Wichtige Änderung ab 10. Januar 2026: Meldepflicht für bestimmte Meeresangel-Fänge

Liebe Angelfreundinnen und Angelfreunde,

ab dem 10. Januar 2026 gilt EU-weit eine neue Regelung: Alle Meeresangler müssen Fänge bestimmter Arten elektronisch melden. In Deutschland betrifft das zunächst:

  • Nordsee: Wolfsbarsch und Aal
  • Ostsee: Dorsch, Aal und Lachs

Die Meldung erfolgt täglich (auch bei Rücksetzern/Discards!) über die neue EU-App „RecFishing Fisher’s App“. Die App soll ab Februar in den Appstores verfügbar sein. Ziel ist die Erhebung verlässlicher Daten für ein nachhaltiges Bestandsmanagement.

Weitere Infos zur neuen EU-Regelung findet ihr im ausführlichen Artikel des Deutschen Angelfischerverbandes (DAFV):

Aktuelle Fragen & Antworten, Hinweise zur Registrierung und zur Nutzung der App (Stand Januar 2026) gibt es auf dem offiziellen Portal-Fischerei des Bundes und der Länder:

Viel Erfolg beim Meeresangeln – und denkt an die neue Meldepflicht!

Euer Landesfischereiverband Baden-Württemberg

 

 

Foto: Shutterstock

Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V.
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