Antrag Bootsversicherung

Beitrittserklärung zur LFVBW-Bootsversicherung

Bootsversicherung

Stand Mai 2018

Die Jahresbruttoprämie beträgt derzeit 17,85 EUR für privat genutzte Motorboote bis 37 kW/50 PS Motorstärke. Für Boote über 50 PS bis 100 PS Motorstärke beträgt je Risiko die Jahresbruttoprämie derzeit 20,30 EUR. Für Boote über 100 PS bis 150 PS Motorstärke beträgt die Jahresbruttoprämie derzeit 29,60 EUR.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter eines Motorbootes mit Heimatstandort in Ländern der EU für Schadensereignisse innerhalb des Geltungsbereiches: Alle deutschen Binnengewässer inkl. Rhein und dem kompletten Bodensee.

Deckungssummen: pauschal für Personen- und Sachschäden 3.000.000 EUR, für Vermögensschäden 200.000 EUR und für Mietsachschäden (SB 250 EUR) 200.000 EUR. Die Gesamtleistung für Personenschäden ist je Person mit 1.500.000 EUR begrenzt.

Datenschutz: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter des LFVBW gemäß Art. 37 DSGV, sowie nach § 38 BDSG n.F., ist Gerfried Riekewolt, TsO Technik und soziale Organisation, 73087 Bad Boll
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    Hiermit bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben.

    Mir ist bekannt, dass im Falle von falsch gemachten Angaben kein Versicherungsschutz besteht. Mir ist ausserdem bekannt, dass ich dem Landesfischereiverband Baden-Württemberg etwaige Änderungen unmittelbar mitteilen muss.

    Kontoinformationen

    Einzugsermächtigung

    Ich ermächtige den Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. widerruflich, die von mir zu entrichtenden Bootsversicherungsbeiträge bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem unten angegebenen Konto einzuziehen.

    SEPA-Lastschriftmandat

    Ich ermächtige den Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
    Die LFVBW-Gläubiger-ID im SEPA-Lastschriftverfahren lautet: DE64ZZZ00001824357

    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen

    Kontaktdaten

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