Fischerei in Baden-Württemberg 2/21
Fischerei in Baden-Württemberg 1/21
Sammelbestellung von Kompaktlaboren
Für jeden, der Fischgewässer bewirtschaftet und betreut ist das Wissen über sein Gewässer von größter Bedeutung. Auch in 2022 möchten wir daher eine Sammelbestellung für Kompaktlabore zur Wasseruntersuchung starten.
Das dabei angebotene Kompaktlabor enthält alle Nachweise, die ein guter Gewässerwart untersuchen und kontrollieren sollte. Wichtig bei den chemischen Nachweisen ist, dass deren Messbereiche die Wertebereiche abdecken, die in den Gewässern in Baden-Württemberg auch wirklich vorkommen. Zahlreiche handelsübliche Nachweise haben falsche (zu hohe) Messbereiche, so dass bei Konzentrationsmessungen immer Null heraus kommt. Das ist nicht einfach nur falsch, es frustriert auch den Gewässerwart und gibt falsche Informationen für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Gewässer.
Gegenüber einem Einzelpreis von 575,00 € können Verbandsmitglieder das Kompaktlabor zu einem Sonderpreis erwerben: 404,00 € (bei Erreichen einer Bestellanzahl von 15 Stück) oder sogar 365,00 € (bei 25).
Bestellfrist ist der 30. März 2022. Fragen zum Umgang mit dem Kompaktlabor und Bestellungen richten Sie bitte an die Geschäftstelle Freiburg, Email: ingo.kramer@lfvbw.de
Vortrag mit Austausch über den Europäischen Wels beim ASV Linkenheim e.V.
Berufsfischer und spezialisierte Welsangler, die insbesondere entlang der Rheinschiene zwischen Iffezheim und Mannheim auf Welse fischen, mögen bitte am 26. März um 13.30 Uhr ins Vereinsheim des ASV Linkenheim kommen!
In jüngerer Vergangenheit breitet sich der Wels in Baden-Württemberg stark aus und nimmt in seiner Bestandsstärke nach wie vor zu. Welche Auswirkungen dieser Trend auf die heimische Fischfauna hat ist bislang nicht bekannt.
Aus diesem Grund initiierte die Fischereiforschungstelle das Projekt: „Der Wels in Baden-Württemberg – Segen oder Fluch?“. Im Rahmen dieses Projektes werden in Zusammenarbeit mit der Fischereibehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe ab Ende April 2022 auch Welse im Rhein- und Neckar-System individuell markiert.
Die Markierung ist gut zu erkennen und befindet sich auf Höhe der Rückenflosse. Ein späterer Rückfang ermöglicht Aussagen über die Wanderdistanz und das Wachstum der Tiere – und hier kommen die Welsangler und Berufsfischer der Region ins Spiel. Wir brauchen Ihre Unterstützung, denn nur genaue Information über Fangort, Größe und Gewicht eines wiedergefangenen, von uns markierten Welses bringt Licht ins Dunkel dieser bisher kaum erforschten Fischart.
Außerdem hoffen wir auf weitere interessante Informationen zum Wels am Rhein aus Ihren Reihen. Im Vortrag erhalten Sie Einblicke in das Projekt der Wels in BW, das Fraßverhalten der Welse aus dem Blickpunkt der Wissenschaft und Informationen zur Welsmarkie-rung am Rhein und Neckar. In der anschließenden Diskussion haben Sie ausreichend Gelegenheit Fragen zu stellen sowie Impulse für die Untersuchung zu geben.
Außerdem: Das Regierungspräsidium Karlsruhe kann für aktive Unterstützer des Projektes eine Ausnahmegenehmigung nach §22 LFischVO ausstellen. Diese erlaubt das Zurücksetzen eines gefangenen, markierten Welses.
Sie sind interessiert am Wels und möchten gerne zum Erkenntnisgewinn über diese außergewöhnliche Art beitragen?
Dann sind Sie recht herzlich zum Vortrag in das Vereinsheim des ASV Linkenheim am 26.03.2022 um 13.30 Uhr eingeladen.
Bitte kündigen Sie ihr Erscheinen vorher telefonisch oder per Email an.
Mehr zum Projekt gibt es unter: wels.ffs-360.de
Veranstaltungsort:
ASV Linkenheim
Im Gründel 3
76351 Linkenheim-Hochstetten
Zur Anmeldung und bei Fragen:
Matthias Fromherz
Fischereiforschungsstelle Langenargen
Telefon: 07543-9308-337
Email: Matthias.Fromherz@lazbw.bwl.de
Seminar Muscheln und Krebs in Lauffen
Fortbildungsseminar für Vereinsvorstände, Naturschutzbeauftragte und Gewässerwarte
Samstag, 30.04.2022, 9:00 Uhr – 12:30 Uhr
Fischerheim, Seeloch 1, 74348 Lauffen am Neckar
Aliens Teil II / Muscheln + Krebse
Immer mehr Aliens (Neozoen) erobern unsere Gewässer. Nachdem wir uns im letzten Jahr mit den neu auftretenden Fischarten auseinandergesetzt haben, liegt dieses Jahr der Schwerpunkt auf dem Thema Muscheln und Krebse. Das Seminar gibt einen Überblick über die heimischen und invasiven Arten und zeigt die Risiken für die heimische Fauna sowie mögliche Gegenmaßnahmen auf.
Referent ist der Fachreferent Gewässer im LFVBW, Achim Megerle.
Seminargebühr: Für Mitglieder des LFVBW kostenfrei.
Die Kosten für Getränke + Verpflegung sind von den Teilnehmern zu tragen. Es besteht die Möglichkeit zu einem gemeinsamen Mittagessen im Vereinsheim (Vorbestellung – Paprikabraten vom Schwein mit Nudeln + kleinem Salat 9,50 €).
Achtung: Begrenzte Platzzahl, max. Teilnehmerzahl: 35 Personen
Anmeldungen (und Essenvorbestellung) bitte bis spätestens Montag, 25. April 2022 über die Geschäftsstelle in 79098 Freiburg, Bernhardstr. 8, Frau Corinna Leonhardt, Mail: corinna.leonhardt@lfvbw.de Telefon: 0761/23224 oder Fax: 0761/37527
Seminarverlauf
ab 08:30 Uhr Eintreffen der Teilnehmer
09:00 Uhr Begrüßung & Organisatorisches
09:10 Uhr Vortrag „Muscheln in unseren Gewässern“
10:15 Uhr Fragen/Diskussion
10:30 Uhr Pause
10:45 Uhr Vortrag „Heimische und ausländische Krebse“
12:15 Uhr Fragen/Diskussion
12:30 Uhr Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen
12:45 Uhr Gemeinsames Mittagessen im Vereinsheim
Zur Anfahrt
Das Vereinsheim ist über die B 27 zu erreichen. Die Adresse ist „74348 Lauffen, Seeloch 1“. Leider nicht in allen Navis enthalten, siehe Karte. Notfalls „In den Herrenäckern“ als Straße eingeben. Bitte nutzen Sie den ausgewiesenen Parkplatz an der Einfahrt.
Achim Megerle
Fachreferent Gewässer
Mitteilung für Bruhrain-Angelkarteninhaber
Gemäß der Veröffentlichung des Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 03.02.2022 wurde das Nachtangelverbot in der Landesfischereiverordnung aufgehoben. Das in den bisherigen Bruhrain-Angelkarten vermerkte Nachtangelverbot fällt hiermit auch weg. Es darf in diesen Gewässern ab sofort, unter Beachtung der sonstigen rechtlichen Bestimmungen, nachts geangelt werden.
Der Präsident
Hier können Erlaubnisscheininhaber das Einlegeblatt herunterladen: Bruhrain Einlegeblatt Nachtangeln
Bitte führen Sie dieses Einlegeblatt ausgedruckt beim Angeln mit sich.
Mitteilung des MLR zur Aufhebung des Nachtangelverbots
Hier die aktuelle Mitteilung des MLR zur Aufhebung des Nachtangelverbots:
Dreimonatige Schonzeit für den Aal wird 2022 verlängert
Der Europäiche Aal kann auch im Jahr 2022 ausserhalb der Schonzeiten gefangen werden.
Ein ganzjähriges, europaweites Fangverbot, wie vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) gefordert, wird nicht umgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie beim DAFV (hier klicken).
Nachtangelverbot in BW ist Geschichte!
Ab sofort sind alle Anglerinnen und Angler in Baden-Württemberg nicht mehr durch ein in der Landesfischereiverordnung geregeltes Nachtangelverbot daran gehindert, auch nachts zu angeln. Wir haben also jetzt endlich unser Ziel erreicht, dass auch in Baden-Württemberg nachts geangelt werden darf.
Wir haben mit Herrn Minister Hauk Einigkeit dahingehend erzielt, dass vor dem Hintergrund der baldigen Aufhebung des Nachtangelverbots und damit auch des Wegfalls der Ordnungswidrigkeit ein Verstoß gegen das Nachtangelverbot nicht mehr geahndet werden sollte.
Der ausführliche Bericht dazu ist unten zu finden… „Nachtangelverbot in BW ist Geschichte!“ weiterlesen