WRRL

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) stellt einen weiteren Meilenstein für den Umwelt- und Naturschutz in der Europäischen Gemeinschaft dar. Sie wird in den kommenden Jahren das wasserwirtschaftliche Handeln in Baden-Württemberg in zentralen Fragen prägen und wird zu erheblichen Fortschritten für den Umwelt- und Naturschutz an Gewässern führen. Sie benennt konkrete Umweltziele für alle Gewässer und bindet das Erreichen dieser Ziele an Fristen.

Peter Geitz KörschrenaturierungDie WRRL ist im Jahr 2000 in Kraft getreten. Die rechtliche Umsetzung der WRRL in Baden-Württemberg erfolgte mit Änderung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg vom 22.12.2003.
Vorrangiges Umweltziel der WRRL ist es, einen "„guten Zustand" für alle Gewässer zu erreichen.

Mit ihrem hohen und zeitlich auch ehrgeizigen Anspruch stellt die WRRL eine historische Chance für die baden-württembergischen Gewässer dar.

Welche Renaturierungsmaßnahmen sind an Ihrem Gewässer geplant?

Alle Informationen dazu finden Sie unter https://um.baden-wuerttemberg.de

Siehe dort insbesondere unter dem Link Kartenservice der LUBW. Hier können Sie sich in der Karte "Maßnahmendokumentation Hydromorphologie" über bereits umgesetzte oder in Planung befindliche Maßnahmen an Ihrem Gewässerabschnitt informieren.