herum, vor Spinnen hatte man keine Angst mehr, Mäuse und andere Kleintiere querten den Angelplatz, Vögel zwitscherten munter vor sich hin, ja, so mancher Angler kann sogar davon berichten, dass Eisvögel die über dem Wasser hängende Rutenspitze als idealen Ansitz nutzten um selbst „fischen zu gehen“. Es war und ist jedes Mal wieder ein schönes Gefühl, mit der Natur zu verschmelzen, kleinste Bewegungen wahrzunehmen, die Sinne für Gerüche des Lebens zu sensibilisieren. Man hat Zeit und Muße, dieses Habitat ausführlich zu betrachten und unzählige Beobachtungen zu machen und entwickelt ein Verständnis für die Zusammenhänge in diesem so wichtigen Lebensraum Wasser/Ufer. Natürlich lernten wir auch, die mitgebrachten Dinge und den entstandenen Abfall wieder mitzunehmen, möglichst keine Spuren einer Anwesenheit zu hinterlassen und somit die Natur zu respektieren und zu schützen. Man ist als Kind in jungen Jahren überaus lernfähig, vor allem, wenn es aus eigenem Antrieb kommt und man auch etwas erleben kann. Diese Erlebnisse prägen das weitere Leben.
Als Angler weiß man, dass Fische nicht auf Bäumen wachsen oder in Plastikschalen zur Welt kommen. Man versteht die Ernährungskette und deren Wichtigkeit. Einhergehend mit dem Angeln ist die Nachhaltigkeit, Fischlarven schlüpfen aus ihren Eiern, wachsen frei heran und einige werden dann Jahre später kontrolliert und unter Einhaltung aller Tierschutzrechte entnommen. Jeder Angler hat hierzu eine spezielle Ausbildung mit einer aus über 800 Fragen ausgewählten Prüfung absolviert. Umfangreiche Kenntnisse über den aquatischen Lebensraum mit Fischkunde, Fischfauna, Lebensweise und Gefährdungsursachen, Fischkrankheiten, Gewässerökologie und Fischhege, Fischereirecht etc., theoretische und praktische Ausbildung natürlich auch mit Gerätekunde und Verwertung der gefangenen Fische machen jeden Angler zu einem ausgebildeten Naturschützer. Im Gegensatz zu anderen Naturschutzvereinigungen sind alle Angler fachkundig. Dies ist sogar politisch anerkannt und man nennt sie auch das Frühwarnsystem der Gewässer. Wenn irgendetwas im und am Gewässer nicht stimmt, merken es die Angler in der Regel als Erste und können wie oft schon geschehen, direkt Gegenmaßnahmen einleiten lassen.
Mainstream ist auch eine Vorhaltung des ökologischen Fußabdrucks – da sieht es für das Angeln aber sehr positiv aus, denn letztendlich kann hier nur das Bewegen zum und vom Angelplatz gewertet werden. Kein Strom, keine klimatisierte Stallung und in der Regel keine Zufütterung – frei geboren und aufgewachsen, dann entnommen und als gesundes Lebensmittel genutzt, denn auch ein Süßwasserfisch verfügt über viel Eiweiß, gesunde Fette, Mineralien und Vitamine – es gibt kaum bessere Ernährungsmöglichkeiten. Klar kann man auch die Produktion der Angelgeräte miteinbeziehen, andererseits muss man auch erwähnen, dass laut DAFV (Quelle: Infobroschüre Angeln in der Mitte der Gesellschaft – sehr lesenswert) über 6 Mio. Menschen mindestens einmal pro Jahr angeln gehen und einen Umsatz von über 6 Mrd. € erwirtschaften. Hiervon hängen etliche Arbeitsplätze, auch im Tourismus ab.
Viele Organisationen wollen sich durch Aktionen für den Naturschutz besonders hervorheben, es ist gerade sehr angesagt und hat natürlich auch Profilierungspotential: sie rufen zum Aufräumtag in der Natur auf. Angler machen dies schon seit zig Jahren ohne dies großartig in der Öffentlichkeit kund zu tun und achten dabei sogar noch auf die Lebensweise im jeweiligen Habitat, denn Anfang März ist hier eine gute Zeit, die Brut- und Schonzeit der Salmoniden ist zu Ende und die Vögel haben noch nicht mit dem Nestbau begonnen. Somit sind die Störungen in Flora und Fauna sehr gering. Natürlich nimmt man da auch ungemütliches Wetter in Kauf, aber es geht um die Natur und nicht um ein öffentlichkeitswirksames Schönwetterevent. Gut gemeint aber manchmal schlecht umgesetzt.
Die örtlichen Fischereivereine übernehmen auch die Hege- und Pflegepflichten von Pachtgewässern der Gemeinden und tragen somit aktiv zum Wohle der Bürger bei: Arbeits- und somit Kostenersparnis der Städte und Gemeinden sowie das Bewahren von intakten Gewässern und Uferzonen, dies verdanken wir den ehrenamtlich Tätigen!
Gerade in den örtlichen Vereinen werden das Familienleben und der regionale Zusammenhalt sehr gepflegt, auch Spiel und Spaß kommen in Vereinen nicht zu kurz. Sich zu engagieren und einzubringen und stolz darauf zu sein, was man geleistet hat, dass trifft auch auf das Besitzen eines Jugendfischereischeins zu und dokumentiert ebenfalls eine Leistung auf die Kinder Stolz sein dürfen. Die für erbrachte Leistungen erhaltene Wertschätzung ist ohne Zweifel charakterprägend.
Wären es nicht verpasste Chancen, wenn man unseren Kindern nicht die Möglichkeit geben würde, sich früh mit Natur und Lebensraum auseinander setzen zu dürfen? Unterricht findet hauptsächlich in geschlossenen Räumen statt, keine Verbindung zur Natur, dafür direkter Zugang zur Unterhaltungselektronik. Durch die Herabsetzung des Jugendfischereischeins von 10 auf 7 Jahre kann man früher diesem phlegmatischen Lebenswandel entgegenwirkten. Vielleicht wird aus dem Jungangler von heute ein engagierter Naturschützer von morgen – und dies mit Fachwissen. Man erzieht Kinder nicht zu Mördern, wenn man sie zum Angeln bringt, wie von mancher Tierschutzorganisation polemisch behauptet wird, sondern bringt sie der Natur und dem natürlichen Kreislauf näher.
Entscheiden Sie: Sinn oder Unsinn ?
Text: © Wolfgang Groth / LFVBW kostenlose Nutzung Originaltext freigegeben 25.10.2024