Nachdem im letzten Jahr der neue digitale Verbandsausweis eingeführt wurde, gibt es seit einiger Zeit Verzögerungen bei der Nachbestellung. Wir haben das alte Programm zur Bestellung und Pflege der Ausweise auf ein vollständig neues System umgestellt.
Dieses neue System wurde ca. einem Jahr bei einer externen Firma beauftragt mit dem Ziel Anfang des Jahres 2020 in Betrieb zu gehen. Das System ist bereits installiert und die Daten des LFVBW wurden vom alten System übernommen. Mit dem neuen System können die Vereine zeitnah und vollautomatisch ihre Ausweise Bestellen und die Liste ihrer Mitglieder auf dem aktuellen Stand halten.
Bedingt durch den Corona-Lockdown und die jetzige Urlaubszeit sind wir nicht so schnell vorwärtsgekommen, wie gehofft. Wir arbeiten wir immer noch daran mit der Softwarefirma letzte Fehler zu beheben, welche es bis jetzt noch nicht möglich gemacht haben das neue System freizugeben. Das Projekt hat für uns nach wie vor höchste Priorität und wir sehen in den neuen Ausweisen einen wesentlichen Schritt für die zukünftige Entwicklung der organisierten Angelfischerei in Deutschland.
Wann genau die Fehler behoben sind, können wir noch nicht genau abschätzen, da wir hierbei auf die externe Firma angewiesen sind. Wir bitten trotzdem die Verzögerung zu entschuldigen. Sobald das System funktional ist werden wir Sie benachrichtigen. Wer mehr Details wissen will, oder sonstige Fragen zu den Ausweisen hat kann sich gerne direkt an Olaf Lindner beim DAFV wenden: 030 / 97104399.
Mit freundlichen Grüßen,
Olaf Lindner
Der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV)
Der Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 27 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen insgesamt rund 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.