Bericht zum Jugendfischereitag 2025

Landesfischereiverband Baden-Württemberg: Bericht zum Jugendfischereitag 2025 in Konstanz

Ein erfolgreiches Treffen im Zeichen der Jugendförderung.

Am 29. März 2025 fand auf dem Gelände des ASV Konstanz der jährliche Jugendfischereitag des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg (LFV BW) statt. Rund 30 engagierte Jugendwarte aus ganz Baden-Württemberg waren der Einladung gefolgt, um sich über aktuelle Entwicklungen, Projekte und Herausforderungen in der Jugendarbeit auszutauschen.

Informativer Austausch und zukunftsweisende Entscheidungen.

Nach der herzlichen Begrüßung durch Andreas Kirchner und einer Vorstellungsrunde der Teilnehmer stand der Bericht des Verbandsjugendleiters Andreas Kirchner im Mittelpunkt der Versammlung. Andreas berichtete über die erfolgreichen Castingmeisterschaften, sowie über die Teilnahme an den Bundesjugendtagen auf Rügen. Besonders erfreulich war die große Resonanz auf die Castingmeisterschaften, die sich bis hin zur Deutschen Meisterschaft und zur Weltmeisterschaft erstrecken. Auch die vom LFV BW herausgegebenen Kalender „Wilde Welten“, der in einer Gemeinschaftsarbeit mit dem Baden-Württembergischen Jagdverband erstellt wurden, erfreuen sich in Schulen und Kindergärten großer Beliebtheit und tragen zur Umweltbildung bei.

Ein weiterer wichtiger Punkt war die Werbung für die Jugendleiteraus- und -fortbildung, die der LFV BW anbietet, um die Qualifikation der Jugendbetreuer zu stärken. Der Jugendausschuss wurde einstimmig entlastet, was die Anerkennung seiner erfolgreichen Arbeit unterstreicht.

Auszeichnungen und Wahlen:

Im Anschluss an die Berichte erfolgte die Verleihung des Verbandsjugendarbeitspreises, mit den herausragenden Leistungen in der Jugendarbeit gewürdigt wurden. Ein weiterer Höhepunkt der Versammlung waren die Wahlen zum Landesjugendwart und dessen Beisitzer. Alle Kandidaten wurden einstimmig gewählt, was die Geschlossenheit und das Vertrauen in die neue Führung unterstreicht.

Ausblick aufkommende Veranstaltungen und Projekte:

Die Teilnehmer der Versammlung blickten auch auf die zahlreichen Termine und Projekte, die in diesem Jahr noch anstehen. Andreas Kirchner stellte das Fischmobil des Landesfischereiverbandes vor und berichtete über die vielfältigen Aktivitäten rund um Jugendveranstaltungen und Präsentationen.

Die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Angelfischerverband (DAFV) bietet ebenfalls zahlreiche Möglichkeiten für gemeinsame Projekte und den Austausch im Bereich der Jugendarbeit.

Ausblick auf 2026:

Das nächste Treffen der Jugendwarte wurde für 2026 in Herrenberg angesetzt.

Fazit:

Die Jugendfischereitag 2025 in Konstanz war ein voller Erfolg und hat gezeigt, wie wichtig die Jugendarbeit für den Landesfischereiverband Baden-Württemberg ist. Der LFV BW wird sich auch in Zukunft mit großem Engagement für die Förderung der Jugend einsetzen und ihnen die Möglichkeit geben, die Faszination des Angelns und den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur zu erleben.

Simon Wachter

Referent für die Öffentlichkeitsarbeit Bezirk Südbaden

Jugendausschusssitzung 2025

Jugendfischereischein – ja was gilt denn jetzt?

Nach der Herabsetzung des Alters für den Jugendfischereischein auf 7 Jahre wurde an den Stammtischen darüber diskutiert und dabei manchmal so einiges durcheinandergeworfen. Die Spanne der Fragen reichte dabei von“ Was darf denn der Inhaber eines Jugendfischereischeins tun“ bis „Ab wann darf er denn die Fischerprüfung ablegen und selbstständig angeln?“.

Im Fischereigesetz von Baden-Württemberg (FischG) wurde durch die Gesetzesänderung in 2 Paragraphen das „zehnte“ durch das „siebte“ Lebensjahr ersetzt – das waren die einzigen formalen Änderungen. Dies betraf die §§ 32 und 33 FischG, sonst wurde nichts geändert. Somit darf ein 7-jähriger Inhaber eines Jugendfischereischeins (wie bisher ein 10-Jähriger) den kompletten Angelvorgang selbstständig vornehmen einschließlich der Landung, dem Abhaken und Töten eines Fisches. Allerdings nur, wenn dies von einem volljährigen Inhaber eines Fischereischeins konkret beaufsichtigt und überwacht wird und dieser jederzeit unterstützend eingreifen kann. Dies ist ja gerade das, was den Inhaber eines Jugendfischereischeins von einem Helfer im Sinne des § 31 Absatz 4 FischG unterscheidet. Der Helfer darf zwar auch mal die Angel halten und einen Fisch heranholen oder bei der Landung helfen, aber ein Helfer darf gerade nicht selbstständig einen Fisch abhaken, betäuben oder töten. Dies darf in diesem Fall nur der Inhaber eines gültigen Fischereischeins, da nur dieser entsprechend sachkundig ist. Und natürlich braucht auch der Inhaber eines Jugendfischereischeins einen gültigen Erlaubnisschein für das Gewässer, in das er seine Angel auswerfen will.

Darf denn ein 7-Jähriger jetzt auch die Fischerprüfung ablegen? Nein – hier hat sich an dem Mindestalter von 10 Jahren nichts geändert. Denn diese Altersgrenze ist separat im § 15 Abs. 3 der Landesfischereiverordnung (LFischVO) als Ausschlusskriterium ganz konkret genannt, und diese wurde auch nicht geändert.

Und was ist mit einem 10-jährigen Angler, der erfolgreich die Fischerprüfung abgelegt hat und jetzt stolzer Besitzer eines Fischereischeins ist? Darf dieser grundsätzlich ohne Aufsicht durch einen volljährigen Fischereischeininhaber angeln? Ja natürlich, denn er ist jetzt ja sachkundig, was er durch die Ablegung der Fischerprüfung bewiesen hat. Er benötigt dazu lediglich einen gültigen Erlaubnisschein und die Zustimmung seiner Eltern, die insoweit ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht nachkommen müssen.

Ab welchem Alter Jugendliche Mitglied in einem Fischereiverein werden können legt jeder Verein in seinen Statuten eigenverantwortlich selbst fest. Häufig wurde dabei das Mindestalter gemäß der bisherigen gesetzlichen Regelung auf 10 Jahre festgelegt. Dies muss man dann ändern, wenn man der neuen gesetzlichen Regelung folgen will. Hinsichtlich der Aufsichtspflicht des Vereins in der Jugendgruppe gilt § 832 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

 

Bettina Narr & Achim Megerle Vizepräsidentin Nordwürttemberg / Kreisvorsitzender Hohenlohekreis und Fachreferent Gewässer des LFVBW

Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V.
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