Der Verbandsvorstand (Gesamtpräsidium) besteht entsprechend der Satzung § 13 aus dem Präsidenten und 20 weiteren Mitgliedern, darunter die Vizepräsidenten und die Vorsitzenden der vier Bezirke. Sie alle sind ehrenamtlich tätig und werden jeweils für vier Jahre vom Landesfischereitag oder Bezirkstag gewählt.