Die nächste Fischerprüfung ist am 20.02.2021 anberaumt und der LFVBW setzt die Planungen zur Durchführung weiter fort.
Die Beschlüsse zum Lockdown von Bund und Ländern gelten zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021.
Sollte der Lockdown über den 14.Februar 2021 hinausgehend verlängert werden, muss der LFVBW die Fischerprüfung möglicherweise erneut absagen.
Die Praxistage für Februar 2021 müssen bereits ausfallen. Diejenigen Schüler*innen, die noch keinen Praxistag absolvieren konnten, dürfen leider nicht an der Prüfung am 20.02.2021 teilnehmen und werden hierüber gesondert von uns informiert.
Wir werden Sie hier zu aktuellen Vorkommnissen informieren.
Vielen Dank,
Ihr LFVBW